Übernimmt das Bildungspaket den Taschenrechner?

7 Antworten

Für solche Anschaffungen sind in der Tat die 100 UR (70 + 30) vorgesehen, wobei es m.E. eine Frechheit seitens der Schule ist, eine solch unsinnige Anschaffung nur wegen vorhandener Tabellenkalkulation zu verlangen. Mir ist schlichtweg nicht ersichtlich, wozu man im schulischen Betriebswirtschaftsrechnen unbedingt Tabellenkalkulation braucht; das war ja selbst während des Studiums - und ich hab den BWL-Dreck studiert - vollkommen unnötig.
Normalerweise kommt man z.B. mit einem Casio FX-86DE PLUS für rund 20 EUR durch die gesamte Schulzeit - sowohl auf Realschule als auch Gymnasium, zumindest in den Schulen in unserer Gegend.

francis1505  01.10.2011, 01:13

Zumal dieser Rechner am Gymnasium nicht verwendet werden darf, zumindest in Bayern. Ich musste damals einen zweiten kaufen.

Stell den Antrag und bestehe auf einen schriftlichen Bescheid. Dann kannst du den Betarg auch noch nachträglich einklagen. Wenn du dir das Teil jetzt vom Munde absparst, kannst du hinterher gar nichts mehr machen.

Die Bundesregierung hat per Gesetz 100 Euro pro Jahr für Schulbedarfe vorgesehen, die in Tranchen von 70 und 30 Euro ausgezahlt werden.

Damit soll alles abgegolten sein.

Du kannst versuchen, auf dem Rechtswege den Taschenrechner einzuklagen. Dazu wirst Du sicherlich mehrere Instanzen, evtl. bis zum BVerfG, durchschreiten müssen.

Und der Einstieg wäre ein Schreiben der Schule, in dem sie die Anschaffung anordnet und schulrechtlich verbindend begründet.

Wenn sie die schulrechtliche Begründung nicht liefern kann, kannst Du auch nichts einklagen. Du bist dann andererseits aber auch nicht verpflichtet, den Rechner anzuschaffen.

mein 120€ Texas Instrument (GTR) bekam ich erst im Berufskolleg.

Und was zur Hölle haben 8.Klässler mit Betriebswirtschaft zu schaffen im Matheunterricht.

Naja, zum Thema: Ja es kann einen Zuschuss geben, bei welchem du aber einen Antrag stellen musst und Rechnungen des Taschenrechners parat haben musst.

francis1505  30.09.2011, 17:38

Im kaufmännischen Zweig auf der Realschule hat man das.

sternenstaub5 
Beitragsersteller
 30.09.2011, 17:38

Hallo, na ja wenn sie den Zweig gewählt hat dann schon . Sie hatte schon in der 7 Klasse Betriebwirtschaftsrechnen nur ab der 8 Klasse braucht sie eben diesen Taschenrechner von Sharp mit Tabellenkalkulation usw.

Hallo, erstmal: die Schule deiner Tochter hat ein Rad ab, so einen unverschämt teuren Taschenrechner zu verlangen. Meine Tochter ist auf dem Gymnasium und sie hat einen Taschenrechner für 24 Euro gebraucht, nicht mehr. Ich würde auch sagen, dass du das Recht hast, das aus dem Bildungspaket zu fordern, weil genauso ein weitergehender Bedarf damit gemeint ist. Stell den Antrag. Wenn sie ihn ablehnen, würde ich mir in einem Arbeitslosenforum rechtlichen Rat holen ( da gibt es Anwälte für 10 Euro die Beratung) Und wenn nix was nützt, an Frau Von der Leyen schreiben. Viel Glück. http://www.arbeitslosenselbsthilfe.org/forum/vbcms.php?area=vbcmsarea_home das ist beispielsweise ein sehr gutes Forum.

francis1505  30.09.2011, 18:25

An Realschulen benötigt man ggf einen anderen Rechner als am Gymnasium. Das ist nunmal so.

Und mit den 60€ über die Schule kommt sie noch gut weg, meiner war noch um einiges teurer vor 13 Jahren.

bountyeis  30.09.2011, 18:28
@francis1505

Ja, aber mit dem Preis haben sicherlich nicht nur Alg2 - Bezieher ihre Probleme, sondern auch Normalverdiener , zumindest wenn sie mehrere Kinder auf der Schule haben.

sternenstaub5 
Beitragsersteller
 30.09.2011, 19:06
@bountyeis

Tja das mag schon stimmen ich habe drei Kinder und alle drei gehen zur Schule und bin seit Januar alleinerziehend. Ganz ehrlich ich weis echt nicht wo ich das Geld noch hernehmen soll. Alleine meine große Tochter hat jetzt mit Schulsachen und Halbjahresgeld von alleine 100 Euro und dann noch der Taschenrechner. Dann kommen auch noch die zwei kleineren dazu und wenn man nur für zwei Kinder UVG bekommt weil die Große schon zu alt ist, na ja da weis man nicht mehr wo einem der Kopf steht.