Trotz Vorstrafe UG Gründen?
Hallo,
eine Frage:
Ein Freund von mir wurde im Jahr 2013 zu 5,5 Jahren Haft wegen Betruges verurteilt. Er kam auf Halbstrafe raus. Das war im Januar 2016.
Nun wollte er sich mit Ebay und Amazon selbstständig machen und dafür eine UG gründen.
Darf er dies tun? Denn ich habe etwas gelesen das er eine 5 Jahres sperre hat. Ich bin mir aber nicht sicher ob ich das richtig verstehe.
Bei einer normalen Gewerbeanmeldung sieht das wohl anders aus und es ist kein Problem.
Wäre wirklich dankbar für jede Antwort
3 Antworten
ist denn UG Gesetz und GmbH Gesetz das gleiche?
Ja, steht alles im GmbH-Gesetz!
Ein UG-Gesetz gibt es nicht.
Die UG ist eine Unterart der GmbH. Und gemäß § 6 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 GmbHG kann jemand, der zumehr als 1 Jahr Freiheitsstrafe wegen Betrugs verurteilt wurde, nicht Geschäftsführer werden. Die Sperrfrist beträgt 5 Jahre (plus die Zeit der).
Vor seiner Eintragung ins Handelsregister wird er entsprechend befragt.
Gesellschafter kann er werden. Das ist richtig...
Eine UG gründen darf er dennoch - muss sich dann aber einen Fremdgeschäftsführer suchen.