Übernimmt das Jobcenter die Kosten für Möbel und wenn ja bis wie viel zahlen die?
4 Antworten
Für eine erste eigene Wohnung gibt es je nach Region einen Zuschuß oder "Gutscheine" für spezielle Möbelangebote. Die Grundausstattung umfaßt aber nur das Allernotwendigste, für weitergehende Wünsche wird oft ein Darlehen gewährt, das mit den H4-Zahlungen verrechnet wird
was, wieviel & wie im Rahmen einer Erstausstattung gefördert wird, kann man nicht genau beantworten, weil es keine einheitlich vorgegebenen Richtlichlinien gibt. Hier hat jedes Jobcenter einen gewissen Spielraum für Ermessen.
Bei uns im Bezirk wird im Vorfeld eine Liste erstellt, die vom Sachbearbeiter genehmigt werden muss & man bekommt entsprechend pro Posten einen pauschalen Betrag (z.B.: Geschirr: x Euro, Kleiderschrank: y Euro usw). Wie man den Gesamtbetrag ausgibt, bleibt einem selbst überlassen, man muss aber damit auskommen.
In anderen Bezirken gibt es vom Jobcenter auch erstmal Sachleistungen & man bekommt Gutscheine für Second Hand - & Sozialkaufhäuser. Nur wenn es dort die benötigten Möbel nachweislich nicht gibt, bekommt man Geld zum neu kaufen.
keine Ahnung.
Das genaue Verfahren muss man vor Ort beim Jobcenter abklären. Wie gesagt: die Abwicklung & Höhe kann regional variieren...
Das heißt, wenn ich eine Wohnung gefunden habe, dem Jobcenter Bescheid sagen und dann bekomme ich ja wie iczh selber erlebt habe, ein Formular, dass der Vermieter ausfüllen soll. Und wenn ich einziehe, nachfragen wegen Kostenübernahme der Möbel oder davor?
dann bekomme ich ja wie iczh selber erlebt habe, ein Formular
Bekommst Du bereits die Kosten der Unterkunft finanziert & es handelt es sich um einen Umzug? Dann wird es schwer eine Erstaustattung gefördert zu bekommen, da dies bei einem Umzug eigentlich nicht vorgesehen ist....
Und wenn ich einziehe, nachfragen wegen Kostenübernahme der Möbel oder davor?
ich würde das immer im Vorfeld klären, um da auf Nummer Sicher zu gehen. Nicht das es dann heisst: "das hätten sie vorher beantragen müssen"
Eine Erstausstattung wird gewährt, wenn es sich um einen ERSTMALIGEN Bedarf handelt. Das kann auch nach einer gerechtfertigten räumlichen Vergrößerung der Fall sein (für zusätzliche Räume und Möbel). Solltest du also nur umziehen und dich plump gesagt mit neuen Möbeln eindecken wollen, handelt es sich um eine Ersatzbeschaffung, die (so heißt es) aus dem Regelbedarf anzusparen wäre. Es kann in einem solchen Fall, wenn der Bedarf unabweisbar ist, ein Darlehen für die Ersatzbeschaffung gewährt werden.
Es gibt pauschalen für die Erstausstattung, die habe ich aber nicht im Kopf. Diese sind gestaffelt nach Anzahl der Personen und es gilt auch die Räumlichkeiten zu berücksichtigen.
Es kann eine Erstauststattung genehmigt werden:
Wissen Sie denn, was für einen Betrag diese Gutscheine ungefähr haben?