Probleme bei einer Polizeikontrolle innerhalb der 4 Wochenfrist zur Mängelbeseitigung nach der HU , wenn der Tüv vorher bereits länger abgelaufen war?

7 Antworten

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Hallo andre123,

wenn Dich die Polizei kontrolliert, wird sie feststellen, dass Du das Fahrzeug drei Monate zu spät, zur Hauptuntersuchung vorgestellt hast. Auch wenn Du mittlerweile beim TÜV warst, bleibt es ja beim Tatvorwurf, dass Du es unterlassen hast das Fahrzeug rechtzeitig zur Hauptuntersuchung vorzuführen.

Dementsprechend droht Dir laut bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog folgender Bußgeldbescheid:


Tatbestandsnummer: 329108

Tatvorwurf: Sie unterließen es, das Fahrzeug zur fälligen Sicherheitsprüfung vorzuführen. Der Termin *) war um mehr als 2 bis zu 4 Monate überschritten.

Ordnungswidrigkeit gem.: § 29 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 StVG; 186.1.2 BKat

Verwarnungsgeld: 25,00 Euro

Punkte: Nein

Fahrverbot: Nein

Eintrag als A oder B - Verstoß: Nein.


Verwarnungsgelder kannst Du in der Regel auch in Bar oder in einigen Bundesländern auch per Karte direkt vor Ort bezahlen und Du ersparst Dir somit den Bußgeldbescheid. Aber weder wird es teuer, noch günstiger wenn Du vor Ort bezahlst.

Zudem könnten Dir die Beamten eine Mängelkarte ausstellen. Das ist aber unproblematisch. Diese Mängelkarte kannst Du auch beim TÜV vorlegen, wenn Du die Nachprüfung durchführen lässt, bekommst dort die Bestätigung, dass die Mängel behoben wurden und diese Bescheinigung kannst Du dann an die polizeidienststelle schicken. Die Mängelbescheinigung als solches kostet auch nichts.

Schöne Grüße
TheGrow

Wenn Du 1 Monat Zeit für die Beseitigung der Mängel hast, dannhandelt es sich um geringe Mängel und Du hast die Plakette bekommen,dann ist auch alles clean.

Wenn Du keine Plakette bekommen hast, dann sind es erheblicheMängel, die sind immer UNVERZÜGLICH zu beheben. Lediglich für dieNachkontrolle hast Du einen Monat Zeit, nicht aber für die Behebungder Mängel.

Das ist eine falscher Volksglaube, daß man mit erheblichenMängeln für die Reparatur 1 Monat Zeit hat.

Dummerweise gibt es sogar Prüfer, die dem Kunden das so sagen.

Grundsätzlich:

geringe Mänge: Plakette erteilt, Mängel innerhalb 1 Monatbeheben, keine Nachkontrolle.

erhebliche Mängel: Plakette nicht erteilt, Mängel UNVERZÜGLICHbeheben, Nachkontrolle innerhalb eines Monats.

Darum gibt es auch nach der nicht bestandenen HU Ärger, da sichdie HU Frist nicht verlängert und Du der Abstellung der erheblichenMängel nicht unverzüglich nachgekommen bist. Die Mängeleinstufungwird Dir sogar auf dem Prüfbericht angezeigt mit einem (G) und einem(E). Die Mängel mit (E) sind also immer sofort zu beheben, bei derNachkontrolle müssen dan alle Mängel behoben sein.

Selbst bei "geringe Mängel" mußt Du diese innerhalbeines Monats beheben, brauchst das Fahrzeug aber nicht mehrvorzuführen.

Alles andere ist falscher Volksglaube:

Nachzulesen in Anlage VIII der StVZO Punkt 3.1.2.4: (poste ich gleich als Kommentar)

Da ist nichts "Save" Ich habe den TÜV Prüfer extra gefragt. Wenn man verunglückt, ist man dran und die Polizei darf auch zur Kasse bitten. Macht sie meistens wohl nicht, wenn man den Mängelbericht vorlegt. Mann sollte nur noch Reparaturfahrten machen.

Ja, kein Problem. Du mußt nur bei einer Verkehrskontrolle den Mängelbericht der HU vorzeigen und erklären, daß die Mängelbeseitigung bereits geplant ist.

Dir wird in dem Fall ja nicht der PKW stillgelegt, ich war auch mal über die Zeit , in der Werkstatt sagten die, es reicht immer wenn ich den Werkstattermin zum Mängel beheben mitführe  und bin auch mal in eine Polizeikontrolle gekommen, ich  bekam keine Schwierigkeiten..