UG gründen um Steuern beim Autokauf zu sparen?

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Nein, funzt nicht. Merke, das Finanzamt beschäftigt keine Idioten, der Gesetzgeber auch nicht.

Firma Gründen. OK.

Auto auf die Firma kaufen, auch ok.

Nur dann kommt der Hammer, wenn diese Firma dann nicht im Verlauf der Abschreibungsphase des gekauften Gutes entsprechende steuerpflichtige Umsätze generiert, wird sie zwangsweise auf 0 gesetzt, alles auf Anfang, alle gesparten Steuern nachzahlen.

Wird sie geschlossen direkt nach dem Autokauf, ebenfalls, alle gesparten Steuern rausrücken.

Der Staat erlaubt das Absetzen nur dann, wenn er dabei augenscheinlich Gewinn macht. Macht er das nicht, nicht so schlimm, solange man sich ehrlich und nachvollziehbar bemüht hat.

Wird er jedoch erkennbar hintergangen, setzt man alles zurück und will den Rest haben.

Beispiel. Frau von Magnat, der einen haufen Kohle gebunkert, gründet eine Kunsthandelsfirma und kauft 5 sauteure Gemäle. Die hängt man sich ins Haus.

Nach einer Weile kommt Vater Staat und wil sehen, dass da auch wirklich  gehandelt wird, Ankauf, Verkauf, etc. Wird nicht? Alles auf 0, her mit den Steuern.

In vielen Fällen läuft dann sogar ein Strafverfahren an, da man vorsätzlich den Fiskus prellen wollte.

Du kannst also eine Firma gründen und die kauft ein Auto. Das Problem ist dann nur, Du wirst diese dann über viele Jahre tatsächlich betreiben müssen. Tust Du es nicht, hast Du ein Problem.

lesterb42  02.02.2017, 17:49

So stellt man sich also die Sache mit dem Finanzamt vor. :)

Und wie kommt das Fahrzeug aus der UG wieder in das Eigentum von A?

Richtig, indem die UG das Fahrzeug an A verkauft, natürlich zuzüglich Umsatzsteuer.

Und wenn der Vorgang kurz nach dem Kauf erfolgt, bleibt von dem Vorsteuer- Überhang so gut wie nichts über.

Und eine UG mal eben so auflösen, das geht schon gar nicht.

Die Liquidation einer Kapitalgesellschaft setzt einen Gesellschafterbeschluss voraus, der notariell beglaubigt werden muss.

Dann muss die Ankündigung der Liquidation im Bundesanzeiger veröffentlicht werden, und erst ein Jahr nach dieser Veröffentlichung kann die UG liquidiert werden.

Zum Gesellschafterbeschluss ist eine Liquidations- Eröffnungsbilanz zu erstellen, und zur Liquidation eine Liquidations- Schlussbilanz.

Dazwischen sind zu den normalen Abschlusszeitpunkten natürlich auch Jahresabschlüsse zu erstellen.

Fazit: Dein "Steuersparmodell" ist sehr teuer und bringt daher gar nichts.

jenshiller  14.02.2017, 16:43

Perfekt

Er hat den §15a UStG vergessen. Dieser schreibt vor, dass der Vorsteuerabzug korrigiert werden muss, wenn die Berechtigung zum Vorsteuerabzug entfällt.

Zudem ist ein Vorsteuerabzug überhaupt nur gegeben, wenn man mit dem gekauften Wirtschaftsgut überhaupt steuerbare Umsätze tätigen will. Siehe dazu auch §15 UStG.

A hat vergessen, dass er die Vorsteuer wieder zurückzahlen muss, wenn er das Unternehmen auflöst und das Auto in den Privatbesitz überführt.

Siehe: § 3 Abs. 1b Satz 1 Nr. 1 UStG

Mojoi  02.02.2017, 22:48

Das ist nicht die Auflösung und auch nicht die Rückzahlung der Vorsteuer, sondern es definiert die Privatentnahme als steuerbare Lieferung.

(der Effekt ist der gleiche)

Vorausgesetzt daß Du die UG mit der Absicht Gewinn zu erzielen gründest, das Stammkapital so hoch wie der Kaufpreis des Autos ist, und das Auto für das Geschäft erforderlich ist, ist auch der Vorsteuerabzug zulässig. Und wenn Du dann kurz nach dem Kauf des Autos "leider, leider" feststellst, daß dein Geschäftsmodell nicht funktioniert, und das Gewerbe wieder abmeldest, dann wüsste ich so aus der Hüfte erstmal keinen Grund der dagegen sprechen würde. Bei der Gewerbeabmeldung ist das Auto ja Betriebsvermögen. In deinem Modell würdest Du als Privatperson dann das Auto der UG für € 10.000,00 abkaufen (So weit ich weiss, gibt es da Wege das umsatzsteuerfrei abzuwickeln). So weit, so gut. Aber ich glaube es gibt eine Regelung, die Geschäfte verbietet, die einzig und allein der Steueroptimierung dienen. Das würde das Finanzamt sicherlich anwenden, und dann könntest Du dagegen klagen. Aber wenn Du nun tatsächlich eine Geschäftstätigkeit aufnehmen würdest, für die Du das Auto wirklich brauchst, (Restpostenverkauf bei ebay z.B.) und auch ein paar Geschäfte abwickelst, aber dann "leider, leider" bei einer betrieblich bedingten Fahrt einen selbstverschuldeten Unfall hast (oh je !). Dann ist das (nicht vollkaskoversichertes) Auto kaputt (= Abschreibungsbedarf), und dein Geschäftsmodell hinfällig, weil das eben ohne eigenes Auto nicht geht. Das würde sich ja schon plausibler anhören, und Du könntest für zukünftige Einkünfte aus Gewerbebetrieb noch einen Verlustvortrag (in Höhe des verlorenen Eigenkapitals) mitnehmen, denn das kaputte Auto kaufst Du ja jetzt für viel weniger Geld der UG ab.

Nur mal so als Gedankenexperiment.

PatrickLassan  02.02.2017, 20:04

Aber ich glaube es gibt eine Regelung, die Geschäfte verbietet, die einzig und allein der Steueroptimierung dienen

§ 42 AO.

https://dejure.org/gesetze/AO/42.html

webya  02.02.2017, 18:07

Der Unfall muss aber nachgewiesen werden. So glaubt auch das Finanzamt das alles nicht.