Darf man sich prügeln, wenn beide Personen damit einverstanden sind?

19 Antworten

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Das ist zwar... nicht so sinnvoll, aber ja, das ist erlaubt.

§ 228 Einwilligung

Wer eine Körperverletzung mit Einwilligung der verletzten Person vornimmt, handelt nur dann rechtswidrig, wenn die Tat trotz der Einwilligung gegen die guten Sitten verstößt.

Marantz6370Q  26.10.2020, 19:43

Aber Kannibalen, die ausdrücklich gebeten wurden und dies vertraglich schriftlich festgehalten wurde, ihren Sexualpartner zu essen, wurden zu Gefängnishaft verurteilt.

Factoring  11.02.2011, 14:35

Wenn die Mannesehre nicht verletzt wurde, liegt ein Verstoß gegen die guten Sitten vor.

Dann ist das rechtswidrig. Wird einer vom anderen verletzt oder verletzen sich beide gegenseitig schwer, dann werden beide wegen schwerer Körperverletzung vom Staatsanwalt angeklagt.

Mädchen dürfen das nicjht

http://www.tagblatt.de/Home/nachrichten/nachrichten-newstickerartikel,-Verabredung-zu-Schlaegerei-uebers-Netz-arid,122878.html

Aronphoenix  11.02.2011, 16:22
@Factoring

Ich kann den Kommentar nicht ganz verstehen, der ist ein bichen aus dem Zusammenhang gerissen und der Link hat nichts mit der Frage zu tun.

Das die Polizei (Und jeder normale Mensch) sowas verhindern möchte dürfte klar sein, zumal die Geschichte aus dem Link in der Öffentllichkeit stafinden sollte. Das ist dann nochmal ne andere Sache.

Factoring  11.02.2011, 17:10
@Aronphoenix

Der Link belegt, dass man sich eben nicht aus nichtigen Gründen duellieren darf. Evtl. gilt auch nur für Mädchen, wenn man deiner Aussage Glauben schenken mag.

Aronphoenix  11.02.2011, 17:16
@Factoring

Ich denke du solltest dich nochmal etwas mit dem StGB befassen und dann nochmal antworten. Niemand spricht hier von einem "Duell" (Auch wenn es das anderswo geben mag) und Frauen werden im Strafrecht genauso behandelt wie Männer.

Und von "dürfen" ist in einem Link nicht die Rede, da wird nur eine ströung der öffentlichen Ordnung verhindert. Das ist etwas anders.

Aronphoenix  11.02.2011, 17:22
@Aronphoenix

Ergänzend noch: Wenn sich jemand auf einem Öffentlichem Platz prügelt, dann fühlt sich ggf. auch die Allgemeinheit dadurch belästigt oder gar bedroht. Daher mus die Polizei natürlich in so einem Fall eingreiffen,

Wenn sich die 2 im Häuslichen Keller prügeln wollen, dann kann die Polizei nichts dagegen machen.

Ob es Frauen oder Männer sind spielt dabei keine Rolle.

Aronphoenix  11.02.2011, 14:29

Die Quelle ist natürlich das StGB.

RinderSchnitzel 
Beitragsersteller
 11.02.2011, 14:29

Verstoß gegen die Sitten ist nicht so schlim, mehr als Geldstrafen wird es da nicht geben, wollen das Nachts im Hinterzimmer von einer Bar drehen :) Dankee

Aus Spaß ist so etwas nicht rechtens. Falls aber ein Ehrenhandel ausgetragen wird, ist das o. k. - jedoch sind Regeln zu beachten.

Auslöser des Duells ist immer eine Beleidigung der Mannesehre.

Es wird zwischen leichten, mittleren und schweren Beleidigungen unterschieden; bei leichten (z. B. einer unbedachten unhöflichen Bemerkung, die als beleidigend aufgefasst werden könnte), genügt in der Regel eine Entschuldigung, während bei schweren Beleidigungen (z. B. einem Schlag ins Gesicht) ein Duell unvermeidlich ist.

Aronphoenix  11.02.2011, 16:25

Was hast du eigentlich für Vorstellungen?

Wenn dich jemand beleidigt packst du also soft die Pistole aus, oder wie soll man das verstehen?

Sorry, aber ich dneke das ist etwas sehr weit am Thema vorbei, wir sind nicht mehr im Jahr 1500.

Factoring  11.02.2011, 17:08
@Aronphoenix

Ich denke das wir hier nicht nur aus Dorfblickwinkel argumentieren dürfen, sondern global.

In anderen Ländern gibt es durchaus noch diese Art der Konfliktlösung.

Keine ANgst - ich fühle mich durch deine Worte auch nicht beleidigt.

Aronphoenix  11.02.2011, 17:18
@Factoring

Gut, das ist ja auch nicht meine Absicht.

Wir sind aber nicht in anderen Ländern, sondern in der Bundesrepublik Deutschland. Und da wird nach dem StGB gehandelt.

Und das besagt nunmal in §228 das es bei Einwilligung grundsätzlich legal ist einen anderen zu Verlezten.

Eine Einwilligung beseitigt gemäß § 228 StGB die Rechtswidrigkeit der Körperverletzung. Allerdings muss beachtet werden, dass die Einwilligung nicht gegen die guten Sitten verstoßen darf. Allein die Tatsache, dass es sich um eine verabredete, sonst grundlose Schlägerei handelt, reicht jedoch regelmäßig nicht aus, um eine solche Sittenwidrigkeit zu begründen.

Dazu im Schönke/Schröder, StGB, § 228 Rn. 19: "Bei körperlichen Auseinandersetzungen außerhalb des Sportbereichs, namentlich bei einer Prügelei, kann die Rechtswidrigkeit einer Körperverletzung ebenfalls durch Einwilligung ausgeschlossen sein. Dies hängt entscheidend vom Maß der Körper- oder Lebensgefährdung und der Möglichkeit der Kontrolle über den Umfang der Verletzung ab".

Solange ihr euch also nicht massiv gefährdet, sollte alles im grünen Bereich sein.

last mich raten gerade mal 12 ? was bringt es euch bei so was kann nicht nur was passieren wen das andere sehn un nach machen stell dir ma vor was dann passiert wollt ihr da für verantwortlich sein ?

RinderSchnitzel 
Beitragsersteller
 11.02.2011, 14:19

Was wissen wir schon, wenn wir noch nie gekämpft haben ???

keyorzz  11.02.2011, 14:31
@RinderSchnitzel

da merckt man ma wie die jugent nur angewalt denken kann

Ich gehe davon aus, dass ihr das als "Stunt" plant, wie in der Sendung "Jack-Ass". Das ist nicht strafbar im strafrechtlichen Sinne, wenn jedoch jemand dabei verletzt wird, zahlt keine Versicherung die Krankenhauskosten!