Darf der Verpächter ohne Grund kündigen?
Wir haben einrn Reitstall gepachtet. Es bestehen keine offenen Fordetungen gegen mich. Anlage isg in einem guten Zustand.
Nun will unsere Verpächtetin den Stall wieder selber weiterführen, vermutlich ist ihr mittlerwrile langweilig, pacht seit 5 monaten.
Wir haben einen aufrechten Pachtvertrag übef 5 Jahre, nun will sie den umgehend auflösen und uns dem Hof verwiesen weiters wurden wir zur dofortigen Räumung aufgefordert. Pachtzins usw ist alles bezahlt.
Unsere Einsteller hat sie mittlerweile so aufgehetzt das im Stall jeder nach ihrer Pfeife tanzt.
Weiters haben wir eine Wohnung von dem Verpächterpaar gemietet. Hier geht aber lt. Aussage vom Vermieter, dieser permanent ohne unsere Zustimmung aus und ein und fotografierrt alles.
Nun wurde mir gedroht meinen 5 jährigen Sohn in die ganze Sache miteinzubeziehen (vom Vater getrennt lebend mit altem brreits beendeten Sorgerechtsstreit) und hier dem Vater lügen zu erzählen, dass es dem Kind nicht gutgehe.
Weiters haben die Verpächter heute in der Nacht den ganzen Stall verriegelt, so dass wir ohne sie nicht mehr hineinkönnen.
6 Antworten
Wenn der Pachtvertrag über 5 Jahre läuft, dann ist das erst mal so.
Eine vorhergehende Kündigung wäre nur aus wichtigem Grund möglich und denkbar. Also da wird die Dame wohl auf Granit beissen. So lange ihr die Pacht bezahlt und euren Pflichten als Pächter nachkommt, kann sich nach meiner Meinung die Dame ihre Kündigung irgendwo hin schieben.
Gegen das Verriegeln hilft wirklich nur eine einstweilige Verfügung. Dazu braucht ihr aber dann am besten einen Anwalt. Die Polizei wird da nicht viel machen.
Ab zum Anwalt.
Wenn im Vertrag nicht steht, dass der Vertrag einfach so aufgelöst werden kann, dann wird das auch nicht möglich sein.
Zudem bricht die Vermieterin in deine vier Wände ein und will deinem Ruf schädigen.
Demnach -> Ab zum Anwalt
Hier hilft nur ein Fachanwalt für Mietrecht, sonst begeht ihr nur Fehler, ein Anwalt muss euch die Sache wert sein.
Ein anwalt meint ich kann eine einstweilige verfügung erwirken
So sehe ich das auch und ich denke die bekommt ihr sogar sehr schnell.
Wenn dein Pachtvertrag okay. ...hol heute noch die Polizei. ...und anschließend : sofort und schnell eine KŪNDIGUNGSSCHUTZKLAGE einreichen bezueglich beider Angelegenheiten......( Stallpacht und Mietwohnung.....) okay. ...?
Auch wenn halb okay. ...Polizei , dein Freund und Helfer. Holen.....Bitte!,,,,,....Ernst gemeint!
"Fragen Sie Ihren Anwalt" Mietrecht.....Wurde dir ja bereits in etwa beantwortet..... ( mach!)
Fuer Auskünfte aller Art. .(menschenskinder)..Ist die Polizei ein kompetenter Ansprechpartner auch bezüglich alles andere....Ruf doch mal an,! Jetzt sogar... und jeder zeit.....Nur Mut!
Kündigungsschutzklagen gibt es nur im Arbeitsrecht:)
Ein ""Wort" im richtigen Moment. .vollbringt Wunder/Ansporn für den, der grad in Hektik ist....
Erstmal grosses Danke. Was ist eine Kündigungssvhutzklage?