Wichtigen Termin absagen wegen Überstunden?
Ich muss bei meiner Arbeit oft Überstunden machen, oft wegen Personalmangel. Was ist wenn ich einmal Überstunden nicht machen kann, weil ich nach der Arbeit einen wichtigen Termin habe? Muss ich dem Chef sagen um was für einen Termin es sich handelt? Oder wenn ich meine Kinder muss aus der Kita abholen usw. Im Vertrag steht zwar etwas von Überstunden, aber nicht wann sie angekündigt werden, oft werden sie erst einige Stunden vorher angekündigt, weil plötzlich wichtige Aufträge reinkommen.
2 Antworten
Gebe Deinem Chef rechtzeitig bekannt, wenn Du einen wichtigen Termin hast, dann klappt das schon.
In vielen Arbeitsverträgen steht dass bei Bedarf Überstunden angeordnet werden dürfen aber auch hier sind dem AG Grenzen gesetzt.
Wenn kurzfristig Überstunden geleistet werden müssen und der AN ist einverstanden, gibt es ja keine Probleme. Hat der AN aber keine Zeit und andere Termine, kann er solch kurzfristig angeordnete Überstunden auch ablehnen (trotz vertraglicher Verpflichtung).
Es gibt im Arbeitsgesetz zwar keine exakte Vorgabe über die Ankündigungsfrist zur Ableistung von Überstunden aber eine Mindestankündigungsfrist zur "Arbeit auf Abruf" im § 12 Teilzeit- und Befristungsgesetz. Hier steht im Absatz 2:
"Der AN ist nur zur Arbeitsleistung verpflichtet, wenn der AG ihm die Lage seiner Arbeitszeit jeweils mindestens vier Tage im Voraus mitteilt".
Diese Frist wird von den Arbeitsgerichten mittlerweile auch auf die Ankündigungsfrist von Überstunden angewendet und muss vom AG beachtet werden.
"Vier Tage im Voraus" bedeutet, der Tag der Ankündigung und der Tag der Überstunden zählen hier nicht zu den vier Tagen. Wenn Du z.B. an einem Dienstag länger arbeiten sollst, muss der AG Dir dies spätestens am Donnerstag der Vorwoche sagen.
Sollte es einen Betriebsrat geben, muss dieser zu den Überstunden vor der geplanten Ableistung derselben auch gefragt werden. Er hat hier ein Mitspracherecht.