Darf mein Vater einfach so Haus betreten wann er möchte nach Trennung?
Hallo ,
mein Vater und meine Mutter sind jetzt getrennt, aber noch nicht wirklich geschieden, jedoch kommt mein Vater immer wann er will. (Er hat mittlerweile eine eigene Wohnung) Eigentlich hatten beide ausgemacht, dass sie sich absprechen wenn er (mein Vater) kommt. Daran hält er sich jedoch nicht. Genau so betritt er auch das Haus wenn keiner da ist und stöbert herum. Ich habe überlegt ob man etwas dagegen machen kann oder sehen die Chancen da eher schlecht aus? Dank einigen Antworten hier noch eine kleine Ergänzung mein Vater und meine Mutter stehen beide im Grundbuch.
Ich bedanke mich schonmal für alle Hilfreichen Antworten 💓
Hier noch eine Kleine Ergänzung. Mein Vater und meine Mama stehen beide im Grundbuch.
7 Antworten
wenn er im mietvertrag steht, darf er das. dann würde ich dafür sorgen, dass er eine änderung des mietvertrags zustimmt. und die schlösser austauschen. so lange er im mietvertrag steht, darf man die schlösser nicht austauschen.
Auch wenn beide im Grundbuch stehen darf er ohne Zustimmung deiner Mutter das Haus nicht betreten. Deine Mutter ist berechtigt, das Schloss auszuwechseln.
Wenn es nach wie vor sein Eigentum ist oder mit Hauptmieter ist, dann darf er grundsätzlich so rein wie er Lust hat
Das einfachste wäre das Schloss auszuwechseln.
Ansonsten fehlt die wichtige Information, wem das Haus gehört. Und was für (schriftliche) Vereinbarungen es gibt.
Wenn dein Vater z.B. der Eigentümer ist und kein Mietvertrag mit dener Mutter besteht, kann man ihm schlecht verbieten sein eigenes Haus zu betreten.
Dann hat er alles Recht der Welt in das Haus zu gehen wie er möchte...bis halt im Zweifel gerichtlich geklärt ist wer das Haus behält
Dann müsste sie vor Gericht eine Verfügung erwirken, die ihm das betreten des Hauses verbindet. So lange er nicht gewaltig ist oder ähnliches hat sie da aber schlechte Karten.
Zuweisung der ehelichen Wohnung ist ein gesonderter Antrag im Scheidungsverfahren.
Kann Deine Mutter den Scheidungsanwalt mit beauftragen. Kostet dann extra.
Also meine Mama und mein Vater stehen beide im Grundbuch.