GEMA Gebühren bei privater Zimmervermietung
Hallo, ich vermiete privat ein möbliertes Zimmer mit Küchen- und Badbenutzung, muss ich da etwa auch GEMA Gebühren bezahlen, weil im Zimmer ein TV steht? Und dann vermiete ich noch eine Miniwohnung mit separatem Eingang,(an Studenten im Sousterrainbereich) es handelt sich NICHT um eine Ferienwohnung, habe gehört, dass die erste Wohnung sozusagen noch GEMAfrei ist, stimmt das? oder muss ich das der GEMA dennoch melden? Für nützliche Antworten wäre ich sehr dankbar!!!
LG
6 Antworten
Ganz genau, wenn Du die GEZ meinst, die gibt es sogar seit Andang 2013 nicht mehr. Trotzdem gibt es auch heute noch Leute, die sogar mit Plakaten die Straße flanieren und dafür plädieren, dass man die GEZ doch bitte abschaffen sollte. :-P
Schau mal hier, steht weiter unten:
Die GEZ (die meintest Du wohl) gibt es nicht mehr. Der Beitragsservice regelt das jetzt. Und es ist eine Haushaltsabgabe, da zählen Einzelzimmer und Einzelgeräte nicht extra. Wie es mit einer Einliegerwohnung aussieht, erfährst Du auf den Internetseiten des Beitragsservice.
Die Verpflichtung zur Abführung von GEMA-Gebühren knüpft wohl an die Art der Verbreitung der Empfangssignale an. Wenn die zentral weiter geleitet werden, insbesondere über eine Hausantennenanlage ist Gebührenpflicht gegeben:
http://www.ferienwohnungen.de/blog/gema-gebuehrenpflicht/
Auch wenn das Thema zumeist im Zusammenhang mit Ferienwohnungen behandelt wird, dürfte es doch allgemein für den Bereich möblierter Vermietung gelten.
GEMA
Ich glaube, hier gibt es ein Missverständnis, kann das sein? An die GEMA brauchst Du nichts abführen, an die Einzugsstelle ARD, ZDF etc. (ehemals GEZ) schon.
Nein, du musst keine Gema Gebühren bezahlen. Und solltest du dein "Wording" mit GEZ verwechselt haben, dann gilt das auch nur einmalig für den Haushalt und nicht für Einzelpersonen oder Zimmer.