Trotz Vergleich keine Wohnung gefunden,darf Vermieter Familie auf die Straße setzen?
Hi.Meine Schwester, ihr Mann und ihre zwei Kinder müssen zum Ende des Monats das Haus verlassen.Sie haben sich vor 8 Monaten auf einen Vergleich eingelassen, haben aber bis jetzt nichts gefunden. Sie müssen bis Ende Juli raus sonst kommt der Gerichtsvollzieher.Gibt es eine Möglichkeit DAS Obdachlosenheim zu umgehen?Welche Möglichkeiten gibt es? Wir wären alle so unendlich dankbar.Gerne auch mit Links zu Urteilen, oder Musterschreiben Alles was helfen kann ist willkommen.Vielen Dank
7 Antworten
"Sie haben sich vor 8 Monaten auf einen Vergleich eingelassen, haben aber bis jetzt nichts gefunden."
Sie hatten 8 Monate Zeit, etwas zu finden. Das hatten sie gütlich akzeptiert.
Man findet immer was, man muss nur auch ernsthaft suchen. Auch mal Zugeständnisse machen. Jetzt sieht das grad ob der damaligen Einigung ziemlich Essig aus.
Okay. Sagen wir jetzt mal es gibt keinen Weg die Vollstreckung zu verhindern.
Können sie nur in ein Obdachlosenheim oder gibt es einen besonderen Ansprechpartner für solche Notlagen die vorübergehend eine Wohnung vermieten?
Sie könnten es beim Sozialamt und/oder Wohnungsamt versuchen.
Ansonsten soziale Einrichtungen wie Caritas, ASB, etc.
Sie haben seit 8 Monaten keine Wohnung gefunden?
Also entweder sind beides überschuldete Arbeitslose, oder sie "wollten" nicht.
Dann sollten sie eventuell das "hier" verschieben. Muss ja nicht immer inmitten der Stadt sein.
Mein Mitleid hält sich in Grenzen.
Meins auch.....
Die einzige Möglichkeit wäre, beim Vermieter "bitte-bitte" zu machen und auf seinen guten Willen zu hoffen. Da die Sache allerdings schon vor Gericht war, glaube ich persönlich kaum, dass der sich darauf einlässt. Und wer in 8 Monaten keine Wohnung findet, findet auch in absehbarer Zeit keine.
8 Monate sind Zeit genug - da findet man etwas. Dann muss man halt bei seinen Ansprüchen ein paar Abstriche machen.
Den zwangsweisen Rausschmiß besorgt, wie Sie bereits richtig bemerkt haben, der Gerichtsvollzieher und nicht der ehemalige Vermieter.
In der turbolenten Welt der Flüchtlingsversorgung wird man schon etwas passendes Eltern und Kinder finden.
Die Sorge einer Notunterkunft ist doch nur zeitweilig, solange bis die Kommune eine hübsche Sozialwohnung bereitstellt.
Vielleicht hätte man das beim Vergleich alles mitbedenken müssen; dem dürfte wohl einiges an Fehlverhalten auf Mieterseite vorausgegangen sein seidem im Übrigen immerhin 8 Monate ins Land gegangen sind!?!
Beides nicht.Er hat sogar einen sehr guten Job aber am Anfang haben sie natürlich nach mehr als 3 Zimmern gesucht.Dann nur noch 3 zimmer und dennoch mehr als schwer hier