Schaden kurz nach Abschluss einer Haftpflichtversicherung?
Hallo ihr Lieben,
ich hoffe ihr könnt mir helfen. Und zwar habe ich vor 3 Tagen eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen und heute ist mir die Wohnzimmerscheibe in meiner Wohnung (zur Miete) kaputt gegangen. Kann es sein dass die Versicherung das nicht übernimmt weil es zu kurzfristig nach Abschluss passiert ist ?
10 Antworten
Kann es sein dass die Versicherung das nicht übernimmt weil es zu kurzfristig nach Abschluss passiert ist ?
Nein, das kann nicht sein. (Wenn du nicht den billigsten Online Müll abgeschlossen hast, den du finden konntest. Da gibt es tatsächlich den ein oder anderen Anbieter der ne Wartezeit hat.)
Stattdessen wird sie den Schaden nicht übernehmen, weil Glasschäden in der Mietwohnung grundsätzlich nicht versichert sind.
Okay und welche Möglichkeiten hätte ich gehabt um Glas mitzuversichern
Na ne Glasversicherung abschließen. Wie genau ist der Schaden denn enstanden?
Wollte unter meinem Bett sauber machen und habe das Lattenrost alleine hoch gehoben, bin aus dem Gleichgewicht und mit dem Lattenrost dann gegen die Scheibe..
Ja, das wäre nur über eine Glasversicherung versichert gewesen.
Alles klar. Wenn es ein dritter gewesen wäre beispielsweise würde es dann über die Haftpflicht laufen ?
Das musst du noch mal genauer erklären was du damit meinst.
Haushaltglasversicherung. Die geht natürlich für eine bereits kaputte Scheibe auch nicht mehr.
Ich meine nur dass wenn ich jetzt beispielsweise nicht die Scheibe in meiner Mietwohnung kaputt mache sondern in der meiner Cousine würde das dann meine Haftpflicht übernehmen ?
Ja.
Solange der Versich.beitrag noch nicht bezahlt ist, hast du auch noch keinen Versich.schutz!
Ausserdem ist Glasbruch kein PHV-Schaden; dein Vermieter sollte prüfen, ob dieser nicht doch eine Glasbruchversicherung für sein Gebäude bzw. für seine Fenster hat...
Die Glasscheibe ist ohnehin bei den Mietsachschäden ausgeklammert. Dafür gibt es ja die Möglichkeit einer Haushaltsglasversicherung.
Ansonsten sind Schäden ab dem Beginn der Versicherung gedeckt. Da gibt es keine Wartezeit.
Eine Haftpflichtversicherung wird die beschädigte Glasscheibe nicht zahlen.
Dazu benötigt man eine Glasversicherung.
Die Haftpflichtversicherung ist für Schäden gedacht, die Du anderen zufügst.
https://www.hdi.de/privatkunden/versicherungen/haftpflicht/ratgeber/wann-zahlt-die-haftpflicht
Hier wurde doch einem anderen ein Schaden zugefügt.
Der Mieter hat sich selbst den Schaden zugefügt. So sehe ich das
Ich bin nicht sicher, ob da die Hausratversicherung zuständig wäre..
Ja und? Trotzdem muss er das - nach meiner Erfahrung - selbst bezahlen.
Ja und?
Dann hat er sich auch den Schaden nicht selbst zugefügt, sondern dem Eigentümer der Scheibe (also dem Vermieter). Diese Bedingung für das Eintreten der PHV ist definitiv erfüllt.
Dass trotzdem kein Versicherungsschutz besteht, ist wieder eine andere Sache.
Haushaltglas ist aber aus den Mietsachschäden ausgeschlossen.
Das weiß ich und hab ich auch selber geschrieben, tut aber für die Unterhaltung unter dieser konkreten Antwort nichts zur Sache.
Okay und welche Möglichkeiten hätte ich gehabt um Glas mitzuversichern ? Oder gibt es da keine Möglichkeit ? Jetzt ist es ja eh zu spät da sie kaputt ist aber mich würde trotzdem interessieren was das abdecken würde