Krankenversicherung Einkommensfragebogen, was ist bei Mieteinkünften anzugeben?
Ein Rentner hat von seiner Krankenkasse einen Einkommensfragebogen erhalten auf dem die Einkommensverhältnisse angegeben werden sollen. In einem Feld auf diesem Fragebogen ist vermerkt, ob man Einkünfte aus Vermietung hat. Da der Rentner in seinem Haus eine separate Wohneinheit hat, in dem ein Mieter wohnt, trifft dies zu.
Frage: Was muss nun auf dem Fragebogen angegeben werden? Ist das die reine Kaltmiete im Jahr oder ist das die Kaltmiete + Nebenkosten, die man aus dieser Vermietung als weitere Einkünfte erhält?
Ist er freiwillig versichert oder pflichtversichert?
freiwillig
5 Antworten
Ich bin da keine Expertin, aber das habe ich dazu gefunden.
Was da nicht beantwortet wird, ist die Frage nach den Nebenkosten. Ich würde dazu mal bei der Krankenkasse anrufen und nachfragen.
Mein Gefühl sagt mir, dass ich es als große Ungerechtigkeit empfinde, wenn die Betriebskosten als Einkommen berücksichtigt würden. Für den Vermieter ist das ja eigentlich nur ein durchlaufender Posten und kein Einkommen. Für einen Mieter, der z. B. Unmengen an Wasser verbraucht, würde der Vermieter dann einen höheren KV-Beitrag zahlen.
Aber wundern würde mich da gar nichts, da Vermieter keine Lobby haben, da sie ja grundsätzlich steinreich sind und ihren Tag damit verbringen, im Keller das Geld von einer Ecke in die andere zu schaufeln. (Sorry für die bittere Ironie.)
Bei der Steuer werden die Betriebskosten auch als Einkommen gesehen, aber da kann man sie wenigstens als Werbungskosten geltend machen.
Aber was ist mit den Nebenkosten?
Ein Vermieter hat sowas nicht, er hat Kosten und Lasten. Da sind seine Ausgaben mit drin (werden also abgezogen, von den Zahlungen des Mieters).
Bin freiberuflich tätig. Stelle Rechnungen mit Umsatzsteuer aus. Das sind Bruttoeinnahmen und diese werden dann bei der Beitragsberechnung angesetzt, obwohl ich die Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen muss, über dieses Geld gar nicht verfügen kann. Wird aber als Einnahme gesehen.
Hinzu kommt, dass ich inzwischen das Rentenalter erreicht habe und die Altersrente beziehe.
Die Rente von mir und die Rente von meiner Frau werden zu 50% als Betriebseinnahmen gewertet und haben freilich Einfluss auf den Beitrag den ich an die Krankenkasse als freiwillig Versicherter zu zahlen habe. Gemäß meines letzten Einkommensteuerbescheides zahle ich monatlich 916.--€ an Krankenkassenbeitrag.
Da frage ich mich auch, was meine und die Rente meiner Frau mit Betriebseinnahmen zu tun haben ?
Könnte mir aber vorstellen, dass die Bruttoeinnahmen des Vermieters aus Mieteinkünften als Einnahmen gesehen werden. Also Kaltmiete plus Nebenkosten als Bruttoeinnahme.
Wenn bei mir die Umsatzsteuer als Bruttoeinnahme zählt, scheint mir naheliegend, dass bei dem Vermieter auch der Bruttobetrag, Miete plus Nebenkosten als Einnahme zählen. Ist eine Vermutung von mir.
Das verstehe ich jetzt nicht. Ein freiwillig vers. Rentner bezahlt doch Beiträge auf die Mieteinnahmen.
Das wird ja eine teure Tasse, wenn er das in den letzten 10 Jahren nicht gemacht hat.
Kosten und Lasten sind Werbungskosten und werden abgezogen, steht bei mir so im Merkblatt.
Wo ist denn das von Euch?
Hallo,
bei freiwillig Versicherten sind bei der Miete die Mieteinkünfte anzugeben. Das sind alle Zahlungen, die der Mieter an den Vermieter leistet. Alle Kosten für die Mietwohnung können davon abgezogen werden: laufende Nebenkosten (ggf. auch solche, die nicht auf den Mieter umgelegt werden können; (anteilige) Reparaturkosten, (anteilige) Schuldzinsen an die Bank, wenn das Haus noch nicht bezahlt ist). Es gelten alle Regeln wie im Einkommensteuerrecht. Wenn man einen Steuerbescheid hat, stehen dort unter "Einkünfte aus Vermietung/Verpachtung" die korrekten Zahlen.
Gruß
RHW
Ist der Rentner pflichtversichert?
- Dann sind die Gewinne aus Vermietung beitragsfrei.
Wenn er freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, dann ist das anders.
- Hier wird der steuerrechtliche Gewinn angesetzt (Einnahmen ./. Werbungskosten) - diesen kann man dem letzten Steuerbescheid entnehmen.
Die Kaltmiete.
Zitat:
Freiwillige Mitglieder zahlen darüber hinaus Beiträge
aus sonstigen Einnahmen, wie zum Beispiel aus Kapitaleinkünften
oder aus Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung.