Trotz Anzeige zur Feuerwehr?
Guten Tag,
Ich habe zurzeit eine Anzeige am laufen. Es ist allerdings schon fast 5 Monate her wo ich die bekommen habe. Ich habe bis heute noch keinen Zettel bekommen, dass sie fallen gelassen wurde oder eine Einladung. Ich durfte mich nur kurz schriftlich äußern. Meine Frage ist nun, ob ich mich jetzt bei der Feuerwehr bewerben kann oder ob ich warten muss, bis sie entweder fallengelassen wird oder bis ich zu einer Verhandlung eingeladen werde?
Mit freundlichen Grüßen.
4 Antworten
Solange kein rechtskräftiges Urteil im Führungszeugnis eingetragen ist, bist du nicht vorbestraft und hast damit die gleichen Chancen wie alle anderen Bewerber im Auswahlverfahren.
Allerdings wird bei einer Bewerbung gefragt, ob derzeit Ermittlungsverfahren gegen den Bewerber laufen, was das bedeutet, kannst du dir ausrechnen.
Sollte während der Brandmeisterausbildung eine Verurteilung stattfinden, kannst du dich allerdings von der Karriere bei der Feuerwehr verabschieden.
Eine Anzeige kann nicht "fallengelassen" werden. Bestenfalls wird das Ermittlungsverfahren eingestellt.
Wenn du dich um eine Stelle als Beamter bewirbst und danach gefragt wirst, ob ein Verfahren gegen dich läuft, dann musst du das angeben. Bei einer Überprüfung würde es wohl eh herauskommen.
Sollte eigentlich kein Problem sein man
Es kommt aber drauf an wegen was die Anzeige war
Im besten Falle kriegst du eigentlich nur Post von der Staatsanwaltschaft wo drinne steht das dass verfahren eingestellt wird
Und nach einer Anzeige ist man noch nicht vorbestraft
Solang du nicht rechtskräftig verurteilt bist, interessiert diese Anzeige niemanden.