Trotz Grundbuch Eintrag kein Mitspracherecht?

7 Antworten

Die Lösung ist per se ganz einfach. Der Schwiegervater wird nicht als Eigentümer in das Grundbuch eingetragen, sondern seine Schenkung als Darlehen nachrangig zum Bankdarlehen im Grundbuch. Damit ist es abgesichert

Über die Schenkung selbst macht ihr einen Vertrag als sog. "Jahrhundertdarlehen", d.h., ihr zahlt minimalsten Abtrag und reguläre Zinsen. Zinszahlung muss sein, weil sonst das FAmt das Darlehen als Schenkung betrachtet.

Der Vertrag selbst sollte natürlich auch kostenfreie Sondertilgungsmöglichkeiten, vorzeitige Ablösemöglichkeit u.ä. enthalten.

gina6611 
Beitragsersteller
 05.08.2018, 10:40

Das hört sich ideal an ich werde das heute Nachmittag nach dem Essen ansprechen. ich hoffe er geht drauf ein...

iQMastermind69  05.08.2018, 13:16
@gina6611

Wenn er nicht darauf eingeht ... ist die Frage, warum er nicht darauf eingeht. Eltern, auch Schwiegereltern (gerade die!) sollten schlicht mal ihre Finger aus dem Leben ihrer Kinder lassen ...

Warum nehmt ihr dann keinen Kredit auf? Wer solche Schwiegerleute hat, der wird immer mit Einmischungen rechnen müssen. Und mit Dankbarkeitseinforderungen dazu.

gina6611 
Beitragsersteller
 05.08.2018, 07:30

Wir haben Eigenkapital plus einen Kredit plus den Reste von den Schwieger Eltern so bleibt die monatliche Belastung im Rahmen .

user89467  05.08.2018, 07:34
@gina6611

Ich kann nur aus meiner persönlichen Erfahrung sprechen, obwohl ich keine Eigentumswohnung hatte, sondern nur mit im Haus der Schwiegereltern eine Wohnung mit meinem Ex hatte: Ein Leben mit Schwiegereltern, die sich ständig einmischen, machen einem sehr schnell das Leben zur Hölle. Die halten sich nie raus, auch nicht mit irgendwelchen Verträgen oder mündlichen Absprachen.

Ich würde euch empfehlen, den Teil des Geldes, das ihr von den Eltern bekommt, auch noch als Kredit aufzunehmen. Ihr werdet sonst nie Ruhe haben, dein Schwiegervater wird immer sein Mitspracherecht einfordern, das er im Grunde genommen auch hat, wenn er im Grundbuch steht. Nicht daran zu denken, wenn ihr die Wohnung vielleicht mal verkaufen möchtet und ihr immer auf seine Zustimmung angewiesen seid.

gina6611 
Beitragsersteller
 05.08.2018, 07:45

Nichts lieber als das aber die monatliche Belastung wäre zu hoch ohne ihn

mondfaenger  05.08.2018, 07:52
@gina6611

In diesem Fall würde ich Abstand vom Kauf der Wohnung nehmen, bis ihr euch das selbst finanzieren könnt. Er hätte euch ja auch ein Darlehen anbieten können, natürlich alles schriftlich usw. Aber dass er unbedingt mit ins Grundbuch will, riecht schon nach Ärger und raus bekommt ihr ihn dann nicht so schnell.

gina6611 
Beitragsersteller
 05.08.2018, 10:37
@mondfaenger

Inzwischen würde ich am liebsten alles rückgängig machen. Ich kann an nichts anderes mehr denken.

Ist recht schwierig, aber alles sollte irgendwie geregelt werden. Es gibt einen Kaufvertrag, einen Darlehensvertrag mit den Eltern usw. und überall kann doch etwas festgelegt werden. Auf jeden Fall die Schriftform. Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass ich für so einen Fall das geliehene Geld vom Exschwiegersohn nie wieder gesehen habe, ist auch nicht einklagbar, da nichts da ist.

Ihr könnt das Darlehen oder den Kredit als Zweitrangige Dienstbarkeit ins Grundbuch eintragen. (die Kreditgebende Bank will sicherlich den erstn Rang haben.) damit stehen die Eltern als Kreditgeber im Grundbuch, haben aber kein Mitspracherecht. Im Falle eines Verkaufs, ist damit Sichergestellt, dass sie ihr Geld zurück bekommen.

der Notar wird Euch das richtig erklären können.

gina6611 
Beitragsersteller
 05.08.2018, 10:30

Vielen Dank, ja das hört sich wirklich gut an. ich werde das mit dem Notar besprechen. weiß nur nicht, ob mein Schwiegervater damit einverstanden ist. Inzwischen habe ich schon Bauchweh wenn ich nur an die Sache denke.

miezepussi  05.08.2018, 10:49
@gina6611

Mach dich erstbmal schlau.