TVöD Hochgruppierung nach Stellenbewertung?

1 Antwort

Schwierig. öD Verwaltung vs. Betriebsrat und Geschäftsführung. Nicht gerade der typische öD. Daher ist die Frage mit der Höherpruppierung unter Beibehaltung der Stufe für mich nicht zu beantworten. Von der Tabelle Tvöd Bund kann E6 (1) nicht in Frage kommen, da niedriger als E5(2), käme also wenn auf die Höhe eines Garantiebetrages an.

Die Frage, was kann der Antrag für Nachteile mitbringen? Außer, dass du seine Befürwortung evtl nicht mehr als Beschäftigter erlebst?

Aber ich denke der Betriebsrat kann dir zumindest beantworten, ob mit einer rückwirkenden Höhergruppierung zu rechnen ist. (wovon ich persönlich eher nicht ausgehe).

NeoraXfragt 
Beitragsersteller
 10.09.2018, 13:25

Vielen Dank für dein Kommentar! Ich werde mich morgen mal mit dem Betriebsrat zusammen setzen.
Wer trifft den die Entscheidung, ob ich in E6.1 oder E6.2 komme?

kabbes69  10.09.2018, 15:55
@NeoraXfragt

letztendlich welcher Tarifvertrag, evtl Arbeitsvertrag und bestehende Dienstvereinbarung. TVöd Gemeinde ( VKA ) hat zB die Höhergruppierung unter Beibehaltung der Stufe, die anderen Verträge des TVöD kenne ich nicht. Im TV-L wäre die Höhergruppierung von der 5(2) in die 6(2) . Da beginnt der Verlust der Erfahrungsstufe erst in der E 5(5) in die E6 (4)

Letzendlich darf die für dich geltende aktuelle Tabelle in der E6 (1) für dich nicht weniger Brutto bedeuten wie jetzt die E5(2)