Wie lange muss ich den nachehelichen Unterhalt an meine Frau zahlen?
Guten Tag zusammen, ich habe seit einem halben Jahr von meiner Frau getrennt, nach 22 Jahren zusammenleben ( davon 15 Jahre verheiratet, und wir haben ein 13 jähriges Kind). Wegen des Kindes hat meine Frau 8 Jahre lang teilzeit gearbeitet (vom Anfang der Ehe an), und danach seit 6 Jahren hat sie nicht mehr gearbeitet, teilweise wegen des Kindes, hauptsächlich hatte sie keine Lust mehr zu arbeiten. Ich würde nach dem Trennungsjahr scheiden lassen. Nach unserer Trennung hat sie aus Angst der Finanzierung wieder mit einer Teilzeitarbeit angefangen. Ich verdiene viel besser als sie,und die Frage ist, wie wird es vom Gericht geregelt, wie lange und wie viel muss ich den nachehelichen Unterhalt an meine Frau zahlen? Vielen Dank schon mal!
6 Antworten
Das kommt zum Großteil auch darauf an, wie alt deine Ehefrau ist und welche Chancen sie auf dem Erwerbsmarkt hat. Zudem ist entscheidend für die Frage wie lange du Unterhalt nach der Scheidung zahlen musst, ob sie einen ehebedingten Nachteil durch die Ehe erlitten hat. Siehe http://www.scheidung-online-kanzlei.de/unterhalt-nach-scheidung.html . Wenn sie wieder angefangen hat zu arbeiten, ist das eine überobligationsmäßige Beschäftigung, deren Einkommen nicht voll in die Berechnung des Ehegattenunterhalts einfließt. In jedem Fall würde ich mich aber von Einem Fachanwalt für Familienrecht beraten lassen, denn da geht es schließlich um einiges.
ca. 6 Wochen bis nach der Verkündigung des Scheidungsurteiles sprich wenn es zugeschickt ist endet deine Zahlungspflicht zu deiner Ex. An dein Kind musste aber laut Düsseldorfer weiter zahlen
Ich habe gelesen, erst wenn das Kind ab 16 Jahre alt ist, ist eine Vollzeitarbeit der Frau zu erwarten. Jetzt ist noch Teilzeitarbeit zu erwarten.
ich bin geschieden und zahle an meine Ex 0 Cent. Wir haben 13 jährige Tochter
Abeitet deine Ex? Und hat es mit ihrer neuen Partnerschaft zu tun? Wenn sie keinen neuen Partner findet und viel weniger als ich verdiene, musste ich sehr wahrscheinlich zahlen.
meine Ex arbeitet nicht, hat Harz4, brauche aber nicht aufstocken, ich arbeite voll
Denn neuen Partner muss sie ja dann auch erst noch Heiraten....
Also, ich muss an meinen Ex nichts zahlen ....
sie hat keinen neuen Partner
wäre auch erst relevant wenn sie heiratet.....
Sobald die Frau mit einem neuen Partner in einer Wohnung gemeldet ist fällt der Unterhalt weg . Dabei ist es egal ob verheiratet oder nicht. So war es bei mir .
Der nacheheliche Unterhalt ist in der Regel unbefristet zu zahlen, es sei denn bei der Scheidung wird etwas anderes ausgeurteilt.
Ein Kind ist kein Hinderungsgrund nicht zu arbeiten. Aber viele Frauen meinen, sie müssen sich rundum die Uhr um das Kind kümmern. Gut !! Wenn sie eine Teilzeitarbeit hat, kann sie doch auch Vollzeit arbeiten. Ich glaube, wenn du zahlen musst, ist es 1 Jahr. Unterhalt für das Kind kannst du in der Düsseldorfer Tabelle ersehen.
Danke für die Antwort. Das Kind ist noch 13 Jahre alt, laut dem Gesetzt, ab 16 Jahr alt kann man eine Vollzeit arbeit der Frau erwarten.
Ab 16 ? Ich denke früher....
Es gibt Mütter, die arbeiten gleich nach dem Mutterschutz wieder und es gibt Mütter, die haben 3 Kinder und arbeiten auch. Es ist also nur eine Frage des Wollens. Die Kinder werden auch nicht intelligenter, wenn die Mutter 24 Stunden am Tag zu Hause ist und Kaffeekränzchen abhält.
Die Fragen werden bei Gericht geklärt. Auch wie viel Renten punkte du an sie abtreten darfst wird dann errechnet......
Begründung: Ab einem Alter von 8 Jahren des Kindes muß der Partner der das Kind betreut selbst für sich sorgen, ausser er ist wegen Krankheit oder anderen Problemen nicht in der Lage Vollzeit zu arbeiten