Bundespolizei Akteneinsicht?
Hallo liebe Community und zwar habe ich mich vor kurzem bei der Bundespolizei beworben und im Bewerbebogen angegeben,dass ich mal ein Beschuldigter einer Straftat war.Also ich wurde angezeigt die Anzeige wurde aber fallen gelassen.Was muss ich auf dem Zettel ausfüllen „Einwilligung zur Akteneinsicht“.Und auf dem anderen Zettel steht ich muss eine Stellungnahme nehmen,muss ich das auch wenn die Anzeige fallen gelassen wurde und wenn ja wie schreibe ich die?Unten sind die Bilder.
2 Antworten
Du sollst ja eine Stellungsnahme machen. Das wurde ja explizit gefordert. Du schreibst auf den Aktenschein genau das, was da steht. Also welcher Staatsanwalt gegen dich ermittelt hat und wie sein Aktenzeichen zu dem Fall lautet. In der Stellungsnahme schreibst du das, was in deinem angeblichen Vergehen passiert sein soll und wie du zu den Vorwürfen standest.
Das ist schlecht. Solche Papiere muss man immer aufheben. Die sind ähnlich wichtig wie Zeugnisse. Versuche irgendwie, dein Aktenzeichen und/oder den Staatsanwalt zu finden und zur Stellungsnahme gibst du ja nur deine Sicht der Dinge an.
Okay vielen Dank
damit erlaubst du ihnen, dass sie sich die akten angucken
und bei stellungsnahme kannst du was schreiben
du musst gar nichts, die wollen doch nix von dir
du willst was von denen
wenn du mit einer geringen menge btm erwischt wurdest und es aus geringfügigkeit eingestellt wurde, würde ich vielleicht etwas sehr gutes schreiben, weil wenn du ansonsten nicht supernoten hast, bist du einfach raus
Leider habe ich von damals die ganzen Papiere nicht mehr.Was soll ich da machen?