Arbeitgeber berechnet Stunden falsch?

5 Antworten

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Du weißt ja selbst, dass das nicht korrekt läuft.

Dein AG soll sich mal das Entgeltfortzahlungsgesetz anschauen. Hier sagt der Gesetzgeber dass ein Arbeitnehmer an Krankheitstagen, ebenso wie an Feiertagen, so bezahlt werden muss, wie er ohne Krankheit (Feiertag) gearbeitet hätte.

Wenn das 8 Std./Tag sind, muss der AG auch 8 Std./Tag bei Krankheit/Feiertag rechnen. Das nennt sich Lohn- oder Entgeltausfallprinzip.

Beim Urlaub gilt das auch.

Bei Krankheit/Feiertag/Urlaub können und dürfen keine Minusstunden entstehen.

Zudem sagt mein Chef, dass, wenn nicht viel los sei, man Mitarbeiter eher heim schicken solle. Egal ob der MA möchte oder nicht.

Da könnt Ihr dem Chef mal den § 615 BGB zeigen.

Der besagt dass ein Arbeitnehmer der arbeiten will aber vom AG nicht genug Arbeit bekommt bezahlt werden muss als hätte er gearbeitet. Wenn der Chef Dich nach Hause schickt weil zu wenig zu tun ist, ist das sein Betriebsrisiko und nicht Deines. Nach dem o.g. § 615 BGB befindet der AG sich dann in Annahmeverzug.

Minusstunden können hier nicht entstehen, nacharbeiten braucht man auch nicht und wenn "Cheffe" denkt, er könnte sich am Urlaub "bedienen", geht das schon überhaupt nicht.

Augenschein2608 
Beitragsersteller
 30.03.2017, 11:46

Hallo noch einmal. Mein AG sagt, dass das an der 6 Tage Woche liegt und sieht das alles nicht ein. Wir sammeln durch Feiertage Minusstunden an und sollen die im kommenden Jahr abbauen. Beispiel: Ich gehe in 6 Tagen nur 4x8, errechnet das System trotzdem den Schnitt bei 6 Tagen. Und dadurch ergibt sich das Minus. Sehr kurios das Ganze.

Hexle2  30.03.2017, 11:55
@Augenschein2608

Mein AG sagt, dass das an der 6 Tage Woche liegt und sieht das alles nicht ein.

Dein Arbeitgeber soll man seinen Anwalt befragen. Der kann ihm das dann erklären.

Es ist "wurscht" ob der Betrieb an fünf, sechs oder sieben Tagen arbeitet. Maßgeblich für die Entgeltfortzahlung ist die Zeit, die der Arbeitnehmer arbeitet. Deshalb ja "Lohn-/Entgeltausfallprinzip".

Im § 2 Abs. 1 EFZG steht: "Für Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertages ausfällt, hat der AG dem AN das Arbeitsentgelt zu zahlen, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte".

Im § 4 EFZG steht dass dem AN das ihm bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit zustehende Arbeitsentgelt fortzuzahlen ist.

Ob Deinem Chef das passt oder nicht, er hat sich an die Gesetze zu halten.

Ebenso verhält es sich mit den sogenannten "Minusstunden" die durch Annahmeverzug entstanden sind und entstehen sollen. Hier gilt § 615 BGB und das gilt auch für ihn.

Mal nebenbei: Wenn Dein AG darauf verweist, dass er mit sechs Tagen rechnet, soll er Dir bei einer Woche krank auch sechs Tage diesen Schnitt bezahlen. Das wäre ja dann gerecht.
 

Augenschein2608 
Beitragsersteller
 30.03.2017, 12:04
@Hexle2

Besten Dank für die Mühe und Hilfe! Sehr beruhigend, dass man hinsichtlich dessen das Gesetz auf seiner Seite hat. Aber allein aus der Logik dürfen keine Minusstunden aufgrund von Feiertagen anfallen.

Ich wünsche Ihnen einen angenehmen Tag.

Hexle2  30.03.2017, 12:39
@Augenschein2608

Vielen Dank, das wünsche ich Dir auch.

Aber allein aus der Logik

Dein Chef scheint ein sehr unlogischer Mensch zu sein oder er will einfach nur auf Kosten seiner Mitarbeiter sparen.

Hexle2  01.04.2017, 14:41
@Hexle2

Danke fürs Sternchen und schönes Wochenende

Augenschein2608 
Beitragsersteller
 30.03.2017, 10:01

Von all den guten Antworten hier, ist dies die Beste! Vielen Dank! 

Hexle2  30.03.2017, 10:02
@Augenschein2608

Bitte, sehr gerne. Freut mich wenn ich Dir helfen konnte

Du darfst durch Krankheit nicht in die Minusstunden kommen.

Er kann mit der niedrigeren Stundenzahl rechnen, muß dann aber die Tage die du frei hast aufgrund deiner 4 Tage-Regelung auch mit einbeziehen.

Feiertage werden so umgerechnet als ob du eine volle 40 Stunden-Woche zu arbeiten hättest.

Das ist allerdings nicht richtig. Bei deiner 4-Tage-Woche kannst du ja auch "Pech" haben, dass dein freier Tag auf einen Feiertag fällt.

Lohnfortzahlung im Krakheitsfall muss nach den tatsächlich geleisteten Arbeitstagen in der Vergangenheit gezahlt werden.

Du bekommst also bei einer vollen Woche AU ebenfalls 32 Stunden bezahlt.

Es ist klar zu erkennen, daß hier einiges rechtswidrig läuft - man sollte sich  an einen Anwalt wenden (oder an die Gewerkschaft, falls Du Mitglied bist).

Grundsätzlich

Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall wird nach der Soll-Stundenzahl geleistet - durch Krankheit dürfen per Saldo keine Minusstunden entstehen. Egal, welche Berechnungsmethoden angewendet werden, dürfen die Soll-Stunden nicht mit einer geringeren Stundenzahl als arbeitsvertraglich vereinbart (oder an den einzelnen Tagen vorgesehen waren), abgerechnet werden.

Es gibt in der Praxis Zeiterfassungssysteme, die zunächst Minustunden ausweisen, aber das muß durch den ArbG später wieder korrigiert werden.

Wenn keine Arbeit mehr da ist, muß der ArbG die Stunden weiterzahlen, da er sich in Annahmeverzug befindet - mangelnde Beschäftigungsmöglichkeiten sind das Risiko des ArbG und können nicht auf den ArbN abgewälzt werden.

Also eines ist schonmal nicht rechtens: dass dir dein Arbeitgeber bei Krankheitstagen den Lohn mindert. Es gilt in Deutschland das Gesetz der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Das heißt, dein Arbeitgeber muss dir sechs Wochen lang bei Krankheit den vollen Lohn zahlen. Dauert es länger, übernimmt die Lohnzahlung deine Krankenkasse.

Also, gegen die Vorgehensweise deines Arbeitgebers kannst du getrost vor Gericht ziehen!