Stromschulden Zähler ausgebaut!
Hallo liebe User!!!!!! Habe folgendes Problem,ich wohne mit meiner Familie seit nunmehr 4 Jahren in einer Wohnung die 610,-€ Warmmiete kostet.Bei Anmietung der Wohnung wurde uns vom Vermieter gesagt das in den fast 200.-€ Nebenkosten der Strom enthalten sei. Jetzt nachdem der Vermieter verstorben ist bekamen wir zuerst einen bescheid das der Strom abgestellt würde und leider kam es auch so.Da ich zur Zeit ALG2 erhalte war es mir nicht möglich 1200.-€ zu bezahlen.Der Zähler wurde ausgebaut ,dann die nächste Rechnung 2400.-€ und zum Schluss noch eine Rechnung 3600.-€....Nun meine Frage wie kann es denn sein das man über drei Jahre keine Rechnung bekommt und jetzt ohne Strom da steht ,selbst mein Anwalt kann mir irgendwie nicht helfen.........Kann mir vielleicht jemand sagen ob Das Jobcenter mir helfen muss????
7 Antworten
Also, das ist eine ziemlich blöde Situation! Eine Wiederaufnahme der Beliferung per einstweiliger Verfügung könnt ihr leider nicht erstreiten, da ihr ja nie ein Vertragsverhältnis mit dem Versorger hatttet. Bitte auch nicht die Schulden übernehmen!
Was ihr jetzt machen könnt: Ihr habt das recht fristlos zu kündigen oder auch die Miete um 100% zu kürzen!
Ihr solltet einen eigenen Liefervertrag mit dem Stromversorger eingehen und natürlich dann auch die Nebenkostenvorauszahlung enstprechend anpassen.
Auch solltet ihr einmal Kontakt zu eurem örtlichen Mieterschutzbund aufnehmen, die kennen solche Fälle!
Bei Anmietung der Wohnung wurde uns vom Vermieter gesagt das in den fast 200.-€ Nebenkosten der Strom enthalten sei
Ihr habt nie eine Nebenkostenabrechnung bekommen?
ich wohne mit meiner Familie seit nunmehr 4 Jahren in einer Wohnung die 610,-€ Warmmiete kostet
hoffe, das steht auch so im Mietvertrag drinnen! Der Strom lief über den Vermieter, er ist derjenige der dem Stromriesen das Geld schuldet. Da dieser leider verstorben ist, so sind die Erben in der Pflicht. Es sei denn, die Erbschaft wurde aus irgendwelchen Gründen abgelehnt! In dem Falle seid ihr trotzdem in keiner Pflicht, da ihr keinen Vertrag mit dem Riesen habt!
Das kann ja nicht sein. Boahh geh an die Presse. Dies Sch kapitalorientierten Unternehmen, können nicht mal jemand vorbei schicken, der das in Ruhe mit euch bespricht. Also als Nicht-Rechtsexperte kann ich dir leider nicht helfen ABER stell dich dort persönlich mal vor und vielleicht hast du Glück und der Sachbearbeiter sucht mit euch gemeinsam eine einvernehmliche Lösung. Die Leistung von deinem Anwalt ist übrigens schwach - bitte über einen Wechsel nachdenken!
Das der Stromanbieter den Zähler raus nimmt ist klar wenn der kein Geld kriegt.
Von wem er das Geld für den verbrauchten Strom kriegt ist hier nicht klar.
Normalerweise ist nur die Kaltmiete im Mietvertrag festgelegt und die Nebenkosten laufen über den Vermieter, müssen aber Anteilig vom Mieter bezahlt werden. Dazu wird dann ein Nebenkostenabschlag pro Monat angesetzt. Am Jahresende gibt es dann eine Abrechnung und der Mieter bekommt entweder Geld zurück wenn er weniger verbraucht hat als die Abschläge vorgesehen hat oder muß nachzahlen. Das was also als Warmmiete angesetzt ist, das ist nicht fest!
Nur bei möblierten Wohnungen geht man oft hin und berechnet nur eine feste Pauschale die der Mieter zahlt, die Differenz zum realen Verbrauch ist dann Vermietersache.
Normalerweise muß der Mieter den Strom selber bezahlen, also den Zähler auf sich anmelden. Kann sein, dass das nicht erfolgte und der Zähler als "Leerstand" weiter auf den Vermieter angemeldet war. Dann ist der Vermieter für den Verbrauchten Strom verantwortlich und der (oder in diesem Fall die Erben) haben Anspruch darauf, dass ihr den STrom nachzahlt. Außer natürlich der Strom wurde bereits in den Nebenkosten oder als eine Pauschale abgerechnet.
Wenn Euer Anwalt da nichts zu sagen kann, dann müsst ihr Euch an den Mieterschutzbund wenden, die haben Anwälte die auf so was spezialisiert sind. Parallel solltet ihr auch das Gespräch mit dem Stromversorger suchen und möglichst auch gleich an die Schuldnerberatung wenden.
Wurde jemals der Stromzähler abgelesen und in einer Nebenkostenabrechnung euch gegenüber abgerechnet?
Ich vermute eher, dass beim Grundversorger niemand wusste, dass ihr die Nutzer seid und somit keine Rechnung erfolgte. Und nun durch den Tod erfuhr der Grundversorger von euch.
Wenn ihr Strom entnehmt entsteht eutomatisch ein Stromliefervertrag mit dem entsprechenden Grundversorger. Und nur wenn ihr nachweisen könnt, dass ihr den Strom an euren Vermieter gezahlt habt, seid ihr raus.
Das Jobcenter übernimmt keine Stromkosten, sondern nur Heizkosten. Sollte ihr natürlich elektrisch heizen, könnte eine Hilfe vom Jobcenter möglich sein.