Treppenhausreinigung Vermieter eigenmächtig
Hallo,
in unserem Wohnhaus mit 5 Parteien wurde ein halbes Jahr nach unserem Einzug vom Vermieter eigenmächtig eine Reinigungsfirma für das Treppenhaus engagiert. Bis zum damaligen Zeitpunkt taten dies die Mieter ohne Probleme. Wir sollen nun 192 Euro nachzahlen für die Treppenhausreinigung für ein Jahr, obwohl wir über diese a) nie informiert worden sind und b) diese nicht wollen. Fakt ist:
- wir wurden über die Reinigung (seit 03/2012) nicht informiert
- wir haben dieser nicht zugestimmt und auch nie einen Kostenvoranschlag gesehen
- im Mietvertrag steht lediglich " die Treppenhausreinigung obliegt den Mietern im gegenseitigen Wechsel in wöchentlichem Turnus". Eine Möglichkeit eine Fremdreinigungsfirma anzustellen steht nirgendwo.
Kann ich mich nun weigern die Kosten für die Reinigung zu übernehmen? Wenn ja, welche Paragraphen kann ich anführen? Vielen Dank vorab,
Sven
5 Antworten
Berufe dich auf den Mietvertrag u. lehne die Nachzahlung ab. Rede auch mit den anderen Mietern, damit keiner zahlt. Wenn nichts schriftlich vereinbart ist u. von euch unterschrieben, müßt ihr nicht zahlen.
Jeder stirbt für sich allein.
Nur wenn es im Mietvertrag ausdrücklich geregelt ist, darf der Vermieter zur Durchführung der Reinigung einen Fachbetrieb beauftragen. Sofern der Mietvertrag keine Regelung enthält, darf der Vermieter keine Reinigungunternehmen beauftragen und damit den Mietern das Recht zur (kostengünstigen) Treppenhausreinigung entziehen. Es muss das Einverständniss sämtlicher Mieter vorliegen. Eine Art "Mehrheitsbeschluß" gibt es hier nicht (AG Frankfurt/Oder WM 97, 432)
http://deutschesmietrecht.de/hausordnung/50-hausordnung-putzdienst.html
hier nochmal ganz speziell
im Mietvertrag steht lediglich " die Treppenhausreinigung obliegt den Mietern im gegenseitigen Wechsel in wöchentlichem Turnus". Eine Möglichkeit eine Fremdreinigungsfirma anzustellen steht nirgendwo. Kann ich mich nun weigern die Kosten für die Reinigung zu übernehmen? Wenn ja, welche Paragraphen kann ich anführen?
Es ist ganz einfach, Du musst nichts zahlen. Grundlage für die Aussage;
Es ist nichts schriftlich vereinbart worden und einseitige Veränderungen darf der vermieter nicht vornehmen.
Was er darf, ist, die einzelnen Parteien die die Trepeenhausreinigung nicht machen, anmahnen.
Du brauchst den Betrag nicht zu zahlen. Es hätte das schriftliche Einverständnis aller Mieter eingeholt werden müssen. Es gibt also keine gültige Vereinbarung. Insofern insgesamt eine Nachzahlung gefordert wird, ziehe den Betrag davon ab. Teile das dem Verm. schriftlich im Rahmen deines Einspruches gegen die Abrechnungg mit. .