Trotz Vorstrafe UG Gründen?

3 Antworten

ist denn UG Gesetz und GmbH Gesetz das gleiche?

BarbaraHo  10.06.2016, 19:16

Ja, steht alles im GmbH-Gesetz!

Bakaroo1976  10.06.2016, 16:36

Ein UG-Gesetz gibt es nicht.

Die UG ist eine Unterart der GmbH. Und gemäß § 6 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 GmbHG kann jemand, der zumehr als 1 Jahr Freiheitsstrafe wegen Betrugs verurteilt wurde, nicht Geschäftsführer werden. Die Sperrfrist beträgt 5 Jahre (plus die Zeit der).

Vor seiner Eintragung ins Handelsregister wird er entsprechend befragt.

Bakaroo1976  10.06.2016, 16:37

Eine UG gründen darf er dennoch - muss sich dann aber einen Fremdgeschäftsführer suchen.

Geochelone  10.06.2016, 16:41
@Bakaroo1976

Gesellschafter kann er werden. Das ist richtig...