Ich hatte vor einigen Wochen nun den Vorfall, dass ich den Schlüsseldienst rufen musste.
Nun handelte es sich bei der Tür, um eine hochmoderne einbruchssichere Tür. Der Schlüsseldienst hat versucht die Tür zu öffnen indem sie seitlich durch den Spalt versucht die Falle zurückzuschieben. jedoch hat dies nicht funktioniert, da dies ja eine einbruchssichere Tür ist und die extra so verbaut sind, dass dies nicht möglich ist. Hierbei ist ein Schaden an der Tür entstanden (Kerben im Holz und fehlender Lack).
Die Vermieterin verlangt nun von mir 1300€ um die Tür zu ersetzen, und ich stehe auch schon in Kontakt mit meiner Haftpflichtversicherung.
Nun Frage ich mich aber, ob ich überhaupt dafür gerade stehen muss. Ich habe den Schlüssel innen in der Tür stecken lassen und auf die Bestätigung, dass ich den Schlüsseldienst bezahle, hat der Vermieter diesen herbeigeholt. Hätte dem Schlüsseldienst aber nicht klar sein müssen, dass ein Öffnen über die Falle bei so einer Tür nicht möglich ist und somit fahrlässig gehandelt als sie es doch versucht und dabei die Tür beschädigt haben? Ich habe eine Rechnung von dem Schlüsseldienst, wo auch explizit drauf erwähnt wurde, dass die Tür beim Versuch beschädigt wurde.
Vielen herzlichen Dank für alle Antworten!