Trennung - beide stehen im Mietvertrag! Wer darf bleiben?
Hallo...
Habe folgendes Problem, bei mir steht eine Trennung bevor nach 3Jahren, sind vor ca. 4 Monaten in eine neue Wohnung gezogen, da hat mein Freund auch mitunterschrieben... Miete ,Strom und Nebenkosten sowie das gesamte Möbiliar und Kaution etc. gehören mir/ bezahle ich , ihm gehört quasie nichts in der Wohnung ausser Kleidung und Kleinzeug... Er bildet sich nun ein er hätte großen Anspruch auf die Wohnung,... will freiwillig nicht ausziehen .Und da ich hier so viel Arbeit und Geld hineingesteckt habe sehe ich auch nicht ein das ich aus´ziehe... Weiß jemand wie die Lage hier ist ? Darf ich bleiben oder er? Dazu muss man sagen die Wohnung könnte er sich nie alleine Leisten...
Danke schon mal ... ich hoffe auf schnelle und baldige Antworten ...
LG Tamara
13 Antworten
Das entscheidet sowieso der Vermieter denn er muss ja dann den Mietvertrag auf einen von Euch ändern, und wenn er das nicht möchte, dann müsst ihr beide ausziehen
wer drin bleibt , ist dem egal (wer es sich eben leisten kann)
und wie ihr Euch einigt, tja, da heißt es eben, zusammensitzen und reden.....
Im Moment gilt: Ihr beide seid Mieter und ob der Vermieter einem von Euch die Wohnung überlässt, hängt von einigen Dingen (u.a. auch Einkommen ) ab
Nein, der Vermieter hat damit zunächst absolut nichts zu tun, der Mietvertrag kann auch unverändert weiter laufen, ohne das der Vermieter dagegen etwas tun könnte...
Kommt wohl drauf an, wie die Kündigung im Mietvertrag geregelt ist. Lies dir mal den entsprechenden Vertrag durch. Wenn ihr beide kündigen müsst, sieht es schlecht aus. Wenn die Kündigung von einem von euch reicht, dann kündige und handel vorab mit deinem Vermieter einen neuen Vertrag aus. Dann hast du auch eine rechtliche Grundlage, ihn sofort auf die Strasse zu setzen.
Ihr müsst sowieso beide den Vertrag kündigen und dann einen neuen schließen. Vielleicht will Dein Vermieter Deinen Freund ja gar nicht als Mieter, da er nicht genug verdient? Rede mal mit Deinem Vermieter.
Wieso müssen sie das???
Da Ihr beide im Mietvertrag steht, müßt auch Ihr beide kündigen (wenn Ihr aus der Haftung rauswollt). Mit wem der Vermieter dann einen neuen Mietvertrag abschließt, ist ganz allein seine Entscheidung. Er kann die Wohnung auch an jemand völlig anderen vermieten.
Rein rechtlich haben beide das Recht zu bleiben, derjenige der geht, darf sein Eigentum mitnehmen. Ein Recht auf einen alleinigen Mietvertrag bzw. eine Entlassung aus dem Mietvertrag hat keiner von beiden, sofern dies nicht mietvertraglich gesondert vereinbart wurde...