Jobcenter harz4 Geld auszahlugn?
Hallo liebe Leute, ich habe am 27.04.2020 das ABG 2 beantragt wegen einer Kündigung es hat sich viel hingezogen wegen den ganzen Anträgen ausfüllen und so weiter. Jedenfalls steht da drin das mir im Zeitraum vom 01.05.2020 bis zum 31.08.2020 das Geld bewilligen. Jedoch ist jetz der 09.07. wird mir das Geld für die zwei Monate dann erst am 31.07 überweisen mit dem Monat? Oder wird das die Tage kommen?
7 Antworten
Da dir das Geld rückwirkend zusteht wird es in den nächsten tagen kommen zb kann es aber auch schon mit dem bescheid da sein bzw in 2- tagen sollte es dan da sein!
Nur das für August kommt erst am ende diesen Monats!
Also für 3 Monate steht es dir rückwirkend zu !
Alg 2 gibt es im voraus deswegen sollte man die Anträge am besten 8 wochen vorher stellen und fals du noch nichts ab dem 1.9 neues haben sohltest wäre es sinnvoll schon jetzt den neuen weiterbewilligungsantrag zu stellen!
Wenn du deinen Bewilligungsbescheid schon erhalten hast, dann wirst du die schon fälligen Leistungen von Mai bis Juli 2020 in Kürze auf deinem Konto haben.
Im Regelfall werden schon fällige Leistungen dann zeitnah zur Anweisung gebracht, wenn du einmal auf das Datum deines Bescheides siehst, dann sollte es nicht länger als 3 - 5 Werktage dauern, bevor es dann auf deinem Konto ist.
Die Leistung für August solltest du dann spätestens am letzten Bankarbeitstag des Juli auf deinem Konto zur Verfügung haben.
Hartz 4 und ARGE 2
Warum rufst du nicht im Jobcenter an und fragst dort nach?
Aber wie regulärer Lohn, werden auch Lohnersatzleistungen in der Regel rückwirkend zum Monatsende überwiesen.
Das nachzuzahlende ALG 2 müßte eigentlich zeitnah auf dem Konto eingehen.
Das ALG 2 für den August kommt regulär zum Ende des Monats. ALG 2 wird immer zum Ende des Monats je für den Folgemonat gezahlt.
Was mich an Deiner Fragestellung stört, ist, daß Du Deinen Angaben zufolge am 27.04. ALG 2 beantragt hast und man scheint erst ab 01.05. bewilligt zu haben.
Der Antrag greift in dem Fall normalerweise zum 01.04. zurück!
Da ich bei der Kündigungsschutzklage zum Urteil gekommen bin bis zum 30.04 auszuzahlen
Gemeint ist, bis zum 30.04. Lohn/Gehalt auszuzahlen?
Dennoch hätte der Antrag rückwirkend zum 01.04. bewilligt werden müssen. Lohn-Gehaltsnachzahlungen hätten im Zuflußmonat angerechnet werden müssen = im April noch eingehendes Salaire müßte rückwirkend für den April angerechnet werden und im Mai noch eingehendes Salaire dann rückwirkend für den Mai.
Eine Bewilligung ab Mai gibt für mich jetzt nur Sinn, wenn Du vorher gut verdient hast.
Dafür muss man nicht zwingend gut verdient haben !
Wenn ich meinen Grundbedarf als Single annehme, dann würde ich schon keinen ALG - 2 Anspruch mehr haben, wenn ich 1100 € Nettoeinkommen hätte und das ist ganz sicher nicht gerade ein gutes Einkommen.
Wenn du mit Kontoauszug deine "Mittellosigkeit" belegst, kannst du auch einen Vorschuss bekommen. (Das geht sogar in bar)
Nachzahlungen werden häufig separat angewiesen.
„Aber wie regulärer Lohn, werden auch Lohnersatzleistungen in der Regel rückwirkend zum Monatsende überwiesen.“
Wurde gerade eines besseren belehrt. Sorry für die falsche Info! 😊