Neubau-Eigentumswohnung von Steuer absetzbar?

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Zw. Neu- oder Altbau der verm. Wohnung sehe ich da für dich keinen Unterschied. Afa fürs Gebäude kannst du frühestens ab dem Monat der Fertigstellung  / Bezugsfertigkeit bekommen.

Evtl. Finanzierungskosten sind dagegen bereits im Jahr der Zahlung als Werbungskosten aus V+V zu beantragen.

Sie werden dann zunächst mit einem "Vorläufigkeitsvermerk" berücksichtigt - kommt es wie angekündigt in den Folgejahren zur Vermietung, wird die Vorläufigkeit aufgehoben; wird nicht vermietet, versagt das Finanzamt die Vergünstigung nachträglich und ändert die Vorjahrs-Bescheide.

Ab dem Zeitpunkt der Vermietung der Wohnung entstehen Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung. Vereinfacht gesagt sind von diesen Einnahmen als Werbungskosten die mit dem vermieteten Objekt in Zusammenhang stehenden Aufwendungen abzugsfähig, dazu gehört auch die von dir genannte Afa,

So ein großes Projekt und kein Steuerberater?

ThommyWhite2 
Beitragsersteller
 07.01.2016, 19:50

Du hast Recht, aber soweit bin ich noch nicht, stehe noch am Anfang der Entscheidungsfindung :)