Jobwechsel im Trennungsjahr
Hallo, meine Frau und ich lassen uns scheiden. Unser Einkommen ist in entwa gleich so dass kein Unterhalt zu zahlen ist. Kinder sind auch nicht vorhanden. Wir haben ein gemeinsames Haus aus dem sie nun ausgezogen ist und ich es ab jetzt alleine bezahle. Wie ist es nun wenn ich im Trennungsjahr oder vor der Scheidung meinen Arbeitgeber wechsel (hätte gern mehr geld damit ich das haus ohne große sorgen abbezahlen kann :-) ) Müsste ich ihr dann Unterhalt bezahlen?
1 Antwort
Seit einigen Jahren wird "nachehelicher Unterhalt" nur noch in Ausnahmefällen zugesprochen, da erwartet wird, dass jeder Ehepartner nach einer Scheidung für sich selbst sorgen kann....
Der Trennungsunterhalt (der ausschließlich für das Trennungsjahr bis zur Scheidung beansprucht werden kann) soll dem weniger verdienenden Ehepartner die Möglichkeit geben, sich langsam auf ein geringeres Einkommen einzustellen als bisher gewohnt.
Maßgeblich für die Berechnung des TU sollte daher das Einkommen (und der damit verbundene Lebensstandard...) zum Zeitpunkt der Trennung sein.