Türrahmen kaputt und Tür schließt sich nicht, wer zahlt die Kosten Mieter oder Vermieter?

7 Antworten

Das ist leicht and em Bändern einzustellen und/oder durch Ausfeilen oder Versetzen des Schließblechs zu beheben.
Da Türveschlüsse deinem häufigen Zugriff unterliegen, zahlst du die Bagatellschaden- oder Kleinreparatur allerdings aus deiner Tasche

Türen die man schließen kann sind in einer Wohnung zu erwarten Daher sollte hierfür der Vermieter aufkommen. Der Vermieter muss die Handwerker beauftragen, das kannst du nicht eigenmächtig tun.

CoronaetImpera  18.06.2020, 14:27

du kannst gar nicht eigenmächtig agieren, dann zahlst du die rechnung

handwerker arbeiten für mieter btw nicht auf rechnung, nur gegen bar

nur vermieter genießen die bonität, dass der handwerker auf rechnung arbeitet

oder du bist guter kunde

Rolajamo  18.06.2020, 14:29
@CoronaetImpera

Das hab ich falsch rübergrebracht. So hab ich das gemeint. Der Vermieter muss die Handwerker natürlich beauftragen.

CoronaetImpera  18.06.2020, 14:30
@Rolajamo

es gibt manche, die meinen, man könnte das so machen

einfach bestellen und rechnung an vermieter

das machen die handwerker gar nicht

DerHans  18.06.2020, 14:39
@CoronaetImpera

Gegen Sofortkasse machen Handwerker aus dem Internet das. Das sind dann schnell mal 600 €, weil der ja 200 km Anfahrtsweg hat.

CoronaetImpera  18.06.2020, 14:40
@DerHans

ja, gegen bar, sicher, jeder

auch örtliche

Dann wirst du aber erklären müssen, wie ein fest eingebauter Türrahmen, kaputt gegangen sein soll.Und das ist auf keinen Fall eine Kleinreparatur. Den Türrahmen zu wechseln kostet selbstverständlich mehr als 100 €. Dann musst du auch die 100€ nicht selbst zahlen.

Lennart148 
Beitragsersteller
 18.06.2020, 14:32

Danke für die Antwort. Eigentlich ist der Türrahmen nicht wirklich kaputt, sondern im Türrahmen befindet sich ein "Schließblech" bzw. das Teil, was die Falle vom Einsteckschloss auffängt, damit sich die Tür schließen kann, ist komischerweise abgegangen und da das am Rahmen ist, dachte ich, dass man den auswechseln muss. Ich hoffe sie verstehen und danke nochmals!

DerHans  18.06.2020, 14:36
@Lennart148

Nein. Da wird lediglich das Schließblech ausgewechselt. Das kann dann im Rahmen von 100€ liegen.

Lennart148 
Beitragsersteller
 18.06.2020, 14:37
@DerHans

Also ich habe auch versucht das auszuwechseln, aber man kann es überhaupt nicht, da es mit dem Rahmen verbaut ist, keine Spure einer Schraube oder sonst was

DerHans  18.06.2020, 14:38
@Lennart148

Dann bleibt dir nur der Weg über den Vermieter. DIESER muss einen Handwerker beauftragen. Machst du das selbst, bleibst du auf den Kosten sitzen.

Lennart148 
Beitragsersteller
 18.06.2020, 14:39
@DerHans

Noch etwas. Ich wohne seit 2009 im Haus, zur der Zeit war es ein anderer Vermieter ergo anderer Mietvertrag, jetzt habe ich einen neuen Vermieter, kann dieser beim Kauf des Hauses den Mietvertrag geändert haben oder kann er ihn allgemein noch ändern? Danke im vorraus

Lennart148 
Beitragsersteller
 18.06.2020, 14:39
@DerHans

Vielen dank DerHans

DerHans  18.06.2020, 15:56
@Lennart148

Wieso hast du durch den Verkauf des Hauses einen anderen Mietvertrag. Der bestehende Mietvertrag bleibt beim Verkauf genau so erhalten. Den Hat der Käufer mit gekauft.

imager761  19.06.2020, 06:41
@Lennart148
ist komischerweise abgegangen

Ganz genau, als ob Schliessbleche einfach mal so abgehen würden... Da ballert man natürlich niemals die Tür zu und hätte eine immer schlechter schliessende Tür oder ein erkennbar gelockertes Schließblech selbstverständlich sofort gemeldet - ja ne, is' klar.
Genau wegen solcher Argumentationen wurde die Kleinrepartur- oder Bagatellschadensklausel vereinbart: Da zahlt man verschuldensunabhängig und der VM muss sich bis 100 EUR Einzelaufwand weder lahme Ausreden anhören nich einen Folgeschaden nachweisen :-)

Meist der, der das Teil zerbröselt hat.

Hat der Mieter zu haften, möge er den Vorgang seiner Privaten Haftpflichtvers. vortragen und die ordnet dann.

Zu reparieren hat grundsätzlich der Vermieter.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Lennart148 
Beitragsersteller
 18.06.2020, 15:25

Also muss der Vermieter dann zahlen. Wie soll ich das bitte zerbröselt haben? Ich habe all die Jahre wie gewöhnlich nur die Tür zu gemacht und ab und zu mal abgeschlossen, da muss doch eigentlich der Vermieter für die Reparatur haften.

schleudermaxe  18.06.2020, 15:50
@Lennart148

Ich fürchte, Dein Zitat: ist komischerweise abgegangen, reicht nicht, dem Vermieter das in die Schuhe zu schieben.

Denn die beiden Schrauben lösen sich nicht binnen Sekunden und fallen auch nicht zusammmen mit dem Schließblech hinunter.

Viel Glück.

Lennart148 
Beitragsersteller
 18.06.2020, 16:26
@schleudermaxe

Wenn es nur ein Schließblech mit Schrauben wäre, aber es sogesehen am Türrahmen dran, es ist der Türrahmen, wenn man es so sagen kann. Das mit den Schrauben kann man neu machen, ist kein Problem

wenn du ihn nicht direkt kaputt gemacht hast, ist das vermietersache

das mit den 100€ ist auch nicht automatisch, das muss im mietvertrag vereinbart werden und das gilt nur für sachen, die dem täglichen zugriff des mieters ausgesetzt sind

ist ein türrahmen so auch nicht

das muss der vermieter zahlen, solange du ihn nicht aktiv kaputt gemacht hast

Lennart148 
Beitragsersteller
 18.06.2020, 14:28

Ich habe einen neuen Vermieter, wohne seit 2009 in der Wohnung, ich weiß nicht mehr, was im Mietvertrag stand. Kann der neue Vermieter den Mietvertrag noch ändern bzw. hat er es schon während des Kaufs gemacht? Ich möchte erstmal wissen, was das Gesetz dazu sagt.

CoronaetImpera  18.06.2020, 14:29
@Lennart148

nein und das, was da steht, es ist vermietersache