Fast 600 euro Nebenkosten! Obwohl wir zu zweit sind! Ist das normal? Und wir sind kaum zuhause!

15 Antworten

Das uralte Thema: Meine Nachzahlung ist zu hoch. Hier in diesem Forum kennt keiner Deine Abrechnung. Ist sie überhaupt formal und inhaltlich korrekt? Wie hoch sind die monatlichen Abschläge? Wird nur abgerechnet was auch vereinbart ist? Wie groß ist die Wohnung? Fragen über Fragen. Ohne Einsicht in die Abrechnung ist alles Spekulation. Man rechnet lt. Betriebskostenspiegel (als O-rientierungsgröße) mit ca. 2,20 EURO BK (Neben- und Heizkosten) /m² im Monat. Ohne Anwesenheit fallen alle BK mit Umlage nach Wohnfläche und auch Personen in voller Höhe an. Wenn andre Mieter volle Pulle heizen, zahlt ihr bei dem Anteil der nach Wohnfläche berechnet wird (30 bis 50%) deren Heizkosten mit. Kanalgrundgebühren sind auch 100%ig zu entrichten. Du solltest einen Mieterverein konsultieren, wenn du alleine nicht durchsiehst. Die helfen dir gern, musst aber vorher Mitglied werden.

die meisten Nebenkosten sind Fixkosten und haben daher mit dem Aufenthalt in der Wohnung nix zu tun. Die Heizkosten werden nach Verbrauch und Grundkosten verteilt. Weiterhin kommt es drauf an ob der Abrechnungszeitraum über die Kalte Jahreszeit war.

Musstet ihr während der renovierung keine Vorauszahlungen leisten? Oft ist es so, daß man während der Zeit die Kaltmiete nicht zahlen muss, die Nk aber doch.

Bei der Verbraucherzentrale kann man sich auch einen (kostenlosen) Termin mit einem spezialisierten Rechtsanwalt machen lassen, der dann prüfen kann. Habe ich mal gemacht und war hinterher schlauer!

Hallo. Keine Aufschlüsselung der Posten bekommen? Wenn nein dann forder das auf jeden Fall beim Vermieter ein ! Bei einer genauen Auflistung siehst Du genau was die Kosten verursacht und kannst Dir im Zweifelsfall Beistand vom Mieterschutzbund sichern! Viel Glück.

Aus den Dialogen hat man einiges herauslesen können:

  1. Gas-Heizung: Gas wird höchstwahrscheinlich separat gezahlt. Fällt also nicht in die BKA.
  2. Strom insgesamt: Wird separat gezahlt. Fällt also auch nicht in die BKA.
  3. Heizung: da kann es zu horenden Nachforderungen kommen. Hier wird meist der Gesamtverbrauch, hochgerechnet auf die Gesamt-qm aller Wohnungen, und der persönliche Verbrauch mit einer Quotung 50-50 berechnet. Wenn die Vorauszahlungen dann auch noch zu gering angesetzt sind, kann das schon mal passieren.
  4. Man darf nicht außer Acht lassen, dass die Kosten für die Müllentsorgung, Wasserver- und Entsorgung, in der letzten Zeit, drastisch erhöht wurden. Das kann "ganz schön reinhauen!"
  5. Auch haben viele Gemeinden in letzter Zeit, mit Blick auf die leeren Kassen, die Grundsteuer erhöht. Diese ist auch umlagefähig!
  6. etc. etc. etc.

Am besten du lässt die BKA prüfen. Und/Oder frag einen Mitmieter nach einer BKA der davorliegenden Abrechnungsperiode, und vergleiche diese mit deiner! Erst dann, wenn du Ungereimtheiten entdeckst, würde ich einen Anwalt aufsuchen!

MfG SB