Fallengelassene Anzeige, Auswirkungen auf Zukunft?
Hallo,
es sollten bitte nur Leute antworten, die auch Ahnung haben. Es geht um ein 15-17 Jährigen Jungen, welcher eine Anzeige kriegt, die wird aber fallen gelassen und er muss Sozialstunden machen. Das wird ja irgendwie vermerkt. Wenn er sich jetzt Später als Beamter oder so bewerben will, hat er dann schlechte Chancen? Es wird ja vermerkt, aber NICHT im Führungszeugnis, sondern ins Erziehungszeugnis, glaube ich.
Gruß
5 Antworten
Das wird gelöscht, keine sorge, wenn es sich um eine Jugendsünde handelt. Schwere Verbrechen machen das ganze natürlich komplizierter...
Das Verfahren gegen ihn wurde nach § 45 JGG eingestellt. Diese Einstellungen werden in das Erziehungsregister eingetragen, das ein besonderer Teil des Bundeszentralregisters ist. Sofern er als Erwachsener nicht neuen Mist macht, wird das Erziehungsregister mit Erreichen des 24. Lebensjahres gelöscht. Auf das Erziehungsregister haben nur Strafverfolgungsbehörden zu Zwecken der Strafverfolgung zugriff sowie solche Behörden, die eine sog. "Sicherheitsüberprüfung" durchführen. Der Eintrag taucht also in keinem Führungszeugnis auf und das ist auch gut so: Bei einer Verfahrenseinstellung wird die Schuld des Täters schließlich überhaupt nicht gerichtlich festgestellt.
Selbst, wenn er Beamter werden wollte, wäre ein solcher Eintrag nicht hinderlich.
kommt 1. auf das drauf an was der "junge" machen möchte und um was für eine straftat es sich handelt. 2.kommt es auf die höhe der sozialstunden an und 3. bis 100 sozialstd. wird es nicht im "kleinen" führungszeugnis festgehalten ... aber im "großen" ... in dem ausführlichen, dass bei der bewerbung als beamter sicher eingesehen wird.
Bestimmt kann Du auch ein Gesetz o.ä. nennen, wo man das nachlesen kann...^^
für die beamtenlaufbahn wird in der regel nur das führungszeugnis verlangt. was im erziehungszeugnis steht, sollte da wurst sein.
Das steht dann in seiner Akte. Kann sien, das das schlecht für die Zukunft wäre