Türzarge erneuern durch Tischlerei und Haftpflicht?
Hallo, hatte gerade eine Vor- Wohnungsübergabe. Lebe seit 4 Jahren in der Wohnung. Beim Umbauen ist damals die Eingangstür an die Türzarge geknallt und hat dadurch einen Schaden an der Schlafzimmertür hinterlassen. Der Vermieter meinte ich soll das meiner Haftpflichtversicherung melden und das dann durch eine Tischlerei erneuern lassen. Gehört sowas nicht zur üblichen Abnutzung einer Wohnung? Muss ich so einen Schaden wirklich zahlen?
3 Antworten
Wenn Du danach googelst findest Du viele Anleitungen, wie man solche Kratzer an Türzargen beseitigen oder mildern kann.
Aus meiner Sicht ist die Forderung nach einem kompletten Austausch übertrieben da es sich nur um eine kleine Beschädigung handelt.
Anders wäre es wenn die Türzarge gesplittert / gebrochen wäre oder bei einem Loch im Türblatt.
Die Frage ist natürlich immer wie ein Richter das abschließend bewertet. Der Vermieter möchte natürlich jegliche Abnutzung durch Austausch ersetzt haben - eine normale Abnutzung ist aber hinzunehmen. Letztlich immer eine Einzelfallentscheidung.
Das kann dir deine Versicherung garantiert beantworten...
ICH denke nicht das so eine Beschädigung eine "normale" Abnutzung ist - zumindest meine Türen nutzen sich seit Jahren nicht so ab ;-)
Na tolle Wurst^^
zu dem unfallzeitpunkt hätte ev . eine fremde haftpflicht geholfen. die vom helfenden kumpel .
jetzt muß da ein schreiner bei um das teil zu wechseln . glatt bekommen =glatt zurück geben .