Türrahmen kaputt und Tür schließt sich nicht, wer zahlt die Kosten Mieter oder Vermieter?
Hallo zusammen,
seit Wochen macht mir eine Zimmertür Probleme. Letztens wollte ich das Einsteckschloss wechseln, bis mir aufgefallen ist, dass das Schloß nicht das Problem ist, sondern der Türrahmen mit dem "Schließblech", sodass man die Tür nicht richtig schließen kann. Jetzt stehe ich verzweifelt hier und weiß nicht, was ich machen soll. Der Türrahmen muss anscheinend gewechselt werden und ich als Anfänger werde ihn nicht auswechseln können. Kann ich als Mieter den Türrahmen als kaputt reklamieren, damit der Vermieter die Kosten für die Reperatur aufnimmt? Ist das gesetzlich nicht geregelt. Ich weiß nur, dass man laut dem Gesetz bis 100 Euro selber aufkommen muss, aber sowas ist der Preis natürlich höher, sodass es der Vermieter machen muss oder nicht? Ich hoffe, dass ihr mir weiterhelfen könnt. Danke
7 Antworten
Das ist leicht and em Bändern einzustellen und/oder durch Ausfeilen oder Versetzen des Schließblechs zu beheben.
Da Türveschlüsse deinem häufigen Zugriff unterliegen, zahlst du die Bagatellschaden- oder Kleinreparatur allerdings aus deiner Tasche
Türen die man schließen kann sind in einer Wohnung zu erwarten Daher sollte hierfür der Vermieter aufkommen. Der Vermieter muss die Handwerker beauftragen, das kannst du nicht eigenmächtig tun.
Das hab ich falsch rübergrebracht. So hab ich das gemeint. Der Vermieter muss die Handwerker natürlich beauftragen.
es gibt manche, die meinen, man könnte das so machen
einfach bestellen und rechnung an vermieter
das machen die handwerker gar nicht
Gegen Sofortkasse machen Handwerker aus dem Internet das. Das sind dann schnell mal 600 €, weil der ja 200 km Anfahrtsweg hat.
Dann wirst du aber erklären müssen, wie ein fest eingebauter Türrahmen, kaputt gegangen sein soll.Und das ist auf keinen Fall eine Kleinreparatur. Den Türrahmen zu wechseln kostet selbstverständlich mehr als 100 €. Dann musst du auch die 100€ nicht selbst zahlen.
Danke für die Antwort. Eigentlich ist der Türrahmen nicht wirklich kaputt, sondern im Türrahmen befindet sich ein "Schließblech" bzw. das Teil, was die Falle vom Einsteckschloss auffängt, damit sich die Tür schließen kann, ist komischerweise abgegangen und da das am Rahmen ist, dachte ich, dass man den auswechseln muss. Ich hoffe sie verstehen und danke nochmals!
Nein. Da wird lediglich das Schließblech ausgewechselt. Das kann dann im Rahmen von 100€ liegen.
Also ich habe auch versucht das auszuwechseln, aber man kann es überhaupt nicht, da es mit dem Rahmen verbaut ist, keine Spure einer Schraube oder sonst was
Dann bleibt dir nur der Weg über den Vermieter. DIESER muss einen Handwerker beauftragen. Machst du das selbst, bleibst du auf den Kosten sitzen.
Noch etwas. Ich wohne seit 2009 im Haus, zur der Zeit war es ein anderer Vermieter ergo anderer Mietvertrag, jetzt habe ich einen neuen Vermieter, kann dieser beim Kauf des Hauses den Mietvertrag geändert haben oder kann er ihn allgemein noch ändern? Danke im vorraus
Vielen dank DerHans
Wieso hast du durch den Verkauf des Hauses einen anderen Mietvertrag. Der bestehende Mietvertrag bleibt beim Verkauf genau so erhalten. Den Hat der Käufer mit gekauft.
ist komischerweise abgegangen
Ganz genau, als ob Schliessbleche einfach mal so abgehen würden... Da ballert man natürlich niemals die Tür zu und hätte eine immer schlechter schliessende Tür oder ein erkennbar gelockertes Schließblech selbstverständlich sofort gemeldet - ja ne, is' klar.
Genau wegen solcher Argumentationen wurde die Kleinrepartur- oder Bagatellschadensklausel vereinbart: Da zahlt man verschuldensunabhängig und der VM muss sich bis 100 EUR Einzelaufwand weder lahme Ausreden anhören nich einen Folgeschaden nachweisen :-)
Meist der, der das Teil zerbröselt hat.
Hat der Mieter zu haften, möge er den Vorgang seiner Privaten Haftpflichtvers. vortragen und die ordnet dann.
Zu reparieren hat grundsätzlich der Vermieter.
Also muss der Vermieter dann zahlen. Wie soll ich das bitte zerbröselt haben? Ich habe all die Jahre wie gewöhnlich nur die Tür zu gemacht und ab und zu mal abgeschlossen, da muss doch eigentlich der Vermieter für die Reparatur haften.
Ich fürchte, Dein Zitat: ist komischerweise abgegangen, reicht nicht, dem Vermieter das in die Schuhe zu schieben.
Denn die beiden Schrauben lösen sich nicht binnen Sekunden und fallen auch nicht zusammmen mit dem Schließblech hinunter.
Viel Glück.
Wenn es nur ein Schließblech mit Schrauben wäre, aber es sogesehen am Türrahmen dran, es ist der Türrahmen, wenn man es so sagen kann. Das mit den Schrauben kann man neu machen, ist kein Problem
wenn du ihn nicht direkt kaputt gemacht hast, ist das vermietersache
das mit den 100€ ist auch nicht automatisch, das muss im mietvertrag vereinbart werden und das gilt nur für sachen, die dem täglichen zugriff des mieters ausgesetzt sind
ist ein türrahmen so auch nicht
das muss der vermieter zahlen, solange du ihn nicht aktiv kaputt gemacht hast
Ich habe einen neuen Vermieter, wohne seit 2009 in der Wohnung, ich weiß nicht mehr, was im Mietvertrag stand. Kann der neue Vermieter den Mietvertrag noch ändern bzw. hat er es schon während des Kaufs gemacht? Ich möchte erstmal wissen, was das Gesetz dazu sagt.
nein und das, was da steht, es ist vermietersache
du kannst gar nicht eigenmächtig agieren, dann zahlst du die rechnung
handwerker arbeiten für mieter btw nicht auf rechnung, nur gegen bar
nur vermieter genießen die bonität, dass der handwerker auf rechnung arbeitet
oder du bist guter kunde