Muss ich diese Steuerberater- Rechnung bezahlen?
Anfang des Jahres übergab ich meinem Steuerberater Unterlagen wie üblich zur Erstellung meiner BWA. Nach einer Woche bekam ich eine Email von meinem Steuerberater meine Unterlagen seien fertig und ich könne Sie gegen Barzahlung abholen. Ich war sehr überrascht warum ich auf einmal bar bezahlen sollte, da sonst immer alle BWA´s auf Rechnung erstellt wurden. Da ich die Unterlagen dringend brauchte um Geld von Finanzamt zurück zu bekommen mit welchem ich dann die Rechnung begleichen hätte können war ich nun in einer blöden Lage. Der Steuerberater weigerte sich mir die Unterlagen ohne Bezahlung raus zu geben und ich hatte meine Unterlagen fürs Amt nicht. Hätte er mir nich vorher sagen müssen das ich Bar zahlen muss bzw. Vorkasse leisten muss? Ich sagte meinem Steuerbüro dann das ich seine Unterlagen dann nicht möchte weil ich die Rechnung erst nach Erhalt bezahlen kann eben weil ich die Unterlagen ja fürs Amt brauche um mein Geld zu bekommen. Also erstellte ich mir die notwendigen Unterlagen selbst und verzichtete auf die Arbeit des Steuerbüros. Nach wie vor stellen diese mir aber die BWA in Rechnung und möchten ihr Geld obwohl ich es garnicht in Anspruch genommen habe und sie nun auch nicht mehr benötige. Muss ich diese Rechnung (mittlerweile Mahnbescheid) bezahlen oder kann ich hier Einspruch einlegen weil sie mich hätten vorher informieren müssen wenn etwas im Voraus bzw. bar zu bezahlen ist? Danke für die Rückmeldungen.
14 Antworten
nutze zukünftig Elster und sortiere Deine Unterlagen selbst, dann benötigst Du keinen Steuerberater. Selbst wenn Du dann irgendwelche Sachen mal nicht angibst ist das wesentlich billiger als ein Steuerberater, dessen Kosten von vielen Steuerzahlern längst nicht mehr abgesetzt werden können. Die Rechnung ist natürlich zu bezahlen, da Du dem Steuerberater den Auftrag erteilt hast, für Dich tätig zu werden. Je länger Du nicht bezahlst, desto teurer wird es. Es war Dir von vornherein klar, dass Du bei Lieferung der Leistung nicht bezahlen kannst und deshalb hättest Du die Modalitäten der Bezahlung vorab klären müssen.
Mit Übergabe der Unterlagen hast du deinem Steuerberater einen Auftrag erteilt. Da er dir die Fertigstellung angezeigt hat, ist der Auftrag erledigt und du stehst in der Leistungsschuld. Selbst wenn du die Unterlagen nicht abholst, bleibst du immer noch den Gebührenausgleich schuldig. Da es sich bei deinen Unterlagen um unveräußerliche nur für dich verwendbare Arbeiten handelt, kann er diese nicht veräußern und sich aus dem Verkaufspreis befriedigen. Er hätte dir aber auch alternativ zur Barzahlung eine Teilabtretung des Steueranspruchs anbieten können. Dann zahl das Finanzamt die Gebürenrechnung aus deinem Steuerguthaben direkt an den Berater.
Dies ist korrekt.
Mein Rat (aus eigener Erfahrung) - zahle und lass dir alle Unterlagen aushändigen - direkt im Büro (nix "Wir schicken es ihnen zu"!). Und dann mach deine St.E. künftig selbst. Bei Fragen sind die Mitarbeiter im FA meistens kooperativ, da sie so auch ihre Kompetenz zeigen können.
Du hast den Auftrag einem Steuerberater gegeben das heißt, Du bist zur Zahlung verpflichtet denn er hat für Dich gearbeitet.
Hallo,
geh doch in Zukunft zum Lohnsteuerhilfeverein, das ist billiger, wenn du nur eine normale (aber keine gewerbliche LSTerklärung) abgeben mußt...
Emmy
einige Leute in unserem Bekanntenkreis haben kein Gewerbe, gehen aber auch zum Steuerberater...
Na. BWA ----
Lohnsteuerhilfevereine dürfen nur Arbeitnehmer beraten, der Fragesteller hat offensichtlich ein Gewerbe.