Wie weise ich Heizkosten nach, wenn ich keine Abschläge zahle?
Hallo, ich bin gerade umgezogen und soll beim Jobcenter einen Nachweis über die Heizkostenabschläge für die neue Wohnung einreichen. Problem: ich zahle keine separaten Heizkostenabschläge. Diese sind in den Nebenkosten enthalten. Eine Nebenkostenabrechnung erhalte ich natürlich erst zum Jahreswechsel. Mein Vermieter hat mir ein Schreiben aufgesetzt, in dem er mir dies bestätigt. Das habe ich mit der KDU-Anlage dem Jobcenter geschickt. Leider scheint das nicht zu reichen. Ich erhielt eine weitere Aufforderung, die Heizkostenabschläge nachzuweisen. Was kann ich tun? Vielen Dank im voraus!
6 Antworten
Wie hier in den Antworten mal wieder gegen Beamte gewettert wird ist unglaublich.
Die Aufforderung ist völlig korrekt. Dein Vermieter leitet die Heizkostenabschläge ja an das Versorgungsunternehmen weiter, daher muss er wissen wie hoch diese sind. Zur Not hat ja auch schon jemand vor dir in der Wohnung gewohnt und der Vermieter müsste es zumindest daher wissen. Er soll dir einfach ein Schreiben aufsetzen in dem er diese Heizkostenabschläge reinschreibt. Sollte es zu einer späteren Nachforderung bei der Nebenkostenabrechnung kommen, ist das bei der Berechnung der Angemessenheit durchaus wichtig.
Was für ein Blödsinn. Der Vermieter kauft Heizöl für die Zentralheizung. Was für Heizkostenabschläge an das Versorgungsunternehmen meinst du denn, wenn der Vermieter selbst das Heizöl kauft ? So ein Quatsch.
Der Vermieter hat 100prozentig die Nebenkostenaufschlüsselung vom letzten Jahr. Was ist das denn für ein Quatsch, aufs Jahresende zu warten.
Du zahlst ja jetzt auch die Abschläge vom Verbrauch deines Vorgängers in der Wohnung, also braucht man auch nicht warten bis dein Heizkostenverbrauch nach einem Jahr ermittelt ist.
So ein Quatsch. Die Heizkosten können auch pauschal abgerechnet werden. Hat nichts mit den übrigen Nebenkosten zu tun.
Beamte scheinen nicht unbedingt mit Intelligenz gesegnet zu sein. Es ist ganz normal, dass man die Heizkostenabrechnung immer erst am Jahresanfang, rückblickend auf das vergangene Jahr, vom Vermieter erhält.
Wie soll der das jetzt im September berechnen? Geh nochmal persönlich hin und versuche denen das zu erklären. Du bist grade erst umgezogen, da sind bislang außer für Warmwasser noch gar keine Kosten angefallen.
Mein Gott, sind die blöd. lg Lilo
Nimm den Mietvertrag mit.
@Lilo: " Beamte scheinen nicht unbedingt mit Intelligenz gesegnet zu sein" es sitzen nicht über all beamte, es sind auch angestellte dabei :-(
Sind die Heizkostenabschläge nicht separat in den Nebenkosten ausgewiesen? Wenn nicht, dann bitte deinen Vermieter, die Nebenkostenabschläge nach kalten Betriebskosten und Heizkosten aufzugliedern. Damit ist das JobCenter normalerweise zufrieden. Das ist leider diese blöde Bürokratie, dass alles einzeln aufgeführt werden muss.
Gehe hin zum JC und erkläre das
BUUAAHHHHHAAA, sehr hilfreich :)