Notar zu langsam bei der Gründung?

4 Antworten

Wenn der Notar das tatsächlich zu verantworten hat, greift seine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.

Diese wäre dann auch euer Klagegegner

Und einen potentiellen Schaden bekommst du nicht ersetzt, den musst du schon auf den € genau nachweisen.

Du kannst den Betrieb auch vor der Eintragung aufnehmen, du würdest dann den Zusatz i.G. führen.

Daher ist es aus meiner Sicht zweifelhaft, dass dir ein SChaden entstanden ist.

Nimm dir einen Anwalt

1.) was für eine Rechtsform hast du gegründet?

2.) wieso, wann und welchen Schaden kannst Du beziffern?

Ansonsten lässt sich da nix beantworten.

rabuha123 
Beitragsersteller
 19.03.2020, 14:30

Hi, danke für deine Antwort. Die Rechtsform is ne UG und entgangene Einnahmen o.Ä. kann ich nicht beziffern.

odine  19.03.2020, 15:16
@rabuha123

Dann kannst Du auch keinen Schadenersatz verlangen, außerdem kann auch eine UG i.G. in Teilen arbeiten.