Rechte eines Tüv Prüfers
Hallo, aus einer Diskussion heraus stellte sich folgende Frage: Hat ein Tüv Prüfer das Recht mir die Weiterfahrt mit einem Auto zu verbieten das grobe Mängel aufweist? Ich spreche zum Beispiel von einem Riss in der Bremsscheibe. Ich denke das mir der Prüfer lediglich eine Warnung aussprechen kann, aber die Weiterfahrt (natürlich auf meine Verantwortung) nicht unterbinden könnte durch zB abnahme des Autoschlüssels oder durch die Aussprechung eines "Fahrverbots" . So weit ich weiß ist hierfür rein die Polizei berechtigt. Wie sieht es hier rechtlich aus?
Danke schon mal
4 Antworten
Sogar eine Werkstatt kann die Herausgabe des Autos verweigern, wenn wirklich gravierende Probleme vorliegen.
Es hat auch keinen Sinn, sich dagegen aufzulehnen.
Denn die rufen einfach die Polizei, wenn du dich auf die Hinterbeine stellst.
Rechtsgrundlage? Sorry, die muss ich dir schuldig bleiben.
Klares NEIN. Der Prüfer schreibt das Fahrzeug "VU = Verkehrsinsicher", kratzt die HU-Plakette ab und informiert die Zulassungsstelle. Damit darfst Du am Straßenverkehr nicht mehr teilnehmen. Wenn Du dennoch fährst, so kan er gar nichts machen, da er keinerlei Polizeigewalt hat! Die Teilnahme am Straßenverkehr verbieten kann nur die Zulassungsstelle, wenn Du der Aufforderung nach Behebung der Mängel oder Abmeldung des Fahrzeugs innerhalb der gesetzten Frist (in der Regel 14 Tage) nicht nachkommst. Kritisch ist natürlich die Angelegenheit im Falle eines Unfalls. Ein Riss in der Bremsscheibe ist laut HU-Mängelrenner "nur" ein Erheblicher Mangel. Erst der Bruch oder die Gefahr eines Bruchs der Bremsscheibe ist VU.
Ja, Tüv-Prüfer sind keine gewöhnlichen Angestellten, sondern die sind vereidigt - üben also eine vom Staat deligierte Überwachungsfunktion aus. Und die sind nicht nur berechtigt, sondern sogar verpflichtet, Dir die Plakette runterzukratzen, wenn sie eine Weiterfahrt nicht für verantwortbar halten.
Wenn der Prüfer der Meinung ist, dass dein Fahrzeug eine Gefahr darstellt, kann er es sofort still legen. Er wird dir die Plakette zerkratzen und du musst den Wagen mit Hänger abholen lassen.
Dazu ist er sogar verpflichtet, sonst wird er persönlich haftbar gemacht.