Bundespolizei Akteneinsicht?

2 Antworten

Du sollst ja eine Stellungsnahme machen. Das wurde ja explizit gefordert. Du schreibst auf den Aktenschein genau das, was da steht. Also welcher Staatsanwalt gegen dich ermittelt hat und wie sein Aktenzeichen zu dem Fall lautet. In der Stellungsnahme schreibst du das, was in deinem angeblichen Vergehen passiert sein soll und wie du zu den Vorwürfen standest.

dxrkstxrm 
Beitragsersteller
 15.10.2018, 14:32

Leider habe ich von damals die ganzen Papiere nicht mehr.Was soll ich da machen?

LaurentSonny  15.10.2018, 14:34
@dxrkstxrm

Das ist schlecht. Solche Papiere muss man immer aufheben. Die sind ähnlich wichtig wie Zeugnisse. Versuche irgendwie, dein Aktenzeichen und/oder den Staatsanwalt zu finden und zur Stellungsnahme gibst du ja nur deine Sicht der Dinge an.

dxrkstxrm 
Beitragsersteller
 15.10.2018, 15:14
@LaurentSonny

Okay vielen Dank

damit erlaubst du ihnen, dass sie sich die akten angucken

und bei stellungsnahme kannst du was schreiben

du musst gar nichts, die wollen doch nix von dir

du willst was von denen

wenn du mit einer geringen menge btm erwischt wurdest und es aus geringfügigkeit eingestellt wurde, würde ich vielleicht etwas sehr gutes schreiben, weil wenn du ansonsten nicht supernoten hast, bist du einfach raus