GmbH: Stammkapital wann antastbar/investierbar?
Guten Tag,
eine GmbH befindet sich in Gründung. Der Notar hat den Gesellschaftsvertrag beglaubigt und die Einzahlung des Stammkapitals wurde ihm nachgewiesen, woraufhin der Notar die Anmeldung beim Handelsregister anstößt.
Bis zu welchem Zeitpunkt sollte das Stammkapital (zunächst 12500€ eingebracht) nun unangetastet auf dem Konto verweilen? Oder kann es infolge des Nachweises nun direkt investiert/ausgegeben werden?
Es soll vermieden werden, dass das Geschäftskonto-Guthaben unter 12500€ infolge der Investitionen fällt und somit das Stammkapital nicht mehr zur uneingeschränkten Verfügung steht/nicht direkt nachgewiesen werden kann.
Wie ist das zu handhaben?
Vielen Dank im Voraus für die Klarstellung.
3 Antworten
Das Stammkapital ist ein Passivposten (Eigenkapital).
Natürlich kann und wird dieses Geld für Investitionen (Aktiva) verwendet werden.
Übrigens sind auch Sachgründungen möglich - dabei werden irgendwelche Sachgüter (z.B. ein LKW) eingebracht. Der Wert wird als Eigenkapital gebucht.
Mit dem Stammkapital kann sofort gearbeitet werden.
Du weist es nach und verprasst es umgehend danach wieder.