Schlüsseldienst - übernimmt das die Privathaftpflichtversicherung?
Hallo miteinander,
ich habe eine Frage und zwar, mein Vater ist gerade bei seiner Freundin in Hannover, er hat den Schlüssel im Schloss stecken gelassen und die Tür von außen geschlossen. Die Freundin war selbstverständlich auch nicht zu Hause...
Das ist, wie es sich herrausstellt, ein altes Schloss, welches nur einen Schlüssel im Kolben haben kann und somit kann man dieses nicht öffnen...
Nun hat er mich angerufen und gefragt ob die Privat-Haftpflichtversicherung die Kosten für den Schlüsseldienst übernimmt. Das weiß ich leider Gottes nicht und wende mich nun an euch ^^
Danke für die schnellen Antworten
and0
10 Antworten
Ne ,das ist eigenes Verschulden, da wird keine Versicherung der Welt zahlen. und da auch noch Wochenende ist, dürfte das auch nicht ganz billig werden und muss auch direkt bar bezahlt werden wenn du den Schlüsseldienst rufst.
Damit eine Haftpflicht-Versicherung zahlt, muß eigenes Verschulden da sei. Keine Verpflichtung zu Haften, wenn keine Schuld.
Nein das übernimmt keine Privathaftpflichtversicherung.
Nein, das übernimmt keine Versicherung.
Alles klar vielen Dank an alle.
Aber nun kommt eine Sache die für mich nicht ganz verständlich ist, vor einigen Jahren hat der Bruder von meinem Vater das selbe 'veranstaltet' und der Schlüsseldienst wurde gerufen und die Versicherung hat das geschluckt, also hängt es wirklich davon ab was dort steht oder nicht?
Grüße and0
Auch das zahlt keine Haftpflichtversicherung.
Man müßte hier ganz genau wissen, was in der Schadensanzeige geschrieben wurde, und mit welcher Begründung der Schaden von einer Haftpflichtversicherung gezahlt wurde. Meist stellt sich dann nämlich heraus, dass es letztendlich doch ein ganz anderer Fall war.
Fakt ist nunmal, dass keine Versicherung zahlt, wenn man sich selber schädigt. Das ist doch auch logisch, denn sonst würde einem jeden Tag etwas anderes aus der Hand fallen, und die Versicherung zahlt alles fleissig.
Auch Vorsatz, also beispielsweise das Aufbrechen einer Tür, wird nicht gezahlt.
Es gibt allerdings mitlerweile sogenannte "Haus- und Wohnungsschutzbriefe" die dann den Schlüsseldienst zahlen, wenn man sich selbst ausgesperrt hat. Diesen kann man in einer Hausratversicherung mit einschließen.
Er soll einen Schlosser aus der näheren Umgebung suchen (sich wirklich vergewissern) Sonst zahlt er erst mal 200 € Anfahrtskosten und man mach auch noch die komplette Tür kaputt.
Die Haftpflichtversicherung wird das nicht übernehmen. Es besteht Schadensminderungspflicht.