TV-Gebühren in Nebenkosten enthalten- ich möchte jedoch keinen TV-Anschluss?

5 Antworten

Wenn der Vermieter als Empfangsmöglichkeit einen kostenpflichtigen Kabelanschluss in seinen Wohnungen bereitstellt, so wirst Du diesen Anschluss insbesondere bei Wohnobjekten von 10 und mehr Einheiten leider auch nicht separat kündigen können. Denn in der Regel hat der Vermieter dann mit dem Kabelbetreiber einen vergünstigten Sammelvertrag für alle seine Wohnungen abgeschlossen, an den er selbst dann auch gebunden ist.

KikiLiinka 
Beitragsersteller
 24.04.2016, 15:58

Also Miete ich den mit, wie bspw eine Badewanne, die man nicht mag....

Habe gerade nochmal nachgeschaut. Es ist noch nicht mal ein Kabelanschluss, sondern die Instandhaltung der Hausantenne. Also da brauchen die auch nix kündigen- sondern mich raus nehmen,  da ich diesen Service nicht nutzen will. Das sollte dich gehen?! 

anitari  24.04.2016, 16:02
@KikiLiinka

Habe gerade nochmal nachgeschaut. Es ist noch nicht mal ein Kabelanschluss, sondern die Instandhaltung der Hausantenne.

Nachgeschaut wo?

Genauer Wortlaut?

KikiLiinka 
Beitragsersteller
 24.04.2016, 16:13
@anitari

Im Mietvertrag! ;)

Aber gut.... Ich belasse es dabei- ist mir nun mit den arumenten hier schlüssig geworden! :)

Parhalia  24.04.2016, 16:25
@KikiLiinka

Auch die Instandhaltung- / und Wartungskosten für allgemeine Versorgungsanlagen des Hauses und allgemein für die Mieter können auf die Nebenkosten umgelegt werden. Dabei ist es dann egal, ob Du diese Möglichkeit auch nutzt, oder nicht. Sie ist halt zu Deiner Mitbenutzung bereitgestellt.

anitari  24.04.2016, 16:27
@Parhalia

Auch die Instandhaltung- / und Wartungskosten für allgemeine
Versorgungsanlagen des Hauses und allgemein für die Mieter können auf die Nebenkosten umgelegt werden.

Nur die Wartungskosten.

Dienste die vom Vermieter bereitgestellt werden müssen, wenn vertraglich vereinbart und gemäß Betriebskostenverordnung umlegbar, anteilig gezahlt werden.

Ob man sie nutzt bzw. nutzen will ist egal.

Muss ich den Betrag bezahlen obwohl ich gar nicht gucke?!

Ganz klassisches Beispiel:

Muß ich die Kosten für den Aufzug zahlen wenn ich im EG Wohne oder lieber bis in die 5 Etage die Treppe nutze?

Antwort: ja

Wenn die Gebühren in den Nebenkosten enthalten sind, musst du sie auch mit bezahlen. Ob du das nutzt, ist deine Sache.

Muss ich den Betrag bezahlen obwohl ich gar nicht gucke?!

Ja, wenn der Anschluss zur Wohnung gehört.

Man kann in einem Mehrfamilienhaus keinen einzelnen Anschluss kündigen.

wollen sie raus schauen , oder sollen die fenster für sie zugemauert werden ?

das wär leicht überspitzt !

KikiLiinka 
Beitragsersteller
 24.04.2016, 16:15

Ne, ist ja richtig ...

Habe es verstanden.

 

Wobei es mich schon interessieren würde, wie lange man denn bezahlt. Hinterher will kein Mensch diese Antenne und keiner merkt's, weil jeder denkt, er müsste für die Allgemeinheit den Obolus abdrücken. Dass denken sich aber alle.. ;)

KikiLiinka 
Beitragsersteller
 24.04.2016, 16:20
@KikiLiinka

Und was mich noch interessiert: warum sind denn die Mietverträge und die Nebenkosten so unterschiedlich. Also in der einen hast du das mit dabei, dort jenes. Gibt es da keine einheitliche Regelung? 

Ich meine bspw jetzt diese Sache hier: in drei, vier Jahren wird ja kaum noch einer normales TV gucken. Ab wann wäre es denn ungerecht, dass auf den Mieter abzuwälzen?! (Nur neugierdehalber- meine Frage ist ja beantwortet worden! ;))

Kuestenflieger  24.04.2016, 19:56
@KikiLiinka

was ist unnnormales tv , bitte ? 

über diese zuleitung haben sie oft auch internetzgang . måske. vllt.