Anzeige fallengelassen? Führungszeugnis kein Eintrag?!

9 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo Jimmi552,

wenn die Anzeige fallen gelassen wurde, hättest Du eigentlich Post von der Staatsanwaltschaft erhalten müssen, dass das Verfahren gegen Dich eingestellt wurde.

Das im Führungszeugnis steht:

Kein Eintrag vorhanden

beruht da drauf, dass dort nur Verurteilungen:

  • einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder
  • einer Freiheitsstrafe über drei Monaten

aufgeführt werden.

Da Du aber noch nicht verurteilt worden bist bzw. die Geldstrafe unter 90 Tagessätzen und unter 3 Monaten Freiheitsstrafe  geblieben ist, steht der Satz "Kein Eintrag vorhanden" im Führungszeugnis.

Schönen Gruß

TheGrow

Jimmi552 
Beitragsersteller
 14.03.2015, 19:32

Da kennt sich jemand aus!:) und passiert etwas schlimmeres wenn ich jetzt  nochmal wegen Hausfriedensbruch (in na alten fabrik zb wieder) angezeigt werde?

TheGrow  14.03.2015, 19:44
@Jimmi552

Bei einmaligen Begehen kann man Glück haben, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellt.

Beim zweiten mal muss man schon Glück haben, dass das Verfahren gegen einen eingestellt wird, aber je öfters man eine Straftat begeht umso unwahrscheinlicher ist eine Einstellung des Verfahrens und umso wahrscheinlicher ist es, dass der Richter auch mal eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe verhängt die man auch merkt.

Wie das Urteil ausfällt kann man aber nicht vorhersagen, denn dazu spielen zu viele Faktoren bei der Strafbemessung eine Rolle.

Im großen und ganzen gilt aber, dass ein Urteil immer Tat.- und Schuld angemessen sein muss.  

Jimmi552 
Beitragsersteller
 14.03.2015, 19:53
@TheGrow

Okei alles klar! Danke sehr !!!:)

Azeigen stehen nicht im Führungszeugnis. Es muss schon zu einer Verhandlung gekommen sein, und müsstest nach dem Strafgesetzbuch verurteilt worden sein - das würde drin stehen.

Jimmi552 
Beitragsersteller
 14.03.2015, 19:29

Verstehe und was passiert wenn ich jetzt  nochmal  bei so etwas erwischt werde? Also noch ne anzeige ohne folgen oder kommts dann aufgrund des gleichen "vergehens" zu schlimmeren?

landregen  14.03.2015, 19:32
@Jimmi552

Wenn es zum zweiten Mal wegen einer ähnlichen Angelenheit zur Verhandlung kommt, hast du beim zweiten Mal mit Schlimmerem zu rechnen. Dann giltst du als "Wiederholungstäter".

Jimmi552 
Beitragsersteller
 14.03.2015, 19:34
@landregen

Und was bezeichnet man mit "...schlimmeren zu  rechnen..."?

landregen  14.03.2015, 20:25
@Jimmi552

Du hast offenbar das erste Mal keine Verurteilung bekommen. Das zweite Mal wirst du vielleicht eine bekommen. Eine zweite Gerichtsverhandlung zu einem gleich gelagerten Delikt/gleichlagerter Straftat bringt eigentlich immer ein höheres Strafmaß als die davor. Schau selbst nach § 123 StGB. Du kannst Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bekommen. Die Straftat wird nur auf Antrag verfolgt.

Anzeige wegen Hausfriedensbruch ist noch lange nicht gesagt, dass es auch Hausfriedensbruch und somit Straftat war. Da wird viel mit der Angst gearbeitet, am Ende wars vielleicht ne Ordnungswidrigkeit, mehr nicht.

Vermutlich war es nur eine Anzeige, aber kein Verfahren? Wenn kein Verfahren, also kein Urteil, dann gibt es auch keinen Eintrag ins Führungszeugnis. Kannst happy sein ;-)

Jimmi552 
Beitragsersteller
 14.03.2015, 19:30

Kann es zu einer Verurteilung kommen wenn ich nochmal aus dem gleichen grund angezeigt werde?

Arwen45  14.03.2015, 19:42
@Jimmi552

Wenn Du wieder Mist baust und es eine Anzeige gibt, kann ein Verfahren eröffnet werden und eine Verurteilung erfolgen. Kann! Kommt auf den Staatsanwalt an, ob er nach alten Delikten sucht ;-)

Lass den Sch... doch einfach sein, dann bleibt die Akte sauber.

Jimmi552 
Beitragsersteller
 14.03.2015, 19:54
@Arwen45

Mhm okeii :) Ne du das wird leider nichts haha :D

Eingetragen werden Verurteilungen ab 90 Tagessätzen. Besteht schon eine Eintragung im BZR, wird jede Verurteilung eingetragen. Haft spielt hierbei erstmal keine Rolle.

TheGrow  14.03.2015, 20:05

Auch wenn schon eine oder mehrere Eintragungen im BZR vorhanden sind, werden Geldstrafen unter 90 Tagessätzen nicht eingetragen.

Das was Du meinst ist, wenn schon eine Freiheitstrafe im BZR eingetragen ist, wird jede weitere Freiheitsstrafe im Führungszeugnis eingetragen und das unabhängig ob diese über oder unter 3 Monaten beträgt.  

Zeitmeister57  15.03.2015, 15:21
@TheGrow

ja, das steht ja da, oder....?