Muss 400 Euro heizkosten nach Zahlen das jobcenter übernimmt 200 Euro?
Und den Rest soll ich nachzahlen kann ich wiederspruch einlegen?
5 Antworten
Ja klar, lege Widerspruch ein, das ist ja pure Willkür. Verlange auch gleich die Nachzahlung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld.
Man kann immer Widerspruch einlegen. Die Frage ist, was das bringt.
Resultiert ein teil der Nachzahlung aus der Zeit außerhalb des Leistungsbezugs?
Dann wäre die Teilzahlung begründet.
Ist das nicht der Fall, solltest du innerhalb der Frist Widerspruch einlegen.
Wird diesem nicht abgeholfen, steht dir der Klageweg vor dem Sozialgericht offen
Das ist doch Blödsinn !
Es kommt nicht darauf an was aus was resultiert,sondern auf was sich die Nachzahlung bezieht und wann diese zugegangen ist.
Die Nachzahlung muss sich auf die derzeit bewohnte Wohnung beziehen und diese Forderung darf frühstens im Monat der Antragstellung zugegangen sein,weil der Antrag im Monat der Antragstellung auf den 1.des Monats zurück greift.
Denn sonst käme nur ein zinsloses Darlehen in Betracht.
Wenn deine Aussage stimmen würde,dann dürfte das Jobcenter auch eine Gutschrift nicht komplett anrechnen,wenn man vorher nicht im Leistungsbezug war und das ist eben nicht der Fall,es gilt hier immer noch das Zuflussprinzip.
Sei froh, dass das Jobcenter dir die Hälfte zahlt. Mir zahlt niemand auch nur einen Cent. Gegen was willst du denn Widerspruch einlegen? Du bekommst 200 Euro geschenkt für's Nichtstun. Aber meckern. Ganz schön dreist, würde ich sagen!
Hey 12345OO
Du irrst, "die" müssen nichts. Wenn "die" müssten hätten "die" schon.
Du hast den dir zustehenden Anteil bekommen, der Beischeid klärt umfassend darüber auf.
LouPing: Hier irrst du leider.
Natürlich MÜSSEN die! Auch das Jobcenter hat sich an die Gesetze zu halten.
Und das Argument " wenn die müssten, dann hätten sie schon",
das ist ein nichtiges Argument.
Wenn das Jobcenter sich überwiegend an seine Pflichten halten würde und das tun was sie müssen, dann gäbe es ja nicht soviele Klagen und Widersprüche vor dem Sozialgericht.
Mir zahlt auch niemand was, braucht auch keiner.
Aber gleich alles und jeden über einen Kamm zu scheren hat auch einen faden Beigeschmack. Du kennst die Situation doch gar nicht. Vielleicht schwanger, vielleicht krank? Wer weiß das schon.
Aber meckern, weil er/sie nur die Hälfte bekommt? Frecher geht's ja wohl nicht mehr.
Natürlich darf man meckern. Würde dich gerne sehen, wie du von 404 Euro Regelsatz 200 Euro zahlen willst lol
Dann muss man sich einschränken. 400 Euro Nachzahlung bei dem warmen Winter im letzten Jahr ist ja wohl ein Witz. Da hat der Fragesteller wohl zu oft in der Badewanne gelegen und gechillt. Naja, kein Wunder, wenn man nicht arbeitet und den ganzen Tag auf der faulen Haut liegt. Dann braucht man es auch muckelig warm und viel heißes Wasser. Denn anders ist so ein extrem hoher Verbrauch auch nicht erklärbar. Vermutlich hat das Jobcenter das auch erkannt und deshalb nur die Hälfte der Kosten übernommen.
Es kann auch krankheitsbedingt hohe Heizkosten geben. Oder man hat kleine Kinder. Es gibt viele Gründe, die du hier nicht beurteilen kannst, ich denke nicht, dass der Fragesteller nur chillt.
Aus welchem Grund?
Weil das jobcenter das bezahlen muss
Die müssen gar nichts. Geh arbeiten du Faulpelz.
Nochmal die Frage von vogerlsalat aufgenommen: Warum "müssen" die es machen? Scheint ja ein Problem zu geben, weshalb sie nur 200,- übernehmen wollen.
Ich sehe nicht ein deine Heizkosten zu bezahlen.
Eigentlich frage ich auch wie man es schafft eine Nachzahlung von 400€ zu bekommen. Hast du im Jahr davor gar nicht geheizt oder im letzten Jahr, weil "eh das Jobcenter bezahlt" nicht auf die Heizkosten geachtet.
Das Letztere ist stark anzunehmen.
Ich sehe nicht ein deine Heizkosten zu bezahlen.
Es ihr hier unrelevant, was du willst, oder nicht.
Stimmt weil ich eh Österreicherin bin und in dem Fall nicht mit zahlen muss.
400€ Heizkostennachzahlung zusammen zu bringen ist aber eine stolze Leistung sofern man nicht grad ein Schloß bewohnt, wovon ich nicht ausgehe. Da ist was faul an der Sache und das Jobcenter, also alle deutschen Steuerzahler, sollen dann dafür die Kosten tragen?
Ich mein, ich bin nicht der Anwalt der deutschen Steuerzahler. Blöderweise ist es aber auch hier Usus vieler junger arbeitsfähiger Menschen zuerst mal zu fragen was bekomme ich ohne Leistung.
Da läuft etwas gewaltig schief.
Deine Einschätzung bezüglich der 400 Euro Nachzahlung sind absoluter Schwachsinn. Ebenso die Pauschalisierung, dass jeder Hartz IV Empfänger faul ist.
Viele Vermieter geben zu Beginn des Mietverhältnisses ganz andere Nebenkosten an als Tatsächlich zu erwarten sind. Damit sehen die Mietkosten schön niedrig aus. Habe bei meiner Wohnung auch mit etwa 420 Euro warm (70 qm) angefangen, was damals toll klang (erste eigene Wohnung), aber eigentlich unrealistisch ist. Aktuell zahle ich 500 Euro warm, was wunderbar passt. Rechnet man das jetzt mal zurück, dann war die Nachzahlung bei 960 Euro. Keins der Zimmer war über 20 °C geheizt und auch nur dann, wenn jemand zu Hause war. 400 Euro Nachzahlung sind also recht einfach zu erhalten.
Da du, wie du selbst sagtest, als Österreicher nichts damit zu tun hast, dann spar dir deine dummen Kommentare.
Nein, die spar ich mir nicht. Man sollte sich bevor man eine Wohnung bezieht auch mal schlau machen was Warmmiete bedeutet. Warmmiete ist alles was man an den Vermieter bezahlt also Incl. Müllabfuhr usw. Das hat mit Heizkosten nichts zu tun.
Hie kopiert aus nebenkosten.com:
Werden die Kosten für Heizung und Warmwasser vom Mieter direkt an den Lieferanten gezahlt (z.B. bei einer Gas-Etagenheizung) sind diese Kosten kein Bestandteil des Mietvertrages.
Das bedeutet, die sind NICHT in den Nebenkosten enthalten die der Vermieter angibt.
Reg dich über Arbeitslose in deinem Land auf, aber bitte tu hier nicht ein auf Mitleid über die Steuerzahler.
Wenn du hier schon Kopien einstellst,dann solltest du auch mal vorher prüfen ob diese auch auf Deutschland anzuwenden sind !
Das dann bei Zahlung an den Versorger dieser Betrag nicht zum Mietvertrag gehört sollte ja wohl klar sein,dennoch gelten diese Kosten in Deutschland zu den KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) und sind bis zur angemessenen KDU - zu übernehmen.
Dies betrifft aber nur die monatlich zu zahlende Miete,inkl.der Abschläge für Neben / Betriebs / Heizkosten und sollte es durch eine Jahresendabrechnung zu einer Nachforderung kommen,die sich auf die KDU - bezieht,dann muss diese in tatsächlicher Höhe auf formlosen Antrag übernommen werden.
Das Jobcenter / Sozialamt müsste dann schon eine Unwirtschaftlichkeit nachweisen.
Nicht zur KDU - gehört der Abschlag für den normalen Haushaltsstrom,wenn dieser nicht zum Heizen / erwärmen von Wasser benötigt wird,dieser muss dann aus dem Regelsatz für den Lebensunterhalt selber gezahlt werden.
Dieser liegt derzeit z.B. für einen Single bei 404 € pro Monat und dazu kommt dann min. noch die angemessene KDU.
Wenn du hier schon Kopien einstellst,dann solltest du auch mal vorher prüfen ob diese auch auf Deutschland anzuwenden sind !
Davon gehe ich bei einer Seite mit einer Berliner Adresse im Impressum aus.
Perledersuedsee, der Name passt hier gerade überhaupt nicht...
Wieso wirst du beleidigend und schreibst auf einem Niveau wie die AfD?
Woher willst du zudem wissen, dass der Fragesteller nicht arbeitet?
Und deinem Kommentar muss ich auch widersprechen:
Natürlich gibt es auch Pflichten für das Jobcenter, die sie einhalten MÜSSEN!
Vogerlsalat: Ich glaube niemand hat hier verlangt, dass du irgendwem die Heizkosten zahlen musst... Leichte Verwirrung?!
Das Jobcenter muss dies ganz einfach tun und nicht du.
....und wer genau ist das Jobcenter? Woher kommt das Geld für die Leistungen aus dem Jobcenter?
Das die alles zahlen
Warum sollten die das tun? Warum soll die Allgemeinheit für deine kompletten Heizkosten aufkommen?
Da brauch ich nicht Froh sein das müssen die bezahlen ist Gesetz