Treppenhausreinigung Vermieter eigenmächtig

5 Antworten

Berufe dich auf den Mietvertrag u. lehne die Nachzahlung ab. Rede auch mit den anderen Mietern, damit keiner zahlt. Wenn nichts schriftlich vereinbart ist u. von euch unterschrieben, müßt ihr nicht zahlen.

Gerhart  03.11.2013, 10:19

Jeder stirbt für sich allein.

Nur wenn es im Mietvertrag ausdrücklich geregelt ist, darf der Vermieter zur Durchführung der Reinigung einen Fachbetrieb beauftragen. Sofern der Mietvertrag keine Regelung enthält, darf der Vermieter keine Reinigungunternehmen beauftragen und damit den Mietern das Recht zur (kostengünstigen) Treppenhausreinigung entziehen. Es muss das Einverständniss sämtlicher Mieter vorliegen. Eine Art "Mehrheitsbeschluß" gibt es hier nicht (AG Frankfurt/Oder WM 97, 432)

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/r1/reinigung.htm

im Mietvertrag steht lediglich " die Treppenhausreinigung obliegt den Mietern im gegenseitigen Wechsel in wöchentlichem Turnus". Eine Möglichkeit eine Fremdreinigungsfirma anzustellen steht nirgendwo. Kann ich mich nun weigern die Kosten für die Reinigung zu übernehmen? Wenn ja, welche Paragraphen kann ich anführen?

Es ist ganz einfach, Du musst nichts zahlen. Grundlage für die Aussage;

Es ist nichts schriftlich vereinbart worden und einseitige Veränderungen darf der vermieter nicht vornehmen.

Was er darf, ist, die einzelnen Parteien die die Trepeenhausreinigung nicht machen, anmahnen.

Du brauchst den Betrag nicht zu zahlen. Es hätte das schriftliche Einverständnis aller Mieter eingeholt werden müssen. Es gibt also keine gültige Vereinbarung. Insofern insgesamt eine Nachzahlung gefordert wird, ziehe den Betrag davon ab. Teile das dem Verm. schriftlich im Rahmen deines Einspruches gegen die Abrechnungg mit. .