Überholen von dem Auto das vor mir fährt bei einer Autobahneinfahrt wenn ich einspuren möchte?

12 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Grundsätzlich darf man vor dem in die Autobahn einwechseln und hätte dann auch die Vorfahrt dem gegenüber. Allerdings empfinde ich dies als unverschämt wenn dem nun dadurch das Einfädeln erheblich erschwert wird.

Kommt nun auf die jeweilige Situation an. Ist es möglich wechsle ich auf der Autobahn unmittelbar nach dem Einfädeln auf die linke/mittlere Spur. Wenn nicht reduziere ich meine Geschwindigkeit und lasse den vor mir rein. Kommt von hinten schneller Verkehr der von meinem Vordermann ausgebremst würde (also der nicht einfädeln könnte, egal ob ich einfädle oder nicht) fädel ich ein und ziehe an dem vorbei.

Oftmals sehe ich Leute die über die durchgezogene Linie ziehen, auf der Autobahn dann neben dem hinziehen und dann merken dass die Autobahn gar nicht so flüssig läuft. Die kommen dann aber nicht auf die Idee den reinzulassen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Wenn der Vordermann mir zu langsam auffährt und die Spur direkt frei is zieh ich direkt rüber und such mir auf der Mittelspur ne Lücke um wegzukommen, vorab lass ich ihn schon auf der Auffahrt ein bisschen vorfahren damit ich es einfacher hab. Wenn garnix mehr geht und der die einzige Lücke hinter nem LKW nimmt zieh ich durch und und fahr mit 120 auch ein Stück übern Standstreifen anstatt stehen zu bleiben. Dann gehts eben vorm LKW rein und direkt weiter.

Am schlimmsten sind ja eh die Busse, schön wenn man direkt wieder runtergedrückt wird von so nem Bus. Da feuer ich dann auch lieber mit 160 über Standstreifen und suche mir dann ne Lücke, völlig legitim übrigens wenn man damit nen Unfall verhindert.

Kommt drauf an. Wenn du hinter ihm fährst, aber früher auf die Fahrspur wechselst, kann es passieren, dass du ihm das eigene Wechseln auf die Fahspur unmöglich machst, so dass dieser deshalb am Ende des Beschleunigungsstreifens abbremsen und warten muss. Das wäre rücksichtslos und dementsprechend ein Verstoß gegen §1 STVO. In dem Fall hinter dem Vorausfahrenden bleiben, mit diesem auf die Fahrspur wechseln und im Anschluss (wenn es die Verkehrslage zulässt) überholen.

Sollte er sehr langsam sein und dein Geschwindigkeitsüberschuss ausreichend hoch sein, kannst du frühzeitig ausscheren. Aber nur, wenn du am Vorausfahrenden noch vorbei kommst, bevor der Beschleunigungsstreifen zuende ist. Das hängt allerdings auch stark von der allgemeinen Verkehrssituation ab und ich würde davon abraten soetwas beispielsweise in der Fahrprüfung zu machen.

Hi,

grundsätzlich darf man das aber es gilt immer die STVO:

§ 1 Grundregeln

(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

(2) Wer am Verkehr teilnimmt, hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder, mehr als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.



Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

es ist nicht verboten, vom beschleunigungsstreifen so früh wie möglich und auch noch vor einem vorausfahrenden auf die hauptfahrbahn zu wechseln, allerdings würde ich das nicht auf einer prüfungsfahrt empfehlen.

was meint denn dein fahrlehrer dazu?

Admirablea 
Beitragsersteller
 20.07.2018, 11:28

Danke für die Anregung meinen Fahrlehrer zu Fragen. Ich hatte gestern noch eine Fahrstunde gehabt und ihn gefragt. Er hatte gemeint, das man sowas besser nicht machen sollte wegen Unfallgefahr, aber es sei nicht explizit verboten.