Muss/sollte ein "Münchner Rauputz" zur Vermeidung von Schimmel und Wassereindringen gestrichen werden? Es geht nicht um schönes Aussehen, nur um Funktionalität?
Zur Situation: Vor drei Jahren zog ich in eine Mietwohnung mit 75m², 2 Zimmer beinhalten Außenecken/Seiten und liegen Richtung Norden. Bereits nach 3 Monaten, im ersten Winter trat Schimmel an den Außenwänden und an den Ecken auf. Auf Mängelanzeige beim Vermieter reagierte der nur mit "Sie lüften falsch". Nachdem ich den akuten Befall behoben hatte, im nächsten Jahr das gleiche Spiel. Gleiche Antwort. Ich ließ mich juristisch beraten und wollte das nicht auf mir sitzen lassen, leitete ein selbständiges Beweisverfahren ein und ein Gutachter begutachtete alles.
Zur Info: Das Haus wurde 1993 aus 30 cm dicken Politonsteinen gebaut, darüber ein grobkörniger Putz und dann zwei lagen "Münchner Rauhputz", davon die oberste Seite weiß eingefärbt.
Der Gutachter gab einen Hauptgrund für die Schimmelbildung an. Einen verschlissenen/defekten Witterungsanstrich der Außenwand, was dazu führe, dass Wasser eindringen könne und ein vermehrtes Lüften notwendig sei.
Nun kommt mein Vermieter wieder ins Spiel. Er zweifelt das Gutachten an und benennt als Grund, dass es NIE einen Witterungsanstrich gegeben habe. Sein Anwalt gibt an, dass aufgrund der "hervoragenden Gebäudequalität" (Aufbau siehe oben) kein Witterungsanstrich von Nöten sei und kein Wasser eindringen könne.
Nun soll der Gutachter erneut beurteilen, ob ein Witterungsanstrich notwendig ist, oder nicht. Ich bin Laie und langsam nervt mich alles. Bis jetzt bin ich schon mit 1500 Euro in Vorleistung gegangen, das Ergänzungsgutachten wird wahrscheinlich wieder 500-1000 Euro kosten, es ist allerdings auch zu beachten, dass ich im Fall eines Sieges vor Gericht alles wieder bekomme, zudem rückwirkende Mietkürzung etc etc.
Nun meine Fragen an euch Fachmänner, bitte achtet darauf, dass es wirklich nicht um schönes Aussehen geht, sondern nur darum, ob die Außenwand an der Nordseite genügend gegen Witterungseinfluss geschützt ist.
a) Muss/sollte ein Münchner Rauputz außen gestrichen werden, um die anliegenden Wohnungen vor Witterung zu schützen?
b) Kann durch den beschriebenen Wandaufbau Wasser eindringen, welcher einen erhöhten Lüftungsaufwand verursacht, der zur Schimmelbildung führen kann?
b) Reicht der beschriebene Aufbau der Wand bereits vollkommen aus, um die Wand vor Nässeeindringen zu schützen?
c) Wie seht ihr meine Chancen? Klammert sich mein Vermieter an den letzten Strohalm um nicht doch die Kosten übernehmen zu müssen oder ist seine Beschreibung schlüssig, dass kein Wasser eindringen kann... Auch wenn es seit 27 Jahren keinen Witterungsanstrich gegeben hat.
PS: Der akute Schimmelbefall ist lange behoben, es geht nur noch um die Kostenübernahme und eine eventuelle Mietkürzung meinerseits von ca. 1500 Euro.
Ratschläge wie "Zieh doch einfach aus" sind nicht zielführend. Ich gehöre auch einfach zu den Menschen, die sich nicht immer alles gefallen lassen.
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3 Antworten
Die Wand bzw. den Putz zu streichen und damit "abzudichten" ist/wäre ein großer Fehler. Der Putz muss Feuchtigkeit transportieren können. [in beide Richtungen]
zu a) Nein.
Dein Gutachter muss bei seiner Tätigkeit doch "zweifelsfrei" festgestellt haben, ob es Feuchtigkeit von außen (Witterung) oder von innen (Kondensationsfeuchte) ist.
Deine Argumentation (durch gezielte Fragen) könnte ich so verstehen:
1. Der Gutachter hat Kondensationsfeuchte festgestellt.
2. Das nervt und macht unzufrieden.
3. Jetzt kommt das Argument "Begünstigung" durch den Außenputz ins Spiel. (Was auch immer das heißen mag.)
4. Der Gutachter (Ergänzungsgutachten) des Vermieters wird ein Ergebnis präsentieren, dass die Wandfeuchte von innen nach außen abnehmend ist. D.h., die Wand ist innen feuchter als außen. Dabei wird über die gesamte Wandstärke (im Zentimeterabstand) die Feuchte festgestellt. Der Gutachter wird auch vortragen, das eine Versiegelung der Außenhaut "kontraproduktiv" ist. (Das Baugewerbe und die Bauindustrie werden das bestätigen.)
5. Wie Punkt 2.
6. Das Gericht wird nun einen "eigenen" Schiedsgutachter bestellen. Muss es ja, denn die beiden "Parteigutachten" sind geschönt. Selbstverständlich auf Kosten des Verlierers, macht ja Sinn.
7. Das Urteil wird alle überraschen.
8. Man denkt diesseits, jenseits oder beidseits an Revision.
Ende oder nicht ?
Meine Meinung nach Deiner Schilderung, womit ich keinen Strauß Blumen ernte:
Wenn 1. richtig ist. Schluss machen.
Noch dazu: In den letzten Jahren hat sich in vielen Haushalten ein Virus verbreitet, dessen Schadensbild überwiegend und vielfältig ist. Das Virus heißt:
"Geiz ist geil!"
Gruß und sorry für die Härte der Meinungsfreiheit.
Der Putz bedarf keines Anstrichs.
Er wird, wenn überhaupt, vor dem Aufbringen eingefärbt.
Insofern ist es von hier durchaus glaubhaft, was der Vermieter sagt.
"Ist es möglich, dass aufgrund des fehlenden anstrichs nach 25 Jahren Wasser eindringt, ... ?"
Nein, aufgrund dessen nicht.
Wenn Wasser von außen eindringt, kann man es "zweifelsfrei" feststellen. Siehe oben.
Wenn der Putz im Laufe der 25 Jahre abgewittert ist, dann im Millimeterbereich. Ob dies die "Atmungsaktivität" sogar positiv begünstigt oder die "Wärmeleitfähigkeit" verschlechtert ist ein rein theoretisches Sinnen. Es führt zu keinem praktischen Ergebnis.
Die Wand inkl. Putz hat kein
"Mindeshaltbarkeitsdatum".
Oder anders, wenn Wasser eindringt, dann hat es andere Gründe, aber nicht die, die Du hier vorträgst.
Noch dazu etwas spanisches:
1. "... vom Gericht bestellten Sachverständigen erstellt... Dieser stellte einen verschlissenen witterungsanstrich fest..."
2. "... Deswegen die ergänzungsfragen an den selben Gutachter... Ist es möglich, dass aufgrund des fehlenden anstrichs..."
Soll der Gutachter sich jetzt selbst widerlegen? Der kommt aus der Nummer doch gar nicht mehr glaubhaft heraus. Wäre Inkompetenz oder ein Politiker:
"Was schert mich mein Geschwätz von gestern!"
Gruß
Ok, also will ich dir das ganze noch mal erläutern.. Bei einem selbständigen Beweisverfahren, das über das Gericht läuft, werden Fragen an einen Gutachter gestellt. Diese Fragen werden dann nach besten gewissen an einen Gutachter, den das Gericht auswählt, weitergegeben und beantwortet. Jetzt ist es so, dass der Gutachter festgestellt hat, dass der Witterungsanstrich unseres Hauses verschlissen ist, auf Grund dessen Wasser aufnimmt, welches an das Mauerwerk weitergegeben wird. Dies kann im Winter (auf Grund der Kälte und Nordwand) nicht schnell genug abtrocken, dadurch entsteht ein erhöhter Heiz- und Lüftungsbedarf und deshalb Schimmel, weil ein 3-4 maligen Heizen nicht ausgereicht hat. Ergo würde unser Vermieter einen Prozess aufgrund des vorhandenes Gutachtens verlieren.... Mit dem Gutachten ist das Verfahren aber noch nicht abgeschlossen. Beide Parteien haben die Möglichkeit Ergänzungsfragen an den Gutachter zu stellen um Ungereimtheiten zu klären bzw. Dinge zu ergänzen. Das möchte mein Vermieter tun. Er verweißt darauf, dass es ja nie einen Witterungsanstrich gegeben hat, demnach könnte dieser auch nicht verschlissen sein, von daher ergibt die Erklärung des Gutachters keinen Sinn.
Fakt ist aber doch, dass minarlische Außenputze doch alle 10-15 Jahre mit einem neuen Anstrich versehen werden sollten. Das geschieht doch nicht nur aus optischen Gründen, damit die Wand besser aussieht, sondern auch aus technischen Gründen. Und zwar dazu, dass die Außenwand den Witterungen und dem Wasser besser standhalten kann.
Ich habe inzwischen mit mehreren Architekten gesprochen und hatte zudem noch einen Ortstermin mit einem Malermeister, die mir beide bestätigt haben, dass der Putz nach 25 Jahren sicherlich Wasser ziehen kann, er müsste einfach mit einem Silikatanstrich versehen werden und das ist eben nie geschehen. Daher eben auch das beschriebene Problem.
Dann wollen wir doch mal hoffen, dass der Gutachter kein Politiker ist und bei den Ergänzungsfragen nochmals genauer das darlegt, was er eigentlich schon beschrieben hat.
Die Ergänzungsfragen meines Vermieter rühren eben daher, dass er aufgrund des jetzigen Gutachtens das Verfahren verlieren wird und erhebliche Kosten auf ihn zukommen, das möchte er vermeiden. (Ist ja auch verständlich)
Es ist aber doch verwunderlich, dass 95% aller Häuser mit einem Anstrich versehen sind. Das macht man doch sicherlich nur aus optischen Gründen.
Und wenn du meinen Vermieter, einen Kapitalist wie er im Buche steht, kennen würdest, wüsstest du, was ich meine. Alles wird immer nur gepfuscht und das billigste vom billigen wird verwendet.
Ich lasse mich jedenfalls nicht damit abspeisen, dass ich falsch lüfte.... und so, wie es aussieht, werde ich wohl auch bald Schwarz auf weiß haben, dass der entstandene Schimmel nicht aufgrund meines Fehlverhaltens entstanden ist.
Danke für Deine Erläuterung.
Vorab wünsche ich Dir viel Erfolg.
Ein Gericht > ein Urteil.
Auch ich bin hartnäckig:
"Fakt ist aber doch, dass minarlische Außenputze doch alle 10-15 Jahre mit einem neuen Anstrich versehen werden sollten."
Das ist faktisch falsch, aber Wunsch der Malerbranche und Zulieferer.
"..die mir beide bestätigt haben, dass der Putz nach 25 Jahren sicherlich Wasser ziehen kann, er müsste einfach mit einem Silikatanstrich versehen werden und das ist eben nie geschehen ..."
Der Putz zieht genau soviel Wasser wie vor 25 Jahren.
( https://de.m.wikipedia.org/wiki/Mineralfarbe?wprov=sfla1)
"... nicht nur aus optischen Gründen, damit die Wand besser aussieht, sondern auch aus technischen Gründen. Und zwar dazu, dass die Außenwand den Witterungen und dem Wasser besser standhalten kann..."
Doch, "Schöner Wohnen" - kein techn. Grund - ist vordergründig die Motivation.
Und, jetzt erst werden oft die falschen Produktzusammensetzungen aufgeschwatzt.
Die s.g. Acryharzbindemittel sind "tödlich", ab dann muss ca. alle 10 Jahre nachgearbeitet werden (Neuanstrich). Vielleicht eine Verwechslung Deiner Berater.
Mineralputz hält 100 Jahre und mehr. Fahr' nach Rom. Die nennen es nicht Putz, sondern Patina.
Trotzdem viel Erfolg und
Gruß
Auf die genannte Art wurden über Jahrzehnte Häuser gebaut und verputzt. Der Putz ist niemals als eine Dichtschicht zu sehen sondern er hält , wenn Regen wirklich auf die Wandfläche kommt, den Regen ab. Das Wasser wird aber niemals durch die Wand dringen sondern die Wand herunterlaufen. Ein Reibeputz wird höchstens aus optischen Gründen gestrichen. Wenn der Reibeputz Mängel hätte, dann würde man es natürlich auch sofort sehen. Er ist ja nur 2-3mm stark. Der darunterliegende Putz ist auch nicht wasserdicht. Eine Wand sollte sogar "atmen" können.
Schimmel entsteht auch nicht durch eindringende Nässe sondern durch Feuchtigkeit. Das muss dann nicht vom Regen kommen, sondern auch durch die Luftfeuchte und dem Wärmeaustausch von innen nach aussen und je nach Höhe der Feuchtigkeit dann durch Taupunktüberschreitung.
Zu dem Gutachten: Es sollte wirklich klar sein, dass die Wandfläche bei Regen auch tatsächlich dem Regen ausgesetzt ist. Schon ein zu geringer Dachüberstand könnte dazu führen. Aber nochmal; erstens gibt es kaum solche Dauerregen, dass die Wand permanent dem Regen ausgesetzt wäre. Meistens kommt der Regen aus verschiedenen Richtung, man sagt aber allgemein die "Wetterseite" wäre in westlicher Richtung. Da der Schimmel auch immer während der Heizperiode auftritt lässt sich ein falsches Lüftungsverhalten tatsächlich eher nicht ausschliessen.
Mich würde auch interessieren ob die betroffenen Stellen frei stehen, oder Möbel davor stehen. Um was für Räume handelt es sich? Küche oder Bad? Gibt es mehrere Parteien im Haus? Also Nachbarn über oder unter dir und haben sie gleiche Probleme?
An der Abstimmung möchte ich mich nicht beteiligen obwohl ich dazu tendiere, dass der Vermieter schuldlos ist. Ich möchte dir aber auch nicht den Mut nehmen oder deinen Gutachter schlecht machen.
Warum spricht der Gutachter dann von einem verschlissenen Witterungsanstrich, der dazu führt, dass Wasser eindringt...? Wieso werden überhaupt Witterungsanstriche gemacht, wenn sie nicht benötigt werden?
http://www.die-heimwerkerseite.de/malen/rauputz-streichen/
Überall lese ich von Farbe, die weiter abdichtet, nach 10 Jahren erneuert werden muss etc.... Der Putz unseres Wohnhauses wurde eben noch NIE gestrichen...
Der Gutachter ist Architekt und Experte für Gebäudeschäden. Ich habe mir den auch nicht ausgesucht, sondern er wurde mir vom Gericht zugewiesen, soll ja neutral sein. ...
Ich bin kein Ingeneur oder Architekt. Aber eigentlich schon Fachmann. Ich weiss aus Erfahrung und auch aus Fachbüchern, dass es viele studierte Kapazitäten aus dem Baubereich aber auch aus dem Gesundheitswesen gibt, die es für absolut verkehrt halten, ein Gebäude abzudichten. Die liegen seit Jahren im Clinch mit den Kapazitäten und Befürwortern von luftdicht eingepackten Styroporhäusern.
Schon vor hunderten Jahren gab es Häuser aus Lehm. Der ist bekanntlich alles andere als Wasserfest, geschweige denn, dicht. Trotzdem wird Lehm immer noch (oder wieder) häufig verwendet. Auch für Aussenwände.
Selten gab es soviel Schimmelprobleme wie in den letzten 10 Jahren. Der Hauptgrund ist definitiv durch überzogene Wärmedämmmassnahmen und ein komplettes Abdichten der Gebäude die Schimmelbildung zu fördern. Dann kamen die Massnahmen mit der permanenten Zwangsumlüftung der abgedichteten Gebäude. Dann kamen die Probleme der Schimmelbildung im Innern der Lüftungsanlagen mit einem Boom von Ozongeräten zur Desinfizierung der Lüftungsanlagen. Das Ozon schädlich ist, wird da noch nichtmal verschwiegen, sondern dann lieber die Gefährlichkeit heruntergespielt....
Im Zuge von Energieeinsparmassnahmen und den übereilten gesetzlichen Vorgaben werden Bauschäden kreiert, wie es sie im Baubereich noch nie gegeben hat. Die richtigen Schäden fangen da in 10 Jahren erst an. Zur Zeit sind es nur geringe Begleiterscheinungen. Der Laie ist da hoffnungslos überfordert, wenn sich selbst bei Bauingeneuren keine klare Linie findet, sondern extrem unterschiedliche Meinungen. Und einer Lobby, die das Energiesparen als riesiges Geschäft versteht.
Im Gesamten kann ich dir nicht helfen , wir hatten in unserem eigenen Haus auch mal eine Schimmelwand. Ein Freund der sich auskennt meint, dass bei Schimmelbefall (innenwand) bis zum mauerwerk der putz vollständig weg muss und neu drauf.Das Mycell vom Pilz ist im Gipps und wuerde sonst immer wieder neu austreiben. Es gibt nur zwei Möglichkeiten entweder kommt das Wasser von außen oder von Innen. Also abklären ob da irgendwo wasser oder Heizungsrohre verlaufen die aufgefroren sein können. Und die Regenrinne anschauen( die war bei uns durchgerostet an der schwer einsehbaren innenkante).
Es gibt kein parteigutachten.... Das Gutachten wurde von einem unabhängigen, vom Gericht bestellten Sachverständigen erstellt... Dieser stellte einen verschlissenen witterungsanstrich fest.... Nut gibt aber der Vermieter an, dass es nie einen witterungsanstrich gab.... (demnach kann der ja auch nicht verschlissen sein) Deswegen die ergänzungsfragen an den selben Gutachter... Es gibt eine eine Frage.... Ist es möglich, dass aufgrund des fehlenden anstrichs nach 25 Jahren Wasser eindringt, auf der Nordwand lange braucht um abzutrocknen und so zu einen erhöhtes heiz- und lüftungsverhalten sorgt... Dass ich auf 20 Grad heize und drei bis vier Mal am Tag lüfte, ist bestätigt.... Nur reicht das nicht