Übernimmt das Jobcenter die Kosten für einen Internetzugang bei Flüchtlingen?

6 Antworten

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Nein, die Kosten für einen Internetzugang werden nicht zusätzlich übernommen - solange sie im Anerkennungsverfahren sind, bekommen sie freie Station und ein ordentliches Taschengeld, das reicht auch für einen mobilen Tarif

Später ist das Jobcenter zuständig und dann ist Internet im Regelsatz enthalten

Nein. Das Jobcenter ist für Flüchtlinge garnicht zuständig. Zumindest nicht zu Beginn.

Wie jeder andere auch muss auch ein Flüchtling die Kosten für so etwas selber tragen. 

Hundefreund1966  03.02.2017, 22:53

In einer Flüchtlingsunterkunft werden kostenlose Hotspots eingerichtet.Ob die Gemeinde es muß weiß ich nicht.In unserem Kreis wird es gemacht,damit die Sehnsucht nach der Familie gestillt  werden kann.Beim Jobcenter werden Flüchtlinge gleichgestellt. Bekommen also kein zusätzliches Geld für das Internet. 

feierlaune1  04.02.2017, 16:53
@Hundefreund1966

nur weil es bei dir gemacht wird, heißt es nicht, dass es anderswo gemacht wird.

AntwortMarkus  04.02.2017, 21:53
@Hundefreund1966

Im Erstaufnahmelager gibt es das. Aber dort bleiben die Menschen nicht lange.

norgur  03.02.2017, 21:18

ist halt die Frage, ob er ein dauerndes Bleibe- und Arbeitsrecht bekommen hat

AntwortMarkus  03.02.2017, 21:25
@norgur

Ja das stimmt. Dennoch gibt es keine Übernahme der Kosten für einen DSL-Anschluss. Genau so wenig wie bei allen  Anderen auch. 

Das muss er selbst zahlen. Es gibt aber in vielen Städten kostenlose Hotspots oder andere kostenlose Möglichkeiten, das Internet zu nutzen, beispielsweise in Bibliotheken.

Meinst du einen richtigen Anschluss? Also eine Internetleitung im Haus verlegen oder redest du von einem Internetanbieter?

feierlaune1  04.02.2017, 16:54

kopf einschalten. eine internetleitung zahlt der provider, so sie ins haus gelegt werden muss. den internetanbieter zahlt jeder mensch privat selbst, das jc oder andere öffentliche stelle zahlt es nicht.

Auch bei Asylbewerbern dürften im monatlichen Satz / Regelsatz SGB II die Kosten für Internet enthalten sein.
Nachrichtenübermittlung  ( 8,83% des Regelsatzes ) 36,11 €