Trennung - Ein Partner erwerbstätig, die andere beim Jobcenter?

5 Antworten

Erstmal zum Trennungsjahr.

Ihr geht beide auf die Gemeinde u gebt eure Trennung bekannt, da müsst ihr was unterschreiben u somit beginnt das Trennungsjahr.

Wenn ihr schob auf der Gemeinde seit, kannst auch gleich die Lohnsteuer ändern lassen. Denn wenn du einen ausgleich machst, musst vorsichtig sein, das kann nach hinten los gehen. Also bei uns kann man die Klasse auf der gemeinde ändern lassen, bei andern eben beim Finanzamt.

Zur wohnung.

Wenn ihr beide Mieter seid, müsst ihr auch gemeinsam die wohnung kündigen. Ich gehe von aus, dass der Vermieter bescheid weiß, dass sie H4 bekommt u ich denke die Chancen stehen gering, dass er sie als Mieterin wieder aufnimmt. Sie müsste das sowieso erst vom Amt absegnen lassen u die werden nein sagen. Ergo muss auch sie sich was kleineres suchen, oder sie geht mal arbeiten.

Den Unterhalt müsstest auch über das Trennungsjahr hinaus zahlen. An deiner Stelle würd ich mir aber einen Anwalt suchen u versuchen das anzufechten. Denn sie ist wohl nur zu bequem arbeiten zu gehen. Sie kann sich, wenn keine kleinen Kinder da sind, selbst versorgen.

LieberKerl79 
Beitragsersteller
 30.06.2019, 16:09

Vielen Dank für die hilfreiche Antwort. Um welche Gemeinde handelt es sich hierbei? Wo muss ich die Trennung bekanngeben?

Maleficent666  30.06.2019, 16:11
@LieberKerl79

Bei der Kommune. Auf dem Rathaus. Bei uns heißt es nur Gemeinde :)

Auf dem Standesamt

sassenach4u  01.07.2019, 07:59
@LieberKerl79

Der Teil ist mit dem Melden Quatsch. Du solltest dir einen Anwalt nehmen, den brauchst du für die Scheidung sowieso. Teile deiner Frau mit, dass du ab sofort nicht mehr für sie aufkommen wirst. Weder einkaufen, Essen kochen etc.Schlaf im Wohnzimmer. Sprich mit dem Vermieter, schildere die Situation und weise ihn schon einmal darauf hin, dass du spätestens ab Scheidung aus dem Mietvertrag raus kommst.

Wenn du auszieht, melde Strom,Gas, GEZ und alles ab. Dann muss sie anfangen, sich zu kümmern und auch zu zahlen.

Es geht nicht um Details, die du bezahlen musst, sondern um deinen Selbstbehalt - und um "Trennung und Erwerbsobliegenheit".

Der Unterhalt, den du zahlen musst und auch zahlst, wird nach Bereinigung (SGB II § 11b Absetzbeträge) angerechnet auf den Bedarf deiner Gattin. Bleibt noch Bedarf, kriegt sie erzänzendes ALG II.

Nach zumeist 6 Monaten kriegt sie aber nur noch die angemessenen Unterkunfts- und Heizkosten als Bedarf anerkannt, siehe § 22 Bedarfe für Unterkunft und Heizung.

Daher könnte es klüger für alle sein, wenn sie auszieht, in eine angemessene Bude.

Dann wärst du auch die Sorge los, für Mietausfälle geradestehen zu müssen als Mit-Mieter.

Gruß aus Berlin, Gerd

Der Trennungsunterhalt muss in der Regel bis zur Scheidung bezahlt werden. Je länger das Trennungsjahr allerdings dauert, desto eher kann es sein, dass sich der Betrag reduziert. Es ist ja in den seltensten Fällen punktgenau 1 Jahr bis zur Scheidung.

Bei deinem Einkommen wird deine Nochehefrau nicht allzu viel Anspruch haben. Dein Selbstbehalt ihr gegenüber liegt bei 1200,- Euro.

Die gemeinsame Wohnung kannst du natürlich verlassen. ABER: wer hat den Mietvertrag unterschrieben? Wenn ihr ihn Beide unterschrieben habt, dann haftest du selbstverständlich weiter. Die Wahrscheinlichkeit, dass euer Vermieter dich aus dem Mietvertrag entlässt und die Ex als Mieterin alleine behalten möchte tendiert in eurem Fall also eher gegen Null.

Hast du den Mietvertrag alleine unterschrieben, dann kündige ihn rechtzeitig.

Auf Steuerklasse 1 musst du sogar umsteigen und zwar spätestens im Folgejahr der Trennung. Selbst wenn ihr euch Anfang Dezember 2019 trennt, musst du in 1 Anfang 2020. Der Zeitpunkt der "offiziellen" Trennung sollte auch gut gewählt sein. Wobei mehr Geld natürlich auch mehr Unterhalt bedeuten kann.

Ob du nach der Scheidung noch zahlen musst entscheidet letztendlich der Richter. Normalerweise muss jeder Ehegatte dann für sich aufkommen. Aber auch Alter, Krankheit, etc. spielen eine Rolle. Wie hier die jahrelange Arbeitslosigkeit zu werten ist, wird man sehen...

https://www.steuerklassen.com/lohnsteuerklassen/trennungsjahr/

Deine Trennung muss "offiziell" sein, damit ihr überhaupt die Scheidung einreichen könnt. Das kann der Auszug sein, aber auch in der gemeinsamen Wohnung kann man getrennt leben. Das bedeutet aber tatsächlich: getrennte Haushaltsführung. Keiner kauft dem Anderen Kaffee oder macht das gemeinsame Abendbrot...

Die wie ich finde beste Seite im Netz findest du hier:

https://www.familienrecht-allgaeu.de/de/ratgeber-trennung.html

LieberKerl79 
Beitragsersteller
 30.06.2019, 16:29

Erstmal vielen Dank für die sehr wertvolle Info. Wir sind beide die Hauptmieter. Aber wieso soll ich aus meinem Mietvertrag nicht rauskommen können, wenn meine Frau selbst gesagt hat, dass sie die Wohnung behalten möchte und damit einverstanden ist, alles auf ihren Namen umändern zu lassen? Ich muss also bis zur Scheidung Trennungsunterhalt zahlen? Wie soll ich dann bei zwei Wohnungen + Lebensunterhalt über die Runden kommen? Ich würde dann für meine 1 Zimmerwohnung zahlen + Nebenkosten + Trennungsunterhalt + Lebensunterhalt + anschließende Anwalt / Gerichtskosten? Kannst du mir bitte verraten, wie ich das meistern soll? Ich bereue es wirklich so sehr, dass ich geheiratet habe, denn sobald man getrennte Wege geht, fangen die Probleme erst richtig an. Nichts als Kopfschmerzen. Ich hoffe so sehr, dass ich diese stressige Phase halbwegs überstehe, um anschließend ENDLICH wieder mein ruhiges und entspanntes Leben genießen zu können. Bis dorthin ist es wohl ein weiter Weg.

Kessie1  30.06.2019, 16:43
@LieberKerl79

Am besten sind natürlich die Trennungen wo man sich in allem einig ist und jeder sein Geld verdient. Das ist bei euch leider nicht so...

Was den Mietvertrag betrifft: du kannst ihn nicht einseitig auflösen und was deine Frau möchte ist auch erstmal irrelevant. Wenn der Vermieter Bedenken hat, dass er die Miete nicht kassieren kann, da sie arbeitslos ist, dann muss er nicht zustimmen dich aus dem Vertrag zu entlassen. Dann gilt: Beide müssen kündigen.

Und die Frage ist ja auch: wer soll das bezahlen? Sie kann es kaum. Denn Hartz 4 und von dir eventuell noch ein bischen Unterhalt und die Miete beträgt dann 503,- warm. Ungewiss, ob das Amt sagt: zahlen wir (zu).

Also sollte sie das mal als erstes klären. Der sinnvollste Weg wäre: Beide kündigen die Wohnung und nehmen sich eine preiswerte kleine Wohnung. Bei ihr muss das Amt zustimmen...

Denn im schlechtesten Fall, wenn der Vermieter dich nicht aus dem Mietvertrag entlässt und sie die Miete nicht zahlen kann (will), dann steht der Vermieter vor deiner Tür.

So nervig die Situation nun auch ist: findet eine gemeinsame Lösung! Und ja: erst bei Trennung stellt man oft fest, dass man nur noch drauf zahlt. Sie soll sich auch darüber im Klaren sein, dass sie nicht unendlich Unterhaltsansprüche hat. Die Zeiten wo der Mann die Ex bis zum Tode durchfüttert sind definitiv vorbei! Gehe zum Amtsgericht und beantrage einen Beratungsschein. Damit zum Anwalt und dann rechnen lassen... Für sie gilt das Gleiche, denn es sieht ja nicht so aus, dass ihr in Frieden auseinander geht. Und es geht ja letztendlich auch nicht nur um die Wohnung (die das Amt ihr eh nicht sponsert), sondern auch um Tisch und Sofa... Sie muss ihren Trennungsunterhalt eh schriftlich einfordern. du kannst im Grunde ab sofort ein eigenes Konto haben und nichts mehr auf das gemeinsame Konto einzahlen, wenn es denn eins gibt. Dann gilt auch Hälfte / Hälfte... Sie geht zum Amt und klärt dort die finanzielle Situation. Noch lebt ihr ja zusammen, könnt euch aber räumlich bereits trennen und jeder hat seine eigene Kasse, sein eigenes Bett etc.

https://www.finanztip.de/trennung/

LieberKerl79 
Beitragsersteller
 30.06.2019, 17:33
@Kessie1

Ich habe seit einem Jahr mein eigenes Konto. Die Miete und Nebenkosten werden somit von meinem Konto abgezogen. Sie bezahlt also gar nichts. Wir haben uns mündlich darauf geeinigt, dass sie sogut wie alles in der Wohnung behalten darf. So viele Sachen sind es eh nicht. Ist nur ein Doppelbett, ein Kleiderschrank, Sofa, Fernseher, alte Waschmaschine und noch weitere kleinere Sachen. Ich will eh einen kompletten Neuanfang, von daher kaufe ich nach und nach alles selbst. Teils habe ich selbst etwas gespart, teils werden meine Eltern mich finanziell unterstützen (zumindest bis zur Scheidung und ich endgültig meine Ruhe habe / frei bin). Also ich merke schon, dass es nicht so einfach wird, aus dem Mietvertrag rauszukommen. Der einzige Weg wäre dann wirklich wenn beide kündigen ja? Die macht aber keine Anstalten die Wohnung zu verlassen. Ich habe ihr auch dutzende Male schon gesagt, dass A) Der Vermieter definitiv nicht damit einverstanden sein wird, dass nur ich aus dem Mietvertrag rauskomme, da du nicht arbeitest und B) das Jobcenter für eine 2,5 Zimmerwohnung bei 503 Euro warm nicht übernehmen wird (für eine Person), aber die ist sowas stur und ignorant, dass sie mir nie zuhört. Es heisst immer nur "Lass das mal meine Sorge sein!" Sie hat natürlich leicht Reden, es läuft ja sowieso alles über meinen Namen. Mietvertrag, Strom, Gas, Telefon, Rundfunkgebühren usw. Was ist wenn sie die Wohnung nicht freiwillig kündigen will?

Kessie1  30.06.2019, 18:36
@LieberKerl79

Wenn sie nicht freiwillig raus will, dann hast du ein Problem! Der Vermieter muss dich aus dem Mietvertrag nicht entlassen. Sie kann die Wohnung nicht alleine bezahlen, das Amt wird es so nicht übernehmen (gehe ich mal von aus), sie kann die Scheidung unnötig in die Länge ziehen (bis zu drei Jahre) ...

Aber es gilt auch:

 § 1568a BGB bietet den Eheleuten die Möglichkeit, dass der ausziehende Ehegatte mit rechtskräftiger Scheidung auch gegen den Willen des Vermieters aus dem Mietvertrag entlassen wird. Der Vermieter/Verwalter sollte diese im Familienrecht verankerte Vorschrift daher kennen.

https://www.krause-creutzburg.de/artikel/n/ehewohnung-nach-scheidung-1568a-bgb/

Dann hat der arme Vermieter die Ex an der Backe... Das Amt zahlt ggf. nicht, sie wird raus geworfen wenn sie die Miete nicht zahlen kann und campiert dann auf der Straße. DAS solltest du ihr dringend mit auf den Weg geben.

Solange einer von euch nicht nachweisen kann das ihr euch tatsächlich getrennt habt, in eurem Fall also einer die Scheidung eingereicht hat, also schon einen Anwalt hat, wirst du bzw.dein Einkommen wie bisher auf euren gemeinsamen Bedarf angerechnet.

Ihr wohnt ja noch zusammen, steht ihr beide im Mietvertrag, dann kann dieser auch nur gemeinsam gekündigt werden, sonst kommst du in der Regel nicht aus dem Mietvertrag raus.

Dann musst du mir mal erklären wie es mit min.1700 € Nettoeinkommen noch einen ALG - 2 Anspruch bei 2 Personen und einer Warmmiete von 503 € geben kann, dann bin ich auch gerne bereit weitere Auskünfte zu geben.

Denn nach Berücksichtigung deiner Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll, blieben von deinen min.1700 € Nettoeinkommen nach Abzug der max.300 € Freibetrag vorerst min.um die 1400 € anrechenbares Einkommen.

Euer Bedarf läge dann derzeit bei jeweils min.382 € Regelbedarf für den Lebensunterhalt + 251,50 € ( 50 % ) von den 503 € gesamten Warmmiete = min.633,50 €.

2 x 633,50 € = min.1267 € an Gesamtbedarf, du hast aber nach deinem Nettoeinkommen min.1400 € anrechenbares Einkommen.

Wenn du nicht hohe berufsbedingt notwendige und nachweisbare Aufwendungen geltend machen könntest, würde gar kein Anspruch auf ALG - 2 bestehen, außerdem käme dann als vorrangige Leistung erst einmal Wohngeld in betracht.

Oder hast du noch Unterhalt zu zahlen ?

Solange du nicht geschieden bist, bist du unterhaltspflichtig...