Notar zu langsam bei der Gründung?
Hallo Leute,
heute eine evtl. etwas fachspezifische Frage, ich hoffe Ihr könnt mir helfen.
Und zwar geht es darum, dass ich im vergangenen Monat eine Firma gegründet habe und nun Ärger mit dem Notar habe. Konkreter geht es darum, dass der Notar vergessen hat die Gründung der Firma an das Amtsgericht weiter zu geben und sich die Gründung nun deshalb unnötig um ca. einen Monat verzögert hat.
Das vergessen wurde, die Informationen weitergegeben wurden, weiß ich daher, dass mir die Registerstelle gesagt hat, dass die Daten erst am 06.03. (Gründungstermin beim Notar war am 10.02.), an Sie weiter geleitet wurden und genau das war der Tag als ich auch zum ersten Mal beim Notar angerufen habe, um zu fragen, warum ich denn noch nichts vom Amtsgericht gehört habe.
Nun möchte ich den Notar dafür in Regress nehmen, da ich durch diese Verzögerung potentielle Umsatzeinbuße erleide. Ich habe Ihm bereits am Montag eine entsprechende Nachricht geschickt aber bisher noch nichts erhalten.
Und nun geht es um euch: Glaubt Ihr, dass eine Inregressnahme auf dieser Basis dieser Umstände möglich ist?
Ich freue mich auf eure Antworten und bleibt gesund.
Beste Grüße aus Köln,
HR
4 Antworten
Wenn der Notar das tatsächlich zu verantworten hat, greift seine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.
Diese wäre dann auch euer Klagegegner
Und einen potentiellen Schaden bekommst du nicht ersetzt, den musst du schon auf den € genau nachweisen.
Du kannst den Betrieb auch vor der Eintragung aufnehmen, du würdest dann den Zusatz i.G. führen.
Daher ist es aus meiner Sicht zweifelhaft, dass dir ein SChaden entstanden ist.
Nimm dir einen Anwalt
1.) was für eine Rechtsform hast du gegründet?
2.) wieso, wann und welchen Schaden kannst Du beziffern?
Ansonsten lässt sich da nix beantworten.
Dann kannst Du auch keinen Schadenersatz verlangen, außerdem kann auch eine UG i.G. in Teilen arbeiten.
Hi, danke für deine Antwort. Die Rechtsform is ne UG und entgangene Einnahmen o.Ä. kann ich nicht beziffern.