Überstunden bei Teilzeitvertrag von 21 Stunden
Ich arbeite im Verkauf und habe einen Teilzeitvertrag von 21 Stunden die Woche bekommen muss aber von Anfang an schon immer zwischen 28 und 35 Stunden arbeiten das wurde einem aber leider nicht bei der Einstellung gesagt im Moment ist es so gar schon so weit da eine Kollegin ausgefallen ist und eine Aushilfe gekündigt hat dass ich 6 Tage die Woche arbeiten muss mit einer Stunden anzahl von 42-45 Stunden ist das rechtens oder kann ich mich dagegen wehren?? Bekomme zwar die Überstunden bezahlt aber da ich auch nicht mehr die jüngste bin wird mir das zu viel. Habe mich bei google schlau machen wollen aber leider nicht das passende gefunden dazu Daher meine Frage wie viele Überstunden die Woche über sind bei einem Teilzeitvertrag üblich bez. dürfen gemacht werden ohne dass man selber gefragt wird
In meinem Vertrag steht nur der Arbeitnehmer erklärt sich im Bedarfsfall diese Arbeitszeit zu überschreiten . Bei Ausfällen anderer Arbeitnehmern hat der Arbeitgeber das Recht die Teilzeittätigkeit vorübergehend zu einer Vollzeitbeschäftigung aufzustocken. Geht das so einfach ohne dass mit einem darüber geredet wird ????
Würde mich sehr freuen wenn mir bald jemand dazu Auskunft geben könnte was rechtens ist und was nicht
6 Antworten
Als Arbeitnehmer eines Teilzeitarbeitsverhältnisses ist man normalerweise nicht zur Leistung von Überstunden verpflichtet ist. Es kann aber in einem Teilzeitarbeitsvertrag grundsätzlich vereinbart werden, dass Mehrarbeit verlangt werden kann. Aus Gründen der Gleichbehandlung mit Vollzeitkräften sind Teilzeitbeschäftigte grundsätzlich nur verpflichtet, zeitanteilig im Verhältnis zu Vollzeitbeschäftigten Mehrarbeit zu leisten. D. h., eine Vollzeitkraft mit einer 40 Std-Woche darf max. zu 60 Wochenstunden herangezogen werden. Demzufolge dürfen von einem TZ-Beschäftigten mit einer regulären 21h-Wo allenfalls 31,5h/Wo. Und das auch nur vorübergehend und in wirklichen Notsituationen!
Du hast es so im Arbeitsvertrag unterschrieben, und diese Situation ist eben nunmal jetzt eingetreten, dass Du als Halbtagskraft auf eine Volltagskraft aufgestockt wirst und sobald sich die Lage entspannt wieder die eingestellte Halbtagskraft bist. Rechtens ist es, da so die Regelung im Arbeitsvertrag ist. Positiv ist doch dass er dir die Arbeitsmehrzeit Vergütet!! Dann frag mal alleine hier im Forum wieviele Überstunden machen genau wegen Ausfall von Kollegen, die diese Stunden nicht Vergütet bekommen sondern zum Abfeiern aber selbst das nichtmal zustande kommt und man die ganze Zeit dem Arbeitgeber sozusagen schenkt.
Dann such das Gespräch mit deinem Abteilungsleiter / Vorgesetzten und rede was dir am Herzen liegt
Rechtens ist es, da so die Regelung im Arbeitsvertrag ist.
Interessante These. Aber völlig falsch!
Das habe ich schon versucht mit ihm zu reden aber er meinte das gehe ihm nichts an und einfach aufstocken ohne dass man dazu auch gefragt wird oder einen vorübergehenden anderen Vertrag bekommt ist doch nicht rechtens oder schon zu mal ich bei einem Vollzeitvertrag mehr raus bekommen würde als bei den Überstunden
rechtens sind acht stunden am tag.du kannst auch zehn stunden arbeiten wenn du innerhalb von 24 wochen auf deine durchschnitliche arbeitszeit kommst.daher kannst du in einer woche, also von MO bis SA 60 stunden arbeiten.ABER in erster linie ist für dich dein arbeitsvertrag bindend.wenn dort steht das du nur 21 stunden in der woche zu arbeiten hast, kannst du dich darauf berufen das dein chef den arbeitsverrtag einzuhalten hat, oder er muss dir einen neuen geben wo mehr stunden stehen.das geht aber auch nur mit deinem einverständnis.sonst muss er dir eine änderungskündigung geben, wobei dies auch schwierig wird wenn du unbefristet eingestellt bist.denn wie gesagt.dein vertrag gilt für dich und deinem chef.du bist also ein leben lang angestellt und hast anspruch auf bezahng, natürlich nur wenn es keine betrieblichen gründe gibt dich zu kündigen, wie diebstahl oder so.du musst also nicht unbedingt länger machen wenn du nicht willst.
ich machs mal kurz.dein arbeitsverrtag zählt für dich. und wenn du länger machen sollst oder sogar voll gehen sollst, dann nur mit deiner zustimmung öder mit einer entsprechenden vergühtung die dich zu einem ja bewegen könnte.müssen musst du aber nichts auch wenns so drin steht.wichtig sind deine 21 stunden. er wird es aber auch gern sehen wenn du ihm etwas entgegen kommst.dann haben beide seiten was davon.immer ja sagen bringt dich aber in eine schlechte lage.
hoffe konnt helfen
Du hast den Vertrag unterschrieben und damit auch dazu Deine Einverstämndnis erklärt. Wo ist das Problem, so lange der AG die sSunden richtig vergütet und die Sozialbeiträge entrichtet?
In meinem Vertrag steht..........................Geht das so einfach ohne dass mit einem darüber geredet wird ????
äh, du hast deinen AV doch gelesen und verstanden und akzeptiert, als du ihn unterschrieben hast, oder?
noch schlimmer.. wieso unterschreibt man/n als mündige bürgerin bei einem AG der einen unter druck setzt einen AV, den man/n sich vorher nicht durchliest?
nein konnte den nicht wirklich lesen da ich unter druck gesetzt wurde weil der damalige Bezirksleiter gleich Nägel mit köpfen machen wollte und er den Vertrag gleich wieder mit nehmen wollte als er mich von Aushilfe auf Teilzeit gesetzt hatte und so viel ich weis ist es kein Engpass wenn ich keine Mitarbeiter einstellen will denn auch mit einer Aushilfe werden die Arbeitsstunden nicht abgedeckt ob wir jetzt vollzählig wären oder nicht