trotz Ausnahmegenehmigung Strafzettel?
mein Freund ist bei der Presse und bekommt trotz seiner Ausnahmegenehmigung andauernd Strafzettel, ist das denn gerechtfertigt oder kann er darauf beharren das Geld wieder zu bekommen ?
7 Antworten
Auf der Genehmigung vom Straßenverkehrsamt steht ganz konkret, im Bereich von welchen Verkehrszeichen und Örtlichkeiten (z.B. auf dem Gehweg) er halten und parken darf. Die Erlaubnis ist auch auf ein Fahrzeug beschränkt und enthält dessen Kennzeichen. Wenn dieser Nachweis sichtbar hinter der Frontscheibe liegt, darf auch kein Verwarnungsgeld erhoben werden. Im Allgemeinen wird aber beispielsweise für Feuerwehrzufahrten grundsätzlich keine Ausnahme gemacht.
Sollte er doch eine Verwarnung erhalten, muss er das natürlich nicht bezahlen, wenn er von diesem Tatvorwurf befreit ist. Wenn er eine Kopie der Genehmigung einschickt, wird das Verfahren eingestellt.
Bei den bereits bezahlten Verwarnungsgeldern hat er Pech gehabt, denn durch die Zahlung des Betrags erkennt er den Vorwurf an und das Verfahren ist abgeschlossen. Ein Rechtsmittel dagegen ist nicht möglich.
Hast Du ihn gefragt, wofür die Ausnahmegenehmigung ist? Wahrscheinlich nur um leichteren Zutritt (Zufahrt) zu bestimmten Parkräumen / Plätzen zu bekommen und nicht um Verkehrsverstöße begehen zu können.
Wieso bekommt er strafzettel? Falschparken und geschwindigkeitsübertretungen darf man auch mit Ausnahmebewilligung nicht.
Doch, zumindest "Falschparken" und noch einiges mehr darf man, wenn man von bestimmten Vorschriften gemäß § 46 StVO befreit ist. Diese Befreiung bekommt zwar nicht jeder, Journalisten gegen Gebühr und Vorlage des Presseausweises aber schon.
Kommt drauf an, wo er parkt. Mit Presseausweis und Ausnahmegenehmigung darf er auch in Feuerwehrzufahrten und in zweiter Reihe nicht parken. Die Genehmigung muss er auch sichtbar ins Fahrzeug legen.
Wieso Geld wiederbekommen? Hat er die Strafzettel bezahlt? Dann werden sie wohl gerechtfertigt sein. Wenn man einen Strafzettel bekommt obwohl man für den Bereich eine Ausnahmegenehmigung hat, dann bezahlt man den doch nicht......
Sobald ein Knöllchen bezahlt wird, ist man mit der Verwarnung einverstanden. Da gibts kein Geld zurück.
es gibt keine ausnahmegenehmigung für das parken sondern nur ein sondernutzungsrecht für zb parken/halten in der fussgängerzone. dafür verlangen städte eine gebühr. nicht mal die polizei oder feuerwehr darf sich ohne grund (z.b.gefahr) in halteverbot stellen. vieleicht sollte dein frund sich mal von der presse poststelle mal als verkehrs journalist betätigen dann müsste er sich informieren und wüsste das.
Ich glaube, ihr Freund weiß das auch. Aber sie weiß das nicht. :-)