Erstellen eines Onlineshops als Privatperson?

4 Antworten

Wo siehst Du denn einen Unterschied zwischen einem Gewerbebetrieb und was Du machst?

Die Gestaltung der Arbeitszeit kann es wohl nicht sein. Für statistische Zwecke gibt es bei der Gewerbeanmeldung die Frage ob es im Neben- oder Vollerwerb erfolgen soll.

Mache keinen eigenen Shop. Da geht richtig viel Zeit in Werbung. Nimm Dir lieber Dinge wie ebay, dawanda (Schreibweise bitte selber prüfen) oder Amazon unter die Lupe. Da kannst Du auch einen eigenen Bereich führen. Da ist das mit dem Marketing noch umfangreich genug.

FionaAmann  19.02.2016, 10:00

Dawanda ist sicher eine Alternative aber dennoch betreibt derjenige einen Handel. Deswegen besteht auch bei Dawanda  Impressumspflicht und die Verbraucherrechte gelten ebenso. Dawanda nimmt einem nur die Shop-Technik ab, sonst nichts.

Dirk-D. Hansmann  19.02.2016, 10:14
@FionaAmann

Ähm? Habe ich was anderes behauptet? Ich habe darauf hingewiesen, dass ein eigenständiger Shop zu viel Aufwand verlangt. Dafür lieber einen auf einer entsprechenden Seite eröffnen.

Rechtliche Hinweise, wie Impressumspflicht habe ich nicht angesprochen. Aber es ist doch klar. Es sind ja alle verpflichtet, die nicht ausschließlich über sich selber schreiben ein Impressum zu führen.

- Darf ich als Privatperson überhaupt einen Online-Shop eröffnen?

In dem Moment wo du eine Gewinnerzielungsabsicht hast, handelst du gewerblich mit allen sich daraus ergebenden Konsequenzen (Gewerbeanmeldung, Buchführungspflichten, Steuererklärung, Impressumspflicht, Widerrufsrecht, Sachmängelhaftung).

- Was gibt es wegen Steuern zu beachten?

Welche?

Umsatzsteuer, Einkommensteuer oder Gewerbesteuer? Etwas konkreter bitte!

Hast du überhaupt einen Businessplan, dich generell mal mit Zahlen beschäftigt?

Corndog91 
Beitragsersteller
 18.02.2016, 16:03

Einen Businessplan als solchen habe ich nicht, da ich ja wie gesagt keine Gewerbeanmeldung respektive Gesellschaftsgründung vollziehen möchte.

Daher die Frage, ob es quasi "Freigrenzen" bei der Gewinnerziehlung gibt, unter der man diese Schritte nicht vollziehen muss.

Viele Grüße!

kevin1905  18.02.2016, 17:46
@Corndog91

Daher die Frage, ob es quasi "Freigrenzen" bei der Gewinnerziehlung gibt, unter der man diese Schritte nicht vollziehen muss.

Nein gibt es nicht.

Sobald du anstrebst (es geht um die Absicht, nicht das Ergebnis!)

  • mehr als 0,- € p.a. zu verdienen
  • die Tätigkeit regelmäßig ausführst (vs. einmalige Gefälligkeit)i

ist die Tätigkeit gewerblich und du hast gegenüber den Behörden und deinen Kunden Pflichten zu erfüllen, die diese auch gegen dich einklagen können.

Die Definition geht aus § 15 Abs. 2 EStG eindeutig und unmissverständlich hervor.

Hallo Corndog91,

es handelt sich bei einem Onlineshop um eine selbstständige auf Dauer angelegte Tätigkeit, die zum Zwecke der Gewinnerzielung angelegt ist.

Das bedeutet: Die Gewerbeanmeldung ist Pflicht!

Darf ich als Privatperson überhaupt einen Online-Shop eröffnen?

In dem Moment in dem du Gewinne erzielen möchtest musst du ein Gewerbe anmelden. Du bist ab diesem Moment Gewerbetreibender und musst alle erdenklichen Dinge beachten. Hier sei beispielsweise das Widerrufsrecht genannt.

Was gibt es wegen Steuern zu beachten?

Die Gewinne aus dem Gewerbebetrieb werden deinem zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet. Du zahlst hierfür Einkommensteuer, sofern du über dem Grundfreibetrag liegst. Je nach Umsatz folgen noch andere Steuerarten wie Gewerbesteuer und Umsatzsteuer.

Die ganze Sache ist wirklich nur so gedacht, dass ich in der Freizeit
"bastle" und die Sachen nach Feierabend in den Onlineshop zum Verkauf
anbiete.

Das macht erst einmal keinen Unterschied. Wer gewerblich tätig ist, der handelt als Unternehmer. Du musst an diesem Punkt auch die Sozialversicherungen im Blick behalten.

Allerdings will ich um Gottes Willen nicht irgendwann einen Brief in
Händen halten, dass ich Steuern hinterzogen oder sonstige Straftaten
begangen hätte, etc.

Diese Situation tritt nur auf, wenn du dein Gewerbe nicht ordentlich anmeldest und Angaben verschweigst. Läuft alles sauber, dann hast du hier nichts zu befürchten.

zumal ich das laut meinem Arbeitgeber nicht wirklich dürfte

Dein Arbeitgeber kann dir die Tätigkeit nicht verbieten, wenn diese nicht in Konkurrenz zum Unternehmen steht oder deine Arbeit darunter leidet. Eine Meldung an den Arbeitgeber muss trotzdem erfolgen, wobei die Gerichte hier ziemlich nachsichtig sind.

Du hast grundsätzlich das Recht auf freie Entfaltung.

Du bist dann keine "Privatperson" mehr.