Trennung: Muss ich die halbe Miete zahlen, obwohl sie mich rausgeworfen hat?

11 Antworten

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Deiner Nochfrau gegenüber bist Du, da sie Dir ja offensichtlich die Nutzung der gemeinsamen Wohnung entzogen hat, nicht zur Zahlung anteiliger Miete verpflichtet.

Aber, da Du als Hauptmieter im Vertrag stehst, dem Vermieter gegenüber. Sollte es zu Mietrückständen kommen kann sich der Vermieter zu 100 % mit seiner Forderung auch an Dich wenden/halten.

Die Einnahmen aus der Untervermietung, das ist richtig, müssen von der Miete abgezogen und als Einkommen versteuert werden. Darauf solltest Du Deine Ex mal so nebenbei hinweisen.

Aus meiner Sicht bringt hier nur die gemeinsame Kündigung des Mietvertrages was.

Sollte Deine Ex einer Kündigung nicht zustimmen (sie unterschreiben) mußt/kannst Du ihre Zustimmung einklagen.

Es gäbe da noch die Entlassung aus dem Vertrag. Aber hier muß neben den Hauptmietern auch der Vermieter zustimmen.

Verlässt ein Ehepartner die gemeinsame Wohnung, muss beiden klar sein, dass grundsätzlich beide auch noch zur Mietzahlung verpflichtet bleiben. Die Ehegatten sind Gesamtschuldner und daher durch den Mietvertrag weiterhin dem Vermieter verpflichtet. Dies bedeutet, dass der ausziehende Ehegatte gegenüber dem Vermieter auch weiterhin die Miete zahlen muss.

Für das Verhältnis der Ehepartner untereinander kann sich aber ergeben, dass der in der Wohnung verbliebene Ehepartner die Miete allein zu tragen hat.

Beide unterschrieben: beide zahlen.

Beide haben untervermietet: beide haben das Einkommen.

Liegt für die Untervermietung eine Genehmigung des Vermieters/Hausbesitzers vor?

Teile dem Vermieter mit, dass du ausgezogen bist. Dann übernimmt deine Ex die Miete. Der Vermieter muss informiert werden!

anitari  27.02.2011, 10:19

"Der Vermieter muss informiert werden!"

Das reicht nicht.

Entweder kündigen beide und der Vermieter schließt, wenn er will, mit der Ex einen neuen Vertrag ab

oder

Alle Personen die am Vertrag beteiligt sind stimmen der Entlassung eines Hauptmieters aus dem Vertrag zu. Am Vertrag beteiligte Personen hier: Fragesteller, Ex und (falls nur 1 Person) Vermieter.

Auch hier muß der Vermieter nicht zustimmen.

charles0308  27.02.2011, 09:08

eine Info an den Vermieter alleine genügt nicht um aus der gesamtschuldnerischen Haftung zu gelangen

husky70  27.02.2011, 09:08

die wohnung muss von beiden zunächst mal gekündigt werden.

Nein, das stimmt nicht. Dem Vermieter gegenüber bist Du zwar tatsächlich zur Mietzahlung verpflichtet, es gibt (bzw. gab) zwischen Dir und Deiner Frau als gemeinsame Mieter aber auch ein sog. Innenverhältnis, welches Deine Frau und Du durch den Rausschmiss und Du durch den Weggang (Du hättest nicht gehen müssen) einvernehmlich aufgelöst habt. Wenn überhaupt hast Du eine Verpflichtung direkt gegenüber dem Vermieter, aber nicht gegenüber Deiner Frau...

Mit der Verrechnung der Untermieteinnahmen hast Du ebenfalls recht...

Setze einen kleinen Zweizeiler an die Hausverwaltung auf, bitte um einen Termin zur Streichung aus dem Mietsvertrag und gebe an, seit wann Du da nicht mehr wohnst und wo sich Deine neue Meldeadresse befindet. Sobald dieser durchgeführt ist bist Du rechtlich auf der sicheren Seite. Leider hat Deine Ex noch die Fäden in der Hand, da sie recht hat.. Du stehst im Mietvertrag. :S Noch ein wenig anders sieht es aus, wenn Du nicht bei einem Freund untergekommen bist, sondern bereits eine eigene Wohnung angemietet hast. Dann könnte, wenn sie Dich vor Gericht ziehen sollte, das Gericht feststellen, das Du ab dem und dem Zeitpunkt eine eigene Wohnung hattest. Aber wende Dich schnellstmöglich an die alte Hausverwaltung!!

anitari  27.02.2011, 10:48

Aus einem Mietvertrag kann man sich nicht streichen lassen wie aus einer Mitgliederliste eines Vereins.

XtraDry  27.02.2011, 10:12

"Setze einen kleinen Zweizeiler an die Hausverwaltung auf, bitte um einen Termin zur Streichung aus dem Mietsvertrag "

Was soll das bringen, da die Ehefrau dem offensichtlich nicht zustimmen will und stattdessen auf der Mietzahlung beharrt???

charles0308  27.02.2011, 10:00

eine andere Wohnung befreit nicht von vorstehenden Mietvertrag