Tür aufgebrochen wegen Notfall, Wer zahlt das denn jetzt?
Ich beschreibe kurz die Situation:
Ich bin mit meiner Freundin kurz vor die Tür gegangen um eine zu rauchen während unsere einjährige Tochter geschlafen hat. Als wir wieder rein wollten hat sich die Haustür nicht mehr mit dem Schlüssel aufsperren lassen. Ich dachte erst ich habe den Schlüssel nicht richtig drin und habe dann so stark gedreht das der Schlüssel in zwei Teile zerbrochen ist. Da unsere Kleine jetzt alleine in der Wohnung war konnte und wollte ich nicht auf einen Schlüsseldienst warten und habe bei einem befreundeten Nachbar Spachtel und Schraubenzieher geholt und habe die Tür aufgebogen und aufgemacht. Jetzt ist die Tür verzogen und hat Dellen. Handwerker haben mir bestätigt, dass dieser Schaden nicht zu reparieren ist und das die Tür samt Rahmen ausgetauscht werden müsse. Mein Vermieter sagte mir das selbe. Für mein Verständnis sollte meine Haftpflichtversicherung das übernehmen. Diese weigert sich aber. Ein Mitarbeiter sagte mir: Zitat: „ Wenn man den Lack an einem Auto zerkratzt kauft man dem anderen kein neues Auto.“ Jetzt denke ich mir ja aber das die Tür irreparabel ist, also komme ich nicht drumrum als die Tür zu ersetzen.
Hat jemand Erfahrung damit oder kann mir anderweitig irgendwie helfen?
Vielen Dank im Voraus!
6 Antworten
Das verstehe ich nun nicht, Schlossnotdienst ist in meiner Hausrat enthalten und das fachgerechte Öffnen geht ruck-zuck.
Ich fürchte, wenn die PH nicht einmal den Schaden bezahlt, wird es ein Sparvariante sein, die abgeschlossen wurde.
Musst du leider selber zahlen das übernimmg keine Versicherung.
Hallo,
zwar gibt es einige Anbieter von Hausratversicherungen, die Zusatzbausteine anbieten, über die u.a. auch Leistungen von Schlüsselnotdiensten mitversichert sind. Aber auch diese - sofern überhaupt eine solche besteht - dürften hier nicht leisten, da es bei einem derartigen Versicherungsschutz um die fachgerechte Öffnung einer Tür und nicht eine derart rabiate Lösung geht.
(Nicht missverstehen: Als Vater kann ich die Sorge ums Kind durchaus nachvollziehen. Leider hat das nur sehr bedingt etwas mit der rechtlichen oder versicherungsvertraglichen Situation zu tun.)
Auch die Privat-Haftpflichtversicherung kommt hier nicht in Betracht: Zwar wurde einem Dritten (hier: dem Vermieter) schuldhaft ein Schaden zugefügt, so dass der Schädiger schadenersatzpflichtig ist.
Die PHV leistet aber "nur" für fahrlässig verursachte Schäden. Die Tür wurde aber unzweifelhaft absichtlich beschädigt - und Vorsatz ist bedingungsgemäß vom Vorsatz ausgeschlossen.
Sehr wohl hat der Vermieter aber Anspruch auf Schadenersatz. Dieser muss dann wohl oder übel aus der eigenen Tasche geleistet werden.
Viele Grüße
Loroth
P.S.: Die Begründung des Versicherungsmitarbeiters ist hingegen mehr als abenteuerlich!
Mit sehr viel Glück zahlt das deine private Haftpflichtversicherung. Ansonsten du selbst.
Hallo,
da würde ich einmal sagen....als "Einbrecher" solltest du NICHT arbeiten...lool
Wer eine nur ins Schloß gefallen Tür so demoliert, sollte davon die Finger lassen.
MIt dem Schraubenzieher die "Falle" aufdrücken und drinne ist man....OHNE das was kaputt ist und das sind jetzt keine Sprüche, weil wir hier in meiner Gegend laufend das Problem mit Junkys haben.