Übergang von ALG 1 zu ALG 2, Zeitraum der jeweilige Auszahlung.
November war mein letzter ALG 1 Monat, ALG 2 wurde für Dezember beantragt. Außerdem hab ich einen 400-Euro-Job.
Da schau ich heut morgen auf mein Konto und seh das ich 2 mal Geld vom Amt bekommen hab. Bei Geld bin ich natürlich immer skeptisch, deshalb hier meine Frage:
Ist das richtig? Wird also ALG 1 am Ende des Monats und ALG 2 am Anfang des Monats ausgezahlt und ich hab somit für Dezember einen doppelten Satz?
Wäre zu schön um wahr zu sein :)
5 Antworten
Ja das ist so richtig. Ein Problem wird es wenn du wieder Arbeit bekommst dann bekommst du am Monatsanfang kein ALG2 mehr und noch keinen Lohn. Wenn du Geld übrig hast möglichst nicht ausgeben.
Das ist okay,das eine geld wird rückwirkend bezahlt, das andere im Voraus.Weiss es aus eigener Erfahrung.Gott lob zwar nicht mehr,aber es gab die Zeit,daher weiss ich das auch.
beim amt nachfragen
Alg1 hast du rückwirkend für November bekommen, Alg2 wurde im Voraus für Dezember gezahlt. Insofern wird in der Tat alles im grünen Bereich sein.
seh ich auch so
Ich hab grad nochmal selbst geschaut:
zu ALG 1 laut Webseite des Arbeitsamtes: Arbeitslosengeld wird Ihnen regelmäßig monatlich nachträglich ausgezahlt.
laut www.abc-recht.de: Das ALG II wird seit Januar 2005 am Monatsanfang ausgezahlt.
aber wie ich mich kenn werd ich nachfragen...^^
Nein, das hat sich überschnitten und sie werden das Alg1 zurückfordern.
Ok, ich will mich nicht festlegen, sicher ist, dass dir nur eine der Zahlungen zusteht. Und das wird auch nicht zurückgebucht. Es ist an dir, den Fehler zu bemerken und dich darum zu kümmern (Mitwirkungspflicht). Denen fällt das erst in einigen Wochen auf. Solche Überschneidungen passieren oft, viele Leute behalten das Geld und haben ruckzuck Schulden beim Amt.
Ok, ich will mich nicht festlegen, sicher ist, dass dir nur eine der Zahlungen zusteht.
Unsinn.
Aber ALG 1 wurde immer am Ende des Monats ausgezahlt, es "steht" mir also eigentlich auch für November zu?! Für die entsprechende ALG 1 Höhe hab ich die Jahre vorher hart gearbeitet, ich mein, ALG 1 ist höher gewesen als der ALG2 Satz.
Eine Zurückbuchung des ALG1 fände ich hier nicht rechtens, ALG2 können sie von mir aus dann ruhig zurückfordern.