Überdimensionierte Stromnachzahlung vom Vermieter.

9 Antworten

Rechnungen über Stromnachzahlungen kommen stets vom Energieversorger. Der Vermieter hat damit nichts zu tun!

Hallo,

ich würde darauf nicht reagieren. Andererseits könnenw ir aus der Ferne nicht beurteilen, ob diese Forderung berechtigt sein könnte. Für welchen Zeitraum soll dieser Betrag sein ? Wurde mit Strom geheizt ? Wurde das warme Wasser mit Strom erhitzt ? Wenn alle verbraucher über einen Zähler liefen, nach welchem Schlüssel wurden die Stromkosten aufgeteilt ?

Allerdings mußt Du damit rechnen, erneut einen Anwalt einschalten zu müssen, wenn der ehemalige Vermieter an seiner Forderung festhält.

Gruß

dervagabund

Tomscher 
Beitragsersteller
 15.09.2014, 19:22

Der Zeitraum war für ein Jahr, die Abrechnung lies aber auch sehr lange auf sich warten. Es wurde glaube ich mit Gas geheizt. Naja eigentlich wurde bis auf ein Zimmer niemals geheizt den die Wohnung war in so gut wie allen Räumen undicht. Im Winter hatten wir Temperaturen von 15-10 Grad darin gehabt und fast jedes Fenster war undicht. Also Heizkosten können es definitiv nicht sein, keine Heizung hätte die Wohnung aufheizen können daher ließen wir diese von vorne herein aus. Das Wasser glaube ich wurde mit Strom beheizt. Das mit dem Schlüssel verstehe ich nicht ganz, ich kann mich auch nicht wirklich daran erinnern da ich nur flüchtig davon etwas mit bekam. Diesbezüglich muss ich nochmal nach haken. Jedoch ist 10.000€ nach einem Jahr immer noch ein Wucher.

ist nicht zulässig einen einzigen Zähler läuft. Wie soll man dann wissen was jeder verbraucht hat, ausserdem sehr verdächtig das ihr keinen eigenen Zählt habt und direkt bezahlt ist so üblich. Der Vermieter muss nachweisen das ihr den strom verbraucht habt. Geht sofort zum Anwalt.

Tomscher 
Beitragsersteller
 15.09.2014, 20:45

Soweit ich das noch zusammen bekomme zog er Prozentual den Gesamtbetrag von der jeweiligen gemieteten Fläche ab.

Ruf mal beim Netzbetreiber bei der Hotline an und schildere deinen Fall.

Der Mietvertrag deiner Mutter hat vermutlich in der Nebenkostenklausel den Verbrauch von Elektroenergie aufgeführt. Das ist eigentlich unüblich, kann aber durch die Gegebenheiten der Mietsache durchaus so sein. Wenn es keinen Zwischenzähler gibt, ist der Umlageschlüssel nach m² oder Personen denkbar. Dazu muss aber der Gesamtverbrauch der Elektroenergie in einer jährlichen Abrechnung angegeben sein. Fehlt diese Angabe, ist die Abrechnung nichtig. Wohl möglich ist die Forderung des Vermieters bereits verjährt. Wann wurde diese Rechnung an deine Mutter übergeben? Die Abrechnung kann nicht losgelöst von der Abrechnung aller Betriebskosten übersendet werden. Falls der Vermieter eine Zahlungsklage beim Amtsgericht einreicht, muss er Beweise benennen. Da scheint es aber zu mangeln, denn diese Klage ist wohl noch nicht anhängig.