Überdimensionierte Stromnachzahlung vom Vermieter.
Hallo, ein alter Vermieter von uns fordert eine Stromnachzahlung von knapp 10.000€! Wir waren damals eine Fünfköpfige Familie die auf 90m² gewohnt haben. Wovon zwei Personen so gut wie nie da waren. Eine solch emense Nachzahlung hat vielleicht ein Gastronomie Unternehmen aber doch keine Fünfköpfige Familie! Zumal wir vorher noch nie über 500€ als Rückzahlung gekommen sind. Meine Mutter schaltete damals einen Anwalt ein, dieser jedoch hatte nach hunderten Terminabsprachen mit dem Vermietern endlich Zugang zu den Stromzählern bekommen. Diese Zähler befanden sich nämlich in einem ehemals ansässigen Café direkt unter unserer Wohnung. Zudem kam das die Zähler laut Aussage des Anwalts ganz komisch zu zu ordnen waren. Bzw glaube ich das der Anwalt sagte, dass alles so veraltet sei das alles über nur einen Zähler lief. Dieses Haus war nämlich damals vom Eigentümer die Wohnung und Arbeitsstelle in einem gewesen. Nachdem der Anwalt zu der Meinung gekommen ist, da wäre nichts zu machen, wendete meine Mutter sich an den Mieterschutzbund und übergab den alles. Jetzt sind Monate ins Land gezogen und nichts ist passiert. So langsam haben wir das Gefühl das wir ganz ordentlich übern Tisch gezogen werden und keiner will helfen. Was können wir noch machen? Inzwischen leben wir seit ein paar Jahren dort nicht mehr und der Vermieter hat das Haus bereits verkauft.
9 Antworten
Rechnungen über Stromnachzahlungen kommen stets vom Energieversorger. Der Vermieter hat damit nichts zu tun!
Hallo,
ich würde darauf nicht reagieren. Andererseits könnenw ir aus der Ferne nicht beurteilen, ob diese Forderung berechtigt sein könnte. Für welchen Zeitraum soll dieser Betrag sein ? Wurde mit Strom geheizt ? Wurde das warme Wasser mit Strom erhitzt ? Wenn alle verbraucher über einen Zähler liefen, nach welchem Schlüssel wurden die Stromkosten aufgeteilt ?
Allerdings mußt Du damit rechnen, erneut einen Anwalt einschalten zu müssen, wenn der ehemalige Vermieter an seiner Forderung festhält.
Gruß
dervagabund
Der Zeitraum war für ein Jahr, die Abrechnung lies aber auch sehr lange auf sich warten. Es wurde glaube ich mit Gas geheizt. Naja eigentlich wurde bis auf ein Zimmer niemals geheizt den die Wohnung war in so gut wie allen Räumen undicht. Im Winter hatten wir Temperaturen von 15-10 Grad darin gehabt und fast jedes Fenster war undicht. Also Heizkosten können es definitiv nicht sein, keine Heizung hätte die Wohnung aufheizen können daher ließen wir diese von vorne herein aus. Das Wasser glaube ich wurde mit Strom beheizt. Das mit dem Schlüssel verstehe ich nicht ganz, ich kann mich auch nicht wirklich daran erinnern da ich nur flüchtig davon etwas mit bekam. Diesbezüglich muss ich nochmal nach haken. Jedoch ist 10.000€ nach einem Jahr immer noch ein Wucher.
ist nicht zulässig einen einzigen Zähler läuft. Wie soll man dann wissen was jeder verbraucht hat, ausserdem sehr verdächtig das ihr keinen eigenen Zählt habt und direkt bezahlt ist so üblich. Der Vermieter muss nachweisen das ihr den strom verbraucht habt. Geht sofort zum Anwalt.
Soweit ich das noch zusammen bekomme zog er Prozentual den Gesamtbetrag von der jeweiligen gemieteten Fläche ab.
Ruf mal beim Netzbetreiber bei der Hotline an und schildere deinen Fall.
Der Mietvertrag deiner Mutter hat vermutlich in der Nebenkostenklausel den Verbrauch von Elektroenergie aufgeführt. Das ist eigentlich unüblich, kann aber durch die Gegebenheiten der Mietsache durchaus so sein. Wenn es keinen Zwischenzähler gibt, ist der Umlageschlüssel nach m² oder Personen denkbar. Dazu muss aber der Gesamtverbrauch der Elektroenergie in einer jährlichen Abrechnung angegeben sein. Fehlt diese Angabe, ist die Abrechnung nichtig. Wohl möglich ist die Forderung des Vermieters bereits verjährt. Wann wurde diese Rechnung an deine Mutter übergeben? Die Abrechnung kann nicht losgelöst von der Abrechnung aller Betriebskosten übersendet werden. Falls der Vermieter eine Zahlungsklage beim Amtsgericht einreicht, muss er Beweise benennen. Da scheint es aber zu mangeln, denn diese Klage ist wohl noch nicht anhängig.